Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 28-jährigen Polizeibeamten im Zusammenhang mit dem Tod des 21-jährigen Lorenz A. zugelassen.
Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, eröffnet die Kammer damit den Weg für ein Hauptverfahren. Der Vorfall liegt mehr als ein Jahr zurück: In der Nacht zu Ostersonntag 2025 war Lorenz A. im Rahmen eines Polizeieinsatzes in der Oldenburger Fußgängerzone von Schüssen getroffen und getötet worden. Er starb im Krankenhaus.
Was das Gericht annimmt
Nach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus. Wann der Prozess beginnt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar.