Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf den 36-jährigen Zugbegleiter Serkan Calar bei einer Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl wird am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Landgericht Zweibrücken das Urteil gegen einen 26-jährigen Angeklagten erwartet.
Staatsanwalt Christian Horras fordert nach Angaben aus dem Verfahren eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er sah keinen Tötungsvorsatz beim Angeklagten – „Einen Tötungsvorsatz sah er nicht - sonst wäre es womöglich Totschlag oder Mord gewesen.“ Zum äußeren Ablauf erklärte Horras laut Berichten: „Der äußere Geschehensablauf ist zweifelsfrei dokumentiert.“
Forderung der Staatsanwaltschaft
Der Angeklagte, ein 26 Jahre alter Grieche mit Wohnsitz in Luxemburg, hatte nach den Feststellungen des Gerichts keinen Fahrschein und weigerte sich, sich auszuweisen. „Daraufhin forderte ihn der Zugbegleiter auf, den Regionalexpress zu verlassen: Der Angeklagte rastete aus und schlug mit voller Wucht mehrfach zu“ – so schildern es die Ermittlungen.
Die komplette Tat ist nach Angaben aus dem Verfahren von den Kameras im Zug aufgezeichnet worden. Demnach schlug der Beschuldigte so heftig gegen den Kopf des Schaffners, dass dieser bewusstlos wurde. „Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.“
Serkan Calar starb zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung. „… dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung im Krankenhaus starb“, heißt es in der Anklage. Der 36-Jährige hinterlässt zwei Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren, die nun von der Familie versorgt werden. Calar war alleinerziehender Vater.
Position der Nebenklage
Die Verteidigung sieht nach eigener Darstellung einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und forderte ein Urteil im Bereich des unteren Strafrahmens. „Die Verteidigung sieht einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und forderte ein Urteil im Bereich des unteren Strafrahmens“, hieß es aus dem Umfeld der Verteidigung.
Die Anwälte der Opferfamilie bewerteten die Tat dagegen als Mord aus niedrigen Beweggründen und plädierten auf eine lebenslange Haftstrafe. Familienanwalt Yalcin Tekinoglu sagte: „Wir sind von dem erwarteten Ergebnis enttäuscht“ und „Das Urteil stand unserer Ansicht nach von Anfang an fest“.
Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz, bezeichnete den Prozess als sehr belastend für die Familienangehörigen. „Der Prozess sei für die Familienangehörigen sehr belastend“, erklärte Placzek. Zum Tod von Serkan Calar sagte er: „Der Tod von Serkan Calar habe in seiner Familie 'eine große Lücke gerissen, die sehr, sehr schwer, wenn überhaupt, dann noch einmal über die Zeit hinweg vernarben kann. Aber Narben werden bleiben'.
Hintergrund: Gewalt gegen Bahn-Mitarbeitende
Die Angehörigen und Freunde des Opfers, die die ersten Prozesstage vor Ort waren, würden auch zur Urteilsverkündung „ganz bewusst nicht kommen“. Bei den Plädoyers blieben sie bereits fern.
Ein Sicherheitsmanager der DB Regio Mitte berichtete, die Zahl der Übergriffe auf Mitarbeitende der Bahn steige seit Jahren – „Quantität und Qualität nehmen zu. Das erschreckt mich schon.“ Allein 2025 habe es in seinem Bereich 231 Körperverletzungsdelikte gegeben. „Einen Angriff mit solch einer Heftigkeit wie auf Serkan Calar habe ich noch nie erlebt. 'Der Angriff kam aus heiterem Himmel.'“ Über die Hintergründe sagte er: „Es gibt keinen Respekt mehr.“ Das Meiste sei Anspucken.
Seit mehr als 20 Jahren gebe es bei der Bahn Deeskalationstrainings. Calar selbst habe laut Angaben aus dem Verfahren an etwa acht solcher Schulungen teilgenommen.
Die Tat hatte sich Anfang Februar 2026 bei einer Fahrkartenkontrolle nahe Landstuhl (Westpfalz) in Rheinland-Pfalz ereignet. Die Nachricht über das erwartete Urteil wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Die Nachrichtenagentur meldete zudem: „Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz wird heute (10.00 Uhr) im Landgericht Zweibrücken das Urteil gegen den mutmaßlichen Täter erwartet.“ Eine Stellungnahme des Gerichts lag zunächst nicht vor.
