Gericht lehnt Haftbefehl nach Sturz eines Sicherheitsmitarbeiters aus Regionalzug ab
Karlsruhe, 20. Juli 2026
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Kurzfassung
Nach dem lebensgefährlichen Sturz eines 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiters der Deutschen Bahn aus einem fahrenden Regionalzug bei Ettlingen hat das Amtsgericht Karlsruhe einen Haftbefehl gegen den 36-jährigen mutmaßlichen Angreifer abgelehnt. Gewerkschaften und Bundesregierung stehen unter wachsendem Druck, weil die Zahl der Übergriffe auf Bahnpersonal steigt.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am Wochenende einen Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Mann abgelehnt, der einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug so schwer verletzt haben soll, dass der 26-Jährige aus dem fahrenden Zug stürzte.
Hintergrund: Was am Freitagabend geschah
Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll ein 36-jähriger Fahrgast den Sicherheitsmitarbeiter bei einer Ticketkontrolle geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab demnach die Zugtür nach, der 26-jährige Mitarbeiter fiel bei Ettlingen aus dem fahrenden Zug und wurde lebensgefährlich verletzt.
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Samstagabend außerdem mitteilten, wurde der bereits vorbestrafte Fahrgast einem Haftrichter vorgeführt. Den Erlass eines Haftbefehls lehnte das zuständige Amtsgericht aber ab; der 36-Jährige kam auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt.
Entscheidung des Amtsgerichts
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte einen Haftbefehl gegen den Fahrgast beantragt. Der Mann soll betrunken und wegen Gewaltdelikten vorbestraft gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft verbüßt er derzeit eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Nach Angaben des Amtsgerichts in Karlsruhe hat ein Überwachungsvideo zudem Zweifel am von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatgeschehen aufkommen lassen. Außerdem fehlten nötige Haftgründe. Ein Richter habe auch deshalb einen Haftbefehl für den 36-Jährigen abgelehnt.
Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft
Die zuständige Ermittlungsrichterin sah nach der Sichtung des Überwachungsvideos keinen dringenden Tatverdacht, der für einen Haftbefehl erforderlich gewesen wäre. Das Gericht verwies zudem darauf, dass der Beschuldigte über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und eine Vollzeitstelle verfüge; ein Fluchtrisiko sei nicht zu erkennen. Der genaue Tathergang sei weiter Gegenstand der Ermittlungen, hieß es zuletzt vom Amtsgericht.
Der schwerverletzte Mitarbeiter der DB Sicherheit war am Freitagabend auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe aus einem fahrenden Regionalzug gestürzt, der mit rund 120 km/h in Richtung Karlsruhe unterwegs war. Er wurde schwer verletzt im Gleisbett bei Ettlingen-Bruchhausen gefunden und in ein Krankenhaus gebracht. Offen ist, wieso die Tür nachgab.
Am Wochenende befand sich der Mitarbeiter in einem kritischen Zustand. Nach Angaben eines Polizeisprechers war die Lage stabil, aber weiterhin lebensbedrohlich. Die Deutsche Bahn erklärte am Tag nach dem Vorfall, man verurteile den Angriff aufs Schärfste; die Gedanken seien bei dem Verletzten.
Protest vor dem Gericht
Wie die "Badischen Neuesten Nachrichten" berichten, waren am Sonntag etwa 200 Menschen vor das Gericht gezogen, um gegen die abgelehnte Untersuchungshaft zu protestieren. Die Demonstranten kritisierten die Entscheidung der Justiz als unangemessen angesichts der Schwere der Vorwürfe und der lebensgefährlichen Verletzungen.
Reaktionen der Gewerkschaften
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen Gewalt im Bahnverkehr. Die stellvertretende EVG-Vositzende Cosima Ingenschay erklärte, die Arbeit in Zügen sei längst nicht mehr sicher. Täglich gebe es gewaltsame Übergriffe.
Ingenschay forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Handeln auf: "Der Kanzler darf nicht mehr schweigen, er muss den Kampf gegen die Gewaltexzesse zur Chefsache machen." Ein EVG-Vertreter sagte, das Schicksal des Kollegen habe eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht. "Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend."
Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verlangte Konsequenzen. GDL-Chef Mario Reiß rief im WDR zu Gesetzesänderungen und besseren Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigte auf.
Zahl der Übergriffe auf Bahnpersonal steigt
Die Gewerkschaften verweisen auf eine wachsende Zahl von Übergriffen. Nach Angaben der Bundesregierung registrierte die Bundespolizei im vergangenen Jahr rund 2690 Angriffe auf Beschäftigte der Deutschen Bahn, etwa elf Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Frühere Gewalttaten gegen Bahnpersonal
Der Fall weckt Erinnerungen an den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar zu Beginn des Jahres. Der Täter wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt; das Urteil fiel am Landgericht Zweibrücken.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt weiter zum genauen Ablauf des Vorfalls vom Freitagabend. Offen ist nach Angaben des Gerichts vor allem, warum die Zugtür während des Gerangels nachgab. Das Überwachungsmaterial aus dem Regionalzug wird nach Angaben des Amtsgerichts weiter ausgewertet.
Offene Ermittlungen
Rechtlich wirft der Fall komplexe Fragen auf. Nach Darstellung der Ermittler soll der Beschuldigte den Sicherheitsmitarbeiter mehrfach geschlagen und getreten haben, auch nachdem dieser am Boden lag; beide seien wiederholt gegen die Zugtür geprallt. Das Amtsgericht sah allerdings durch das Video Zweifel an dieser Darstellung begründet und wies darauf hin, dass für einen Haftbefehl ein dringender Tatverdacht erforderlich sei.
Der Beschuldigte war nach ersten Angaben bei der Kontrolle aufgefordert worden, seine Personalien anzugeben und den Zug zu verlassen, was er verweigert haben soll. Nach einem verbalen Streit mit dem Zugbegleiter seien zwei Sicherheitsmitarbeiter der DB hinzugerufen worden, der 26-Jährige und ein weiterer Kollege. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Sicherheitsmitarbeiter gestürzt sein.
Fragen & Antworten
Warum hat das Amtsgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Verdächtigen abgelehnt?
Das Amtsgericht sah nach Sichtung eines Überwachungsvideos aus dem Regionalzug keinen dringenden Tatverdacht, der für einen Haftbefehl erforderlich gewesen wäre. Zudem fehlten aus Sicht des Gerichts Haftgründe, da der Beschuldigte über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und eine Vollzeitstelle verfüge.
Was geschah nach derzeitigem Ermittlungsstand in dem Regionalzug bei Ettlingen?
Bei einer Fahrkartenkontrolle soll ein 36-jähriger Fahrgast einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach; der Mitarbeiter stürzte bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h aus dem fahrenden Zug und wurde lebensgefährlich verletzt.
Welche Forderungen haben die Gewerkschaften EVG und GDL nach dem Vorfall erhoben?
Die EVG und ihr baden-württembergischer Chef Manuel Amberger sowie die stellvertretende Vorsitzende Cosima Ingenschay forderten Bundeskanzler Friedrich Merz auf, den Kampf gegen Gewalt im Bahnverkehr zur Chefsache zu machen. Die GDL um ihren Chef Mario Reiß verlangte Gesetzesänderungen und bessere Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigte.
Haftbefehl nach Zug-Sturz abgelehnt: Gericht sieht Zweifel | nachrichten360