Das Landgericht Köln hat den Fahrer, der am 4. Juni 2025 in Hürth in eine Schülergruppe fuhr und dabei eine zehnjährige Schülerin sowie einen 25-jährigen Schulbegleiter tödlich verletzte, unter anderem der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Tatvorwurf: Fahrlässige Tötung und bewusstes Überfahren einer roten Ampel

Nach sieben Verhandlungstagen zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der 21-jährige Angeklagte mit bis zu 57 Kilometern pro Stunde bewusst über eine bereits seit vier Sekunden Rot zeigende Ampel gefahren war. Laut der gerichtlichen Würdigung habe der Mann nach links geschaut, weil von dort Autos hätten kommen können, und erst danach wieder nach vorn. Als er wieder nach vorn geschaut habe, habe die Schülergruppe sich bereits auf der Straße befunden. Eine Bremsung sei nicht mehr möglich gewesen.