Koalitionsstreit um Pflegekosten: CSU-Pflegebeauftragte Staffler lehnt Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze ab
Berlin, 15 Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
In der schwarz-roten Koalition ist ein Streit über die Belastung von Angehörigen pflegebedürftiger Eltern entbrannt. Die Pflegebeauftragte Katrin Staffler (CSU) lehnt es ab, die 100.000-Euro-Einkommensgrenze ersatzlos zu streichen, wie sie im Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgesehen ist.
Berlin, 15 Juni 2026
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hat sich gegen die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gestellt, die Einkommensgrenze von 100.000 Euro für die Kostenbeteiligung erwachsener Kinder an der Pflege ihrer Eltern ersatzlos zu streichen.
Hintergrund der Reform
In der schwarz-roten Bundesregierung ist ein offener Streit über die künftige Belastung von Angehörigen in der Pflege ausgebrochen. Die CSU-Politikerin Katrin Staffler, Pflegebeauftragte der Bundesregierung, wandte sich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dagegen, eine bestehende Einkommensgrenze von 100.000 Euro ersatzlos zu streichen, wie sie im Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgesehen ist.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die CSU-Politikerin warnte, allein in den nächsten beiden Jahren müssten mehr als 20 Milliarden Euro eingespart werden, um die Pflegeversicherung handlungsfähig zu halten – und das bei einem Volumen von rund 70 Milliarden Euro jährlich. Die Pflegeversicherung steht damit vor einer schweren Konsolidierungsaufgabe.
Vor diesem Hintergrund plant das Bundesgesundheitsministerium, das unter CDU-Führung steht, mit dem Pflegeneuordnungsgesetz eine Reihe von Änderungen. Dazu gehört ausdrücklich die Rücknahme des sogenannten Angehörigenentlastungsgesetzes, also die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze. Bislang müssen erwachsene Kinder, die weniger als 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr verdienen, nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn diese auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Position der Pflegebeauftragten
Staffler bezeichnete die geplante Streichung der Schwelle als falsch. „Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, sagte sie. Sie verwies zugleich auf die emotionale und organisatorische Belastung pflegender Angehöriger. Es gehe insofern um eine „faire Lastenverteilung“, so die CSU-Politikerin. Auf eine konkrete alternative Einkommensgrenze wollte sie sich nicht festlegen und verwies auf die laufende Debatte in der Koalition.
Zugleich argumentierte Staffler, dass Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet seien. „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, sagte sie. Über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens solle nun in der Koalition gesprochen werden. Damit ist die Reformpläne selbst innerhalb der Union umstritten, da die CSU als Schwesterpartei der CDU eigene Akzente setzt.
Die finanziellen Auswirkungen für betroffene Familien sind erheblich. Zuletzt mussten Pflegebedürftige im bundesweiten Schnitt im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche für einen Heimplatz zahlen. Warken hält trotz der Kritik aus den Reihen der Koalition und der Opposition an ihren Plänen fest. Sie setzt auf eine umfassende Pflegereform, die auch weitere Bereiche wie die private Pflegevorsorge betrifft.
Auswirkungen auf Familien und Kommunen
Im Zentrum der Kritik steht neben der Einkommensgrenze auch der bisherige „Pflege-Bahr“, also die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. „Der bisherige „Pflege-Bahr“ ist ein Flop“, sagte Staffler. Die Pflegebevollmächtigte fordert einen Neustart der privaten Pflegevorsorge. Zugleich hält sie es für erforderlich, dass die Kommunen entlastet werden, da diese bislang einspringen, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht selbst tragen können.
Konkret springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. In diesen Fällen können die Kommunen bisher auf das Einkommen der Kinder zurückgreifen, sofern diese die Schwelle von 100.000 Euro überschreiten. Mit der geplanten Abschaffung dieser Grenze würde sich der Kreis der Kostenpflichtigen deutlich erweitern, was die Sozialkassen der Städte und Gemeinden entlasten, aber die erwachsenen Kinder zusätzlich belasten würde.
Zuständigkeit in der Koalition
„Wir stehen vor einer Aufgabe, die einer Quadratur des Kreises gleicht“, sagte die CSU-Politikerin mit Blick auf den Spagat zwischen finanzieller Stabilisierung der Pflegeversicherung und dem Schutz der Angehörigen. „Mit Klein-Klein kommen Sie da nicht weiter. Alle müssen ihren Beitrag leisten.“ Zugleich betonte sie, dass das Ziel sei, „dass die Menschen die Pflege erhalten, die sie tatsächlich benötigen“.
Zuständig für eine Änderung der gesetzlichen Regelung ist allerdings nicht das Gesundheitsressort, sondern das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesministerium für Arbeit. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wäre damit in der Pflicht, die Reformpläne mitzutragen. Die SPD als Koalitionspartner hatte sich bereits zuvor kritisch zu Warkens Vorhaben geäußert. Nun kommt Widerstand aus den eigenen Reihen der Unionsparteien hinzu.
Die Pflegebeauftragte verwies zugleich auf positive Effekte, die von der Reform ausgehen könnten. „Ich bin zuversichtlich, dass wir die hohe Belastung pflegender Angehöriger verringern können“, sagte Staffler. Sie machte allerdings deutlich, dass dies nur gelingen könne, wenn die finanziellen Risiken für die Familien kalkulierbar blieben. Die Reform dürfe nicht dazu führen, dass pflegende Angehörige durch die Pflegekosten ihrer Eltern in finanzielle Schwierigkeiten gerieten.
Historie der 100.000-Euro-Grenze
Eingeführt worden war die 100.000-Euro-Grenze mit dem Angehörigenentlastungsgesetz der damaligen schwarz-roten Regierung im Jahr 2019, in Kraft trat sie 2020. Damals hatte der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Finanzrisiken geschützt werden müssten. Mit der geplanten Rücknahme würde diese Schutzfunktion in den Augen vieler Kritiker entfallen.
Aus der Opposition sowie von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden war bereits vor Stafflers Stellungnahme Kritik an Warkens Reformplänen geübt worden. Sie sehen die Pläne als unausgewogen an und fürchten eine Verschiebung der Lasten weg von der Pflegeversicherung hin zu den Familien. SPD-Politiker hatten sich ebenfalls skeptisch geäußert, ebenso verschiedene Sozialverbände, die auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland hinweisen.
Die Koalition muss nun einen Kompromiss finden, der die Pflegeversicherung stabilisiert, die Kommunen entlastet und zugleich die Belastung für Angehörige begrenzt. Die Debatte über die richtige Höhe der Einkommensgrenze dürfte in den kommenden Wochen eine der zentralen Streitfragen in den Koalitionsverhandlungen über den Gesetzentwurf werden. Fest steht, dass innerhalb der schwarz-roten Regierung kein einheitliches Bild über den richtigen Kurs besteht.
Unterdessen weist die Pflegebevollmächtigte darauf hin, dass die private Pflegevorsorge neu aufgestellt werden müsse. Die aktuelle Förderung über den Pflege-Bahr beträgt maximal 5 Euro im Monat – ein Betrag, der nach Einschätzung vieler Experten nicht ausreicht, um die steigenden Pflegekosten abzufedern. Staffler hatte in der Vergangenheit eine grundlegende Reform der privaten Pflegevorsorge gefordert, ohne sich auf konkrete Zahlen festzulegen.
Fragen & Antworten
Was plant Gesundheitsministerin Nina Warken bei der Pflegereform?
Nina Warken (CDU) will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz unter anderem die Einkommensgrenze von 100.000 Euro abschaffen, ab der erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Ihr Entwurf sieht ausdrücklich eine Rücknahme des Angehörigenentlastungsgesetzes vor.
Warum lehnt Katrin Staffler die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze ab?
Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), hält es für falsch, die Grenze ersatzlos zu streichen, weil Kinder durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet seien. Sie fordert eine faire Lastenverteilung und will die Debatte über die Höhe des freigestellten Einkommens innerhalb der Koalition führen.
Wie viel zahlen Pflegebedürftige in Deutschland durchschnittlich für einen Heimplatz?
Betroffene mussten zuletzt im bundesweiten Schnitt 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche für einen Heimplatz im ersten Jahr zahlen. Können Pflegebedürftige die Kosten nicht tragen, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein.
Pflege: Koalition streitet über 100.000-Euro-Grenze | nachrichten360