Heizkostenbremse für Mieter bei neuen Öl- und Gasheizungen Die deutsche Koalitionsregierung hat sich auf eine Heizkostenbremse für Mieter geeinigt, um die finanziellen Auswirkungen neuer Öl- und Gasheizungen abzufedern.
Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern
Die neue Regelung sieht vor, dass Vermieter die Kosten für Netzentgelte und Brennstoffe mit den Mietern teilen müssen, sobald sie neue Gas- oder Ölheizungen installieren. Damit soll verhindert werden, dass Mieter allein die finanziellen Lasten tragen, die durch die Modernisierung der Heizsysteme entstehen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte die Verantwortung der Vermieter: „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“ Die Koalition strebt an, den Klimaschutz für Mieter bezahlbar zu machen, indem die Kostenrisiken für CO2, Netzentgelte und Biogas halbiert werden.
Abschaffung der 65-Prozent-Regel und Härtefallklausel
Die bisherige Heizungsregelung, bekannt als 65-Prozent-Regel, wird abgeschafft und durch die neue Kostenbremse ersetzt. Unionsfraktionschef Jens Spahn begrüßte die Änderung: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“
Zusätzlich wird eine Härtefallklausel eingeführt, um Vermieter vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen, insbesondere bei unsanierten Gebäuden mit niedrigen Mieten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die neuen Regelungen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen.

