Die österreichische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sieht nach derzeitigem Stand keine Verbindung zwischen dem mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Christopher Street Day, Abdul B., und der islamistischen Szene in Österreich.
Am Samstag hatte ein als Abdul B. identifizierter Mann in Berlin eine Menschenmenge am Christopher Street Day mit einem Fahrzeug attackiert. Die deutschen Behörden ermitteln wegen eines islamistischen Motivs. Am Sonntag wurde bekannt, dass laut dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ein möglicher Bezug zu Österreich besteht – konkret ein zeitlich begrenztes islamisches Eheverhältnis zu einer Frau aus Salzburg.
Am Dienstag erklärte Sylvia Mayer, Leiterin der DSN, im Ö1-Morgenjournal, dass die österreichischen Behörden aktuell keine Verbindung zur islamistischen Szene in Österreich erkennen. Wörtlich sagte sie: "Wir sehen aktuell keine Verbindung zur islamistischen Szene in Österreich." Damit widersprach sie medial verbreiteten Spekulationen über mögliche Netzwerke.
Was über die Salzburg-Verbindung bekannt ist
Nach Angaben aus dem genannten Urteil war Abdul B. den deutschen Medienberichten zufolge „nach islamischem Recht" zeitweise mit einer Frau aus Salzburg verheiratet. Diese Verbindung habe laut den zitierten Berichten von Mitte 2023 bis Sommer 2024 bestanden. Die Identität der Frau ist nicht bekannt.
Bei einer ausschließlich nach islamischem Recht geschlossenen Ehe handelt es sich in Österreich nicht um eine staatlich anerkannte Ehe. Nach österreichischem Recht entstehen durch eine solche religiöse Zeremonie keine familienrechtlichen Ansprüche oder Pflichten – weder in Bezug auf Personenstand, Unterhalt, Erbrecht noch auf sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Eine religiöse Trauung kann eine zivile Ehe vor einer staatlichen Stelle ergänzen, aber nicht ersetzen.
Rechtliche Einordnung einer islamischen Ehe
Das Innenministerium erklärte am Dienstag, es gebe derzeit „keine Hinweise auf konkrete Gefährdungen" in Österreich. Die allgemeine Bedrohungslage werde weiterhin als hoch eingeschätzt; die Terrorwarnstufe bleibt bei vier von fünf.
Aus den bisherigen Ermittlungen ergeben sich nach Behördenangaben keine Hinweise, dass österreichische Sicherheitsbehörden jemals mit Abdul B. befasst waren. Ob die kurze Salzburg-Verbindung für die laufenden Ermittlungen in Deutschland oder Österreich noch relevant wird, sei derzeit offen.
Der Verdächtige war zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre alt. Er wurde als mutmaßlicher Täter eines Angriffs mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge identifiziert. Das Motiv wird nach Angaben aus dem Umfeld der Ermittlungen als islamistisch vermutet, die genauen Hintergründe sind Gegenstand laufender Verfahren.
Einschätzung der Sicherheitsbehörden
Die DSN betonte, man beobachte die Entwicklung weiter genau. Man stehe im Austausch mit den deutschen Partnerbehörden. Für die Bewertung in Österreich bleibe jedoch entscheidend, ob es über den einzelnen persönlichen Kontakt hinaus Verbindungen in die Szene gebe – dies sei bislang nicht der Fall.
Rechtlich bleibt festzuhalten, dass das österreichische Eherecht ausschließlich die standesamtliche Trauung vor einer staatlichen Stelle anerkennt. Eine religiöse Zeremonie ohne zivilrechtliche Eheschließung hat keine rechtliche Wirkung. Dies gilt unabhängig davon, wie ernst die Beteiligten die religiöse Bindung nehmen.
Die österreichischen Sicherheitsbehörden kündigten an, den Fall weiter aufmerksam zu verfolgen und die Ergebnisse eigener und deutscher Ermittlungen abzuwarten, bevor eine abschließende Bewertung vorgenommen werde.
