Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf verständigt, der das bislang erlaubte begleitete Trinken von 14-Jährigen in der Öffentlichkeit künftig untersagt.

Nach dem Entwurf sollen Jugendliche unter 16 Jahren künftig keinen Alkohol mehr in der Öffentlichkeit zu sich nehmen dürfen, auch nicht in Begleitung Erwachsener. Bisher galt eine entsprechende Ausnahme für 14-Jährige, die etwa in Familienfeiern oder auf öffentlichen Plätzen unter Aufsicht Bier oder Wein trinken durften. Die Bundesregierung will diese Ausnahmeregelung nun streichen.

Hintergrund der geplanten Verschärfung

In dem Kabinettspapier heißt es, die bestehende Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen. Diese Ausnahme schwäche "den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und steht damit im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention". Damit begründet die Regierung den Schritt mit Blick auf gesundheitliche Risiken und suchtpräventive Ziele.