Das israelische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für Terroristen vorsieht, die Israelis töten – ein Schritt, der von der Bundesregierung scharf kritisiert wird. Das neue Gesetz ermöglicht die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die wegen terroristischer Morde an Israelis verurteilt werden. Die Entscheidung erfolgte nach einer kontroversen Debatte im israelischen Parlament, die internationale Reaktionen auslöste.
Die Bundesregierung äußerte sich besorgt über die Entwicklung. Ein Sprecher betonte, Deutschland lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab und sehe darin einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Die EU hat sich bisher nicht offiziell zu dem Gesetz geäußert, doch einzelne Mitgliedsstaaten signalisierten Bedenken.
Experten wie Amir Fuchs vom Israel Democracy Institute warnen vor den langfristigen Folgen der neuen Regelung. „Dies könnte die Spannungen in der Region weiter verschärfen“, sagte Fuchs in einem Interview.
HINTERGRUND: Israel wendet die Todesstrafe äußerst selten an; das letzte bekannte Urteil dieser Art wurde 1962 vollstreckt. Die Debatte um das Gesetz hat auch innerhalb Israels zu polarisierten Reaktionen geführt, wobei Befürworter es als notwendige Abschreckung bezeichnen.
Die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Vereinten Nationen, hat wiederholt Bedenken hinsichtlich der Menschenrechtslage in der Region geäußert. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk betonte in einer früheren Stellungnahme die Bedeutung einer „verhältnismäßigen Justiz“.

