Das Land Hessen hat als erstes Bundesland die Abschiebung von nicht vorbestraften afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan ermöglicht und damit den Kreis der Betroffenen deutlich erweitert.

Mit einem Erlass des hessischen Innenministeriums vom 10. Juli 2026 wurden die bislang geltenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung aufgehoben. Wie das Ministerium erklärte, sind damit nicht mehr ausschließlich Straftäter und Gefährder betroffen, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen. Der Erlass wurde durch eine Verordnung der Bundespolizei ermöglicht, die den rechtlichen Rahmen für solche Abschiebungen erweitert hatte.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte die neue Praxis am Tag vor dem Bericht und betonte zugleich, dass der Schwerpunkt der Abschiebungen weiterhin auf Straftätern und Gefährdern liegen werde. „Unser Schwerpunkt wird auch weiter auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liegen. Bei dieser Personengruppe geht es um unsere Sicherheitsinteressen“, sagte Poseck. Gleichzeitig verwies er auf die Pflicht des Rechtsstaats, vollziehbare Ausreisepflichten auch durchzusetzen: „Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen. Das ist ein Gebot der Konsequenz unseres Rechtsstaats.“