Hessen weitet Abschiebungen nach Afghanistan auf nicht vorbestrafte Menschen aus
Wiesbaden, 23. Juli 2026
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Kurzfassung
Hessen hat als erstes Bundesland die Abschiebung von nicht vorbestraften Afghanen nach Afghanistan ermöglicht. Innenminister Roman Poseck bestätigte einen entsprechenden Erlass, während Hilfsorganisationen scharfe Kritik üben.
Das Land Hessen hat als erstes Bundesland die Abschiebung von nicht vorbestraften afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan ermöglicht und damit den Kreis der Betroffenen deutlich erweitert.
Mit einem Erlass des hessischen Innenministeriums vom 10. Juli 2026 wurden die bislang geltenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung aufgehoben. Wie das Ministerium erklärte, sind damit nicht mehr ausschließlich Straftäter und Gefährder betroffen, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen. Der Erlass wurde durch eine Verordnung der Bundespolizei ermöglicht, die den rechtlichen Rahmen für solche Abschiebungen erweitert hatte.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bestätigte die neue Praxis am Tag vor dem Bericht und betonte zugleich, dass der Schwerpunkt der Abschiebungen weiterhin auf Straftätern und Gefährdern liegen werde. „Unser Schwerpunkt wird auch weiter auf der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern liegen. Bei dieser Personengruppe geht es um unsere Sicherheitsinteressen“, sagte Poseck. Gleichzeitig verwies er auf die Pflicht des Rechtsstaats, vollziehbare Ausreisepflichten auch durchzusetzen: „Wer ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen. Das ist ein Gebot der Konsequenz unseres Rechtsstaats.“
Hintergrund der Entscheidung
Hintergrund der Entscheidung
Zahlen aus Hessen
Die Verschärfung folgt auf eine bundesweite Neuregelung, die nicht mehr nur Straftäter und Sicherheitsbedrohungen, sondern auch andere ausreisepflichtige Personen als Zielgruppe von Abschiebungen vorsieht. Damit verschiebt sich die Praxis der Rückführungen in Richtung einer breiteren Anwendung. Hessen ist nach eigenen Angaben das erste Bundesland, das diese erweiterten Möglichkeiten nun aktiv nutzt.
Ausnahmen bleiben bestehen
Zahlen aus Hessen
Kritik von Hilfsorganisationen
Nach Angaben des hessischen Innenministeriums und des Ausländerzentralregisters lebten zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 2.003 afghanische Staatsangehörige mit Ausreisepflicht in Hessen. Davon sind 1.482 volljährig und männlich. Insgesamt sind nach Worten von Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, mehr als 13.000 ausreisepflichtige Menschen in Hessen gemeldet. Afghanische Staatsangehörige stellen nach Angaben des Flüchtlingsrats die zweitgrößte Gruppe unter den Geduldeten in Hessen.
Internationale Bedenken
Ausnahmen bleiben bestehen
Aktuelle Abschiebungen und Statistik
Von der neuen Praxis ausgenommen bleiben weiterhin Frauen, da sie nach EU-Regelungen als verfolgte Gruppe gelten, sowie Kinder. Auch kranke Menschen und Personen mit Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sind nach Angaben des Ministeriums von Abschiebungen nach Afghanistan ausgeschlossen. Damit betrifft die Ausweitung in erster Linie volljährige männliche Afghanen ohne besondere Schutzgründe.
Logistischer Aufwand
Kritik von Hilfsorganisationen
Abschiebungshaft in Darmstadt
Der Hessische Flüchtlingsrat lehnt die Ausweitung der Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich ab und verweist auf die katastrophale Menschenrechtslage unter den Taliban. Timmo Scherenberg bezeichnete es als unverantwortlich, sämtliche bisherigen Einschränkungen fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“, sagte Scherenberg.
Stimmung in der afghanischen Community
Pro Asyl äußerte sich in ähnlicher Weise und wies darauf hin, dass sich die Betroffenen in Abschiebungshaft befinden, ohne Straftaten begangen zu haben, und vor den islamistischen Taliban geflohen seien. Amnesty International schloss sich dieser Einschätzung an. Nina Alizadeh Marandi, Asylexpertin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte Abschiebungen nach Afghanistan als widersprüchlich zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands: „Abschiebungen nach Afghanistan stehen im Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.“
Parallelen in Thüringen
Internationale Bedenken
Rechtliche Einordnung
Marandi warnte zudem, dass die Zusammenarbeit mit den Taliban die deutsche Politik erpressbar mache. Diese Sorge wiegt besonders schwer, weil die Taliban in Afghanistan eine islamistische Herrschaft ausüben und grundlegende Rechte systematisch einschränken. Die Kritiker sehen in der Ausweitung der Abschiebungen eine Abkehr von humanitären Standards.
Ausblick
Aktuelle Abschiebungen und Statistik
Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben des Berichts insgesamt 87 Menschen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Seit der Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Afghanistan vor zwei Jahren hat Deutschland damit insgesamt knapp 200 Menschen in das Land zurückgeführt. Die meisten Abschiebungen erfolgen über Sammelcharterflüge.
Logistischer Aufwand
Timmo Scherenberg wies auf den erheblichen personellen Aufwand hin, den Abschiebungen nach Afghanistan erforderten. „Bei einer Abschiebung nach Afghanistan sind viel mehr Bundespolizeibeamte als bei anderen Abschiebungen eingebunden. Das ist ein unglaublicher Aufwand, diese Abschiebungen durchzuführen, das kann man nicht beliebig steigern“, sagte er. Diese Einschätzung verweist auf praktische Grenzen einer weiteren Ausweitung.
Abschiebungshaft in Darmstadt
Nach Angaben des Hessischen Flüchtlingsrats sitzen derzeit rund ein Dutzend afghanische Staatsangehörige in Abschiebungshaft in Darmstadt. Sie sind potenzielle Kandidaten für die nächsten Rückführungen. Die nächsten Abschiebungen von Deutschland nach Afghanistan werden laut Bericht Ende Juli 2026 erwartet.
Stimmung in der afghanischen Community
Scherenberg sieht in der neuen Praxis den Versuch, innerhalb der afghanischen Community in Deutschland gezielt Unsicherheit zu verbreiten und den Druck auf dort lebende Afghanen zu erhöhen. Diese Einschätzung deckt sich mit Berichten über eine wachsende Verunsicherung unter Betroffenen, die trotz fehlender Strafbarkeit nun mit einer Abschiebung rechnen müssen.
Parallelen in Thüringen
Auch Thüringens Justizminister Meißner hatte sich ähnlich wie Poseck geäußert und den Schwerpunkt der Abschiebungen betont. Damit deutet sich an, dass weitere Bundesländer dem hessischen Beispiel folgen könnten. Die bundesweite Neuregelung eröffnet grundsätzlich allen Ländern die Möglichkeit, nicht vorbestrafte Afghanen abzuschieben.
Rechtliche Einordnung
Poseck begründete die Durchsetzung der Ausreisepflicht als Kern des Rechtsstaats: „Wenn die Ausreisepflicht festgestellt worden ist, muss sie auch gelten und umgesetzt werden.“ Die Gegenposition vertritt der Flüchtlingsrat, der die Menschenrechtslage in Afghanistan als unvereinbar mit Rückführungen ansieht. Damit steht die hessische Praxis im Spannungsfeld zwischen nationaler Abschiebepolitik und internationalen Menschenrechtsstandards.
Ausblick
Mit den für Ende Juli 2026 angekündigten weiteren Abschiebungen wird sich zeigen, wie viele der rund 2.003 ausreisepflichtigen Afghanen in Hessen tatsächlich betroffen sein werden. Die Debatte über die Vereinbarkeit dieser Praxis mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands dürfte dabei weiter an Schärfe gewinnen.
Fragen & Antworten
Was hat Hessen genau beschlossen?
Das hessische Innenministerium hat mit einem Erlass vom 10. Juli 2026 die bisherigen Einschränkungen aufgehoben, sodass nicht mehr nur Straftäter und Gefährder, sondern auch andere ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige abgeschoben werden können.
Wer ist von den neuen Abschiebungen betroffen?
Betroffen sind volljährige männliche Afghanen ohne besondere Schutzgründe. Frauen, Kinder, Kranke und Personen mit IS-Verbindungen bleiben weiterhin von Abschiebungen nach Afghanistan ausgeschlossen.
Welche Kritik äußern Hilfsorganisationen?
Der Hessische Flüchtlingsrat, Pro Asyl und Amnesty International kritisieren die Ausweitung als verantwortungslos und als Widerspruch zu den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, da die Betroffenen vor den Taliban geflohen seien.
Hessen Abschiebung Afghanistan: Auch Nicht-Straftäter | nachrichten360