Deutschland schiebt 32 Straftäter per Charterflug nach Afghanistan ab
Leipzig, 16. Juni 2026
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Kurzfassung
Die Bundesregierung hat in der Nacht zum 16. Juni 2026 erneut 32 männliche Straftäter per Charterflug von Leipzig nach Kabul abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte im Rahmen einer direkten Vereinbarung mit den Taliban, die Kritiker als problematische Normalisierung des Regimes sehen.
Die deutsche Bundesregierung hat in der Nacht zum 16. Juni 2026 einen Charterflug mit 32 männlichen Straftätern vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul starten lassen und damit nach eigenen Angaben eine direkte Abschiebung nach Afghanistan ohne Vermittlerstaaten vollzogen.
Hintergrund: Straftaten der Abgeschobenen
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums, das von Alexander Dobrindt (CSU) geführt wird, handelte es sich bei den Abgeschobenen ausnahmslos um ausreisepflichtige Männer, die in Deutschland straffällig geworden waren. Das Ministerium sprach von Personen, die hier unter anderem wegen Tötungsdelikten, sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Handel mit Betäubungsmitteln und räuberischer Erpressung verurteilt wurden. Das baden-württembergische Justizministerium konkretisierte, dass sich unter den Abgeschobenen zwei schwere Sexualstraftäter sowie mehrere Männer befanden, die wegen Tötungsdelikten, Körperverletzung und Drogenvergehen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren.
Ablauf des Charterflugs
Der Flug startete in der Nacht am Flughafen Leipzig/Halle und brachte die 32 Männer in die afghanische Hauptstadt Kabul. Die Betroffenen stammten aus Haftanstalten und Abschiebungseinrichtungen mehrerer Bundesländer. Laut Bundesinnenministerium hatten Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg zusammen rund 30 Personen für den Flug angemeldet. Aus Baden-Württemberg allein wurden nach Angaben des dortigen Justizministeriums zwölf verurteilte Straftäter abgeschoben; für das laufende Jahr 2026 erhöht sich damit die Zahl der aus diesem Bundesland nach Afghanistan abgeschobenen verurteilten Straftäter auf 16. Der Transport zum Flughafen erfolgte vor allem aus der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim sowie aus weiteren Gefängnissen des Landes.
Die Abschiebung ist Teil einer neuen Struktur direkter Rückführungen. Grundlage ist eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den in Afghanistan herrschenden Taliban, die regelmäßige Abschiebungen dorthin ohne Vermittlerstaaten ermöglicht. Einzelabschiebungen per Linienflug und Sammelcharter werden inzwischen direkt von Deutschland aus organisiert. Zuvor war im August 2024 erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren eine Sammelabschiebung von 28 männlichen Straftätern von Leipzig nach Kabul erfolgt, damals noch mit Unterstützung Katars. In den folgenden Monaten wurden nach Angaben der Bundesregierung weitere Einzel- und Sammelabschiebungen durchgeführt, darunter ein Nachtflug mit rund einem Dutzend verurteilter Straftäter.
Direkte Vereinbarung mit den Taliban
Eine ursprünglich für Ende Mai geplante Sammelabschiebung war kurzfristig abgesagt worden, weil die Taliban nach Informationen aus Kabul mit der aus ihrer Sicht mangelnden Gesprächsbereitschaft des Auswärtigen Amts unzufrieden waren. Nach dpa-Informationen brach die taliban-nahe Seite die Vorbereitungen ab, woraufhin die Maschine nicht wie geplant starten konnte. Die jetzige Abschiebung wurde dennoch wenige Wochen später durchgeführt, ohne dass die Bundesregierung die zwischenzeitlichen Verhandlungen öffentlich im Detail erläuterte. Bundesinnenminister Dobrindt hatte bereits im November erklärt: „Straftäter und Gefährder müssen dabei zunächst Priorität haben.“
Praktische Zugeständnisse der Bundesregierung
Die Bundesregierung macht im Gegenzug für die Abschiebungen praktische Zugeständnisse an die Taliban. Dazu zählt die Erlaubnis zur Entsendung einzelner Diplomaten an afghanische Vertretungen in Deutschland, an denen zuvor ausschließlich Diplomaten der früheren afghanischen Regierung tätig waren. Die Taliban-Führung zeigt nach den Worten des Bundesinnenministeriums Interesse daran, weitere Diplomaten an die diplomatischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden. Die Absprache erlaubt es Berlin, auf dem Luftweg direkte Rückführungen vorzunehmen, ohne wie früher auf Transitstaaten wie Katar angewiesen zu sein. Gleichzeitig erkennen weder das Auswärtige Amt noch die Bundesregierung die Taliban-Regierung diplomatisch an, da diese international wegen massiver Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, kritisiert wird.
Kritik aus Opposition und Zivilgesellschaft
Die Kritik an der Vereinbarung und am aktuellen Flug kam aus mehreren Richtungen. Die Linke-Innenpolitikerin Clara Bünger, die als innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion auftritt, sagte: „Menschenrechtliche Bedenken scheinen sie vollends über Bord geworfen zu haben, auch die Normalisierung des Taliban-Regimes bereitet ihnen offenbar keine Sorgen.“ Bünger bezeichnete es zudem als „erschreckend, wie regelmäßig Bund und Länder inzwischen wieder nach Afghanistan abschieben“. Die migrationspolitische Expertin der Grünen, Filiz Polat, erklärte, die ursprüngliche Absage des Abschiebeflugs habe gezeigt, „wie erpressbar sich Deutschland durch Dobrindts Zusammenarbeit mit den Taliban bereits gemacht hat“, und fragte, welchen Forderungen der Taliban sich die Bundesregierung gebeugt habe, um die Abschiebung doch noch zu ermöglichen.
Aus Sicht der baden-württembergischen Landesregierung stellt der Flug dagegen einen Erfolg dar. Justizminister Moritz Oppelt (CDU) sagte, „in Baden-Württemberg werden wir weiter alles daransetzen, ausreisepflichtige Ausländer außer Landes zu schaffen“. Er bezeichnete die Abschiebungen als „ein enormer Sicherheitsgewinn für unser Land“. Die Bundesregierung vertritt die Linie, dass Abschiebungen nicht dauerhaft auf Straftäter und sogenannte Gefährder beschränkt bleiben sollen; das Bundesinnenministerium hat in früheren Stellungnahmen erklärt, perspektivisch auch andere ausreisepflichtige Afghanen rückführen zu wollen, sofern die Sicherheitslage und die Kooperation mit Kabul dies zulassen.
Mahnwache am Flughafen Leipzig/Halle
Am Flughafen Leipzig/Halle hatten sich nach dpa-Reporterangaben rund 35 Gegnerinnen und Gegner der Abschiebung zu einer Mahnwache am Terminal versammelt. Die Demonstrantinnen und Demonstranten äußerten Kritik an der Kooperation mit den Taliban und protestierten gegen die Abschiebung von Straftätern in ein Land, in dem die Taliban seit August 2021 herrschen und in dem insbesondere für Frauen und Mädchen die Grundrechte stark eingeschränkt sind. Die Polizei sicherte den Ablauf am Flughafen ab; zu Zwischenfällen kam es nach den vorliegenden Informationen nicht. Die Mahnwache verlief laut dpa friedlich.
Die Bundesregierung begründet die Vereinbarung mit den Taliban mit migrations- und sicherheitspolitischen Interessen. Direkte Abschiebungen, so das Argument aus Berlin, verringerten die Zahl ausreisepflichtiger Personen mit krimineller Auffälligkeit in Deutschland und entlasteten den Strafvollzug. Gleichzeitig hält die Bundesregierung an ihrer offiziellen Linie fest, das Taliban-Regime nicht diplomatisch anzuerkennen. Die praktischen Zugeständnisse werden intern als technische Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den afghanischen Behörden dargestellt, die für die Ausstellung von Heimreisedokumenten und die Übernahme der Abgeschobenen am Flughafen Kabul notwendig seien.
Menschenrechtliche Bedenken und Abschiebepraxis
Hintergrund der neuen Dynamik ist die sich verändernde Sicherheitslage in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021. Nach deren Machtübernahme hatten die westlichen Staaten ihre Botschaften in Kabul weitgehend geschlossen oder stark verkleinert und Rückführungen zunächst ausgesetzt. Mit der ersten Sammelabschiebung im August 2024 – damals noch mit Katar als Vermittler – und der nunmehr direkten Vereinbarung mit den Taliban hat Deutschland schrittweise den Weg für regelmäßige Abschiebungen freigemacht. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass abgeschobene Straftäter in Afghanistan Opfer von Racheakten werden könnten, und fordern ein Moratorium für Rückführungen in das Land.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Straftäter ihre Haftstrafen in Deutschland vollständig verbüßt hätten und die Rückführung auf rechtsstaatlichen Grundlagen erfolge. Das Bundesinnenministerium teilte mit, dass alle 32 abgeschobenen Männer ausnahmslos ausreisepflichtig gewesen seien und die deutschen Behörden die jeweiligen Verwaltungs- und Strafverfahren abgeschlossen hätten. Die Taliban-Regierung habe im Gegenzug die Aufnahme der Männer in Kabul zugesichert. Unklar blieb zunächst, ob die Bundesregierung weitere Sammelabschiebungen in den kommenden Wochen plant; das Bundesinnenministerium erklärte lediglich, die direkte Vereinbarung mit den Taliban erlaube grundsätzlich regelmäßige Flüge.
Ausblick: Weitere Flüge und politische Debatte
Die parlamentarische Debatte über den Umgang mit afghanischen Straftätern und ausreisepflichtigen Personen dürfte sich in den kommenden Wochen fortsetzen. Die Linke und die Grünen kündigten an, die Abschiebepraxis im Bundestag zu thematisieren und die Bundesregierung aufzufordern, die genauen Vereinbarungen mit den Taliban offenzulegen. Aus den Reihen der Koalition kam hingegen Zustimmung; Verwaltungs- und Sicherheitspolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU verwiesen auf die mehrjährigen Haftstrafen der Abgeschobenen und bezeichneten die Abschiebung als konsequenten Schritt zur Wiederherstellung der inneren Sicherheit. Die nächsten Sitzungen des Innenausschusses sollen sich nach Angaben aus Fraktionskreisen mit der Vereinbarung mit den Taliban befassen.
Unterdessen bereiten sich die zuständigen Landesbehörden auf mögliche weitere Sammelabschiebungen vor. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen werden nach Angaben der jeweiligen Innenministerien laufend ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige identifiziert, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Länder koordinieren ihre Anmeldungen mit dem Bundesinnenministerium, das die Charterflüge organisiert. Für die kommenden Monate rechnen Sicherheitsbehörden mit weiteren Abschiebeflügen nach Kabul, sofern die direkte Zusammenarbeit mit den Taliban-Behörden aufrechterhalten bleibt. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und Amnesty International kritisierten die jüngste Abschiebung als Rückschritt für die Menschenrechte und kündigten an, die Praxis rechtlich prüfen zu lassen.
Die nun erfolgte Charterabschiebung markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Entwicklung, die mit der ersten Sammelabschiebung im August 2024 unter Vermittlung Katars begonnen hatte. In den darauffolgenden Monaten baute die Bundesregierung die direkte Kooperation mit den afghanischen Behörden schrittweise aus, zunächst über Linienflüge, später über Charterverbindungen ab Leipzig. Mit dem aktuellen Flug hat sich die direkte Struktur verfestigt: Die Maschine startete in der Nacht, erreichte Kabul ohne Zwischenlandung und die Taliban-Behörden übernahmen die Abgeschobenen am Flughafen. Damit hat sich nach Einschätzung von Beobachtern in Berlin die neue Normalität der deutsch-afghanischen Migrationsbeziehungen verfestigt, in der die Kooperation mit den herrschenden Taliban zur migrationspolitischen Routine geworden ist.
Fragen & Antworten
Wer ist Alexander Dobrindt und welche Rolle spielt er bei der Abschiebung?
Alexander Dobrindt (CSU) leitet das Bundesinnenministerium, das die direkte Vereinbarung mit den Taliban und die Charterabschiebung vom 16. Juni 2026 verantwortet. Er hatte bereits im November erklärt, dass Straftäter und Gefährder bei Abschiebungen zunächst Priorität haben müssten.
Welche Straftaten hatten die 32 abgeschobenen Männer begangen?
Laut Bundesinnenministerium und baden-württembergischem Justizministerium wurden die Männer unter anderem wegen Tötungsdelikten, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung, Drogenhandel und räuberischer Erpressung verurteilt, zwei von ihnen wegen schwerer Sexualstraftaten.
Warum wurde der ursprünglich für Ende Mai geplante Abschiebeflug abgesagt?
Nach Informationen aus Kabul sagten die Taliban die Mitwirkung ab, weil sie mit der aus ihrer Sicht mangelnden Gesprächsbereitschaft des Auswärtigen Amts unzufrieden waren. Der Flug wurde daraufhin verschoben und konnte wenige Wochen später doch noch stattfinden.
Abschiebung Afghanistan: 32 Männer aus Leipzig nach Kabul | nachrichten360