Das Land Hessen hebt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen befristet auf, um Lieferengpässen infolge niedriger Wasserstände unter anderem am Rhein entgegenzuwirken.
Hintergrund der Entscheidung
Mit der Maßnahme reagiert die Landesregierung auf die anhaltend niedrigen Pegelstände großer Bundeswasserstraßen, darunter des Rheins, die den Güterverkehr über die Binnenschifffahrt zunehmend einschränken. Da weniger Fracht auf dem Wasserweg transportiert werden kann, müssen mehr Lieferungen auf die Straße verlagert werden – und genau dafür wird die Sonntagsruhe für den Schwerlastverkehr ausgesetzt.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori kündigte an, die Ausnahmeregelung gelte zunächst bis Ende Oktober 2026. Sie ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums an die bestehende Allgemeinverfügung gekoppelt und kann bei veränderter Lage früher aufgehoben werden. Empfänger und Versender der Transporte sollen demnach vorab prüfen, ob die Transportgüter tatsächlich für den Straßentransport an Sonn- und Feiertagen geeignet sind.
