Im Signa-Verfahren vor dem Wiener Handelsgericht hat Alfred Gusenbauer laut einem WKStA-Gutachten, das Der Standard zitiert, eingeräumt, dass eine Vereinbarung einen Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats erfordert hätte.
Alfred Gusenbauer hat sich vor dem Handelsgericht Wien zu einem zentralen Dokument im Signa-Komplex geäußert. Nach den von Der Standard zitierten Passagen aus einem Gutachten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte er, dass die betreffende Vereinbarung eines Umlaufbeschlusses des Aufsichtsrats bedurft hätte. Ein solcher Beschluss sei allerdings nicht zustande gekommen, begründete Gusenbauer dies mit 'grundsätzlichen Einwänden einiger Aufsichtsratsmitglieder'.
