Grüne verlangen Neustart bei Bundesstaatsanwaltschafts-Reform
Wien, 24. Juli 2026
Die Grünen from Vienna, Austria / Wikimedia Commons / CC0
Kurzfassung
Die Grünen lehnen den Entwurf der Regierung für eine Bundesstaatsanwaltschaft ab und fordern eine grundlegende Überarbeitung. Justizsprecherin Alma Zadić wirft der Koalition Etikettenschwindel vor und kündigt an, die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nicht zu ermöglichen.
Die österreichischen Grünen haben die Koalitionsregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS aufgefordert, ihren Entwurf für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft zurück an den Start zu schicken und grundlegend zu überarbeiten.
Die Justizsprecherin der Grünen, Alma Zadić, kritisierte den am Freitag in Wien vorgestellten Entwurf scharf und warf der Regierung vor, mit dem Gesetzespaket Etikettenschwindel zu betreiben. „Die Koalition betreibe Etikettenschwindel, kritisierte Justizsprecherin Alma Zadić am Freitag. Die Grünen werden dem Vorhaben in der jetzigen Form nicht zustimmen und damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Nationalrat verhindern.
Kern des Entwurfs ist die Einführung eines kollegialen Dreiergremiums an der Spitze der Weisungskette, das die Justizministerin als oberste Weisungsspitze der Justiz ablösen soll. Drei Bundesstaatsanwälte sollen künftig über Anklage oder Einstellung von Verfahren entscheiden, wobei die Drei für sechs Jahre bestellt werden, mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Strafjustiz mitbringen müssen und dem Nationalrat rechenschaftspflichtig sind.
Kern des Entwurfs
Zadić argumentierte, dass die Bundesstaatsanwaltschaft, die die Justizministerin als oberste Weisungsspitze der Justiz ablösen soll, sei laut dem aktuellen Entwurf nicht von der Politik unabhängig. „Den aktuellen Entwurf bezeichnete Zadić als ‚verantwortungslos‘. Die Wortwahl „unabhängig“ sei in diesem Zusammenhang „eine reine Provokation“. Tatsächlich entstünden statt einer Ministerin „drei Mini-Minister statt einem Minister“, warnte die Grünen-Politikerin.
Die frühere Justizministerin verwies auf ein während ihrer Amtszeit entwickeltes Expertenmodell, das der Verfassungsjurist Heinz Mayer in Gesetzesform gegossen hatte. Dieses Modell teile mit dem aktuellen Entwurf „nur die Überschrift“, wie Zadić sagte. Der Expertenentwurf sei von der Bundesregierung „in den Papierkorb geworfen“ worden. Jede Forderung von Expertinnen und Experten sowie aus der Richterschaft sei im neuen Entwurf ignoriert worden.
Rolle des Nationalrats
Besonders scharf kritisierte Zadić die Einbindung des Nationalrats bei der Bestellung der drei Bundesstaatsanwälte. Eine zehnköpfige Auswahlkommission soll dem Parlament Personenvorschläge unterbreiten, die der Nationalrat mit einfacher Mehrheit ablehnen kann. Lehnt das Parlament einen Vorschlag ab, muss die Kommission einen neuen unterbreiten, der ebenfalls abgelehnt werden kann – dieses „Ping-Pong“ könne „Mit so einem Prozedere kann es nur politische Absprachen geben“, sagte Zadić wörtlich. Auf diese Weise könne das Parlament so lange Vorschläge zurückweisen, bis „eine geeignete Person“ gefunden sei, was nur zu politischen Absprachen führe.
Die Zusammensetzung der Auswahlkommission sieht nach dem Entwurf vor, dass nur zwei ihrer zehn Mitglieder aus dem aktiven staatsanwaltschaftlichen Dienst kommen. Fünf Mitglieder sollen nicht aus der ordentlichen Justiz stammen und können unter anderem Interessenvertreter von Rechtsanwälten und Notaren sein. Zadić zeigte sich empört über diese Konstruktion: „Genauso gut könnte man jemanden aus der Ärztekammer schicken“. Der Generalprokuratur zufolge weist die Zusammensetzung der Auswahlkommission systematische Mängel auf.
Kritik aus der Justiz
Die auf sechs Jahre begrenzte Amtszeit ermögliche es der Regierung, in jeder Legislaturperiode „ihre Vertreter“ an die Spitze der Weisungskette zu setzen, monierte Zadić. Der Generalprokuratur erkannte darin neben der kurzen Amtszeit und einer doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“.
Die Generalprokuratur, die im neuen Amt aufgehen soll, sieht das Problem der parteipolitischen Erscheinung durch die Bestellung der Bundesstaatsanwälte und ihrer Stellvertreter durch den Nationalrat nicht gelöst, sondern lediglich verlagert oder sogar verschärft. Auch die Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie die Vereinigung der Staatsanwälte lehnen den Entwurf ab. Präsident des Obersten Gerichtshofs Georg Kodek und der Korruptionsexperte Martin Kreutner äußerten ebenfalls schwere Bedenken. Kreutner warnte davor, „einen Schritt nach vorne und drei zurück“ zu machen.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zeigte sich offen für Nachbesserungen. Sie könne „einiges“ im Vorschlag zur längeren Amtszeit sehen, doch könnten wegen der Dreierkoalition nicht alle Kritikpunkte berücksichtigt werden. Sie versicherte, alle Stimmen würden gehört und angemessen berücksichtigt.
Trotz dieser Zusagen fehlt dem Entwurf weiterhin die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die Grünen kündigten an, unter diesen Bedingungen nicht für die Verfassungsänderung zu stimmen. „Zurück an den Start, wir fordern die Regierung auf, diesen höchst problematischen Entwurf grundlegend zu überarbeiten“, sagte Zadić. Der Begutachtungszeitraum läuft bis Ende August.
Position der Koalition
Während der vorherigen schwarz-grünen Koalitionsregierung, in der Zadić als Justizministerin amtierte, hatten Grüne und ÖVP bei dem Thema keine Einigung erzielen können. Die ÖVP hatte die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft zuvor stets abgelehnt. Transparency International wertete den jetzigen Entwurf dennoch als „historischer Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat“. Die EU-Kommission hatte in ihrem Rule-of-Law-Bericht 2026 Fortschritte anerkannt und festgehalten, dass der Entwurf die Staatsanwaltschaft aus der hierarchischen Unterordnung unter das Justizministerium lösen soll.
Unter dem Entwurf müssten die Bundesstaatsanwälte dem Parlament gegenüber offenlegen, wie sie in einzelnen Verfahren abstimmten. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Bundesstaatsanwälte gegenüber dem Nationalrat solle keiner Geheimhaltung unterliegen. Von Amts wegen ausgeschlossen sind Regierungsmitglieder, Staatssekretäre, EU-Parlamentsabgeordnete sowie Bedienstete oder sonstige Funktionäre einer politischen Partei.
Internationale Reaktionen
Bei Amtsmissbrauch soll eine Anklage gegen die Bundesstaatsanwälte vor dem Verfassungsgerichtshof möglich sein, wie es bereits für Minister gilt. Eine entsprechende Ministeranklage kann mit einfacher Mehrheit im Nationalrat beschlossen werden. Zadić hatte bereits in ihrer Amtszeit als Justizministerin eine ExpertInnenkommission eingesetzt, um ein Modell für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu erarbeiten.
Die Grünen beharren nun darauf, dass die Regierung einen überarbeiteten Entwurf vorlegt. „so entstehen drei Mini-Minister statt einem Minister“, fasste Zadić ihre zentrale Sorge zusammen. Die Verhandlungen über das Gesetzespaket waren in der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS nach langwierigen Verhandlungen erfolgt.
Die EU-Kommission und zahlreiche Expertengremien fordern seit Jahren eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft in Österreich. Mit dem Scheitern der schwarz-grünen Verhandlungen unter Zadić und der jetzigen Blockade durch die Grünen droht das Projekt erneut zu stocken. Die Bundesregierung steht vor der Wahl, ob sie den Entwurf nachbessert oder den Grünen die Schuld an einer Verzögerung einer seit Jahren überfälligen Reform zuweist.
Fragen & Antworten
Warum lehnen die Grünen den Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft ab?
Justizsprecherin Alma Zadić kritisiert, dass die vorgesehenen Bundesstaatsanwälte nicht unabhängig von der Politik seien und das Gremium statt einer Ministerin „drei Mini-Minister“ schaffe. Der Entwurf weiche zudem in zentralen Punkten von einem unter Zadić entwickelten Expertenmodell ab.
Welche Rolle spielt der Nationalrat bei der Bestellung der Bundesstaatsanwälte?
Eine zehntägige Auswahlkommission unterbreitet dem Nationalrat Personenvorschläge, die das Parlament mit einfacher Mehrheit ablehnen kann. Lehnt es einen Vorschlag ab, muss die Kommission einen neuen vorlegen – dieses Verfahren kann laut Zadić beliebig wiederholt werden.
Welche Zweifel äußern Expertinnen und Experten an dem Entwurf?
Die Generalprokuratur spricht von einer „massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo“, OGH-Präsident Georg Kodek und Korruptionsexperte Martin Kreutner warnen vor Rückschritten. Transparency International wertet den Entwurf hingegen als „historischen Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat“.
Grüne gegen Bundesstaatsanwaltschaft: Zadić fordert Neustart | nachrichten360