Dreierkoalition einigt sich auf Modell für Bundesstaatsanwaltschaft
Wien, 29. Juni 2026
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Kurzfassung
Die türkis-rot-pinke Bundesregierung hat sich nach langem Ringen auf ein Modell für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Für die Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will die Details am Montag um 12:30 Uhr im Parlament präsentieren.
Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich am Wochenende auf ein Modell für die geplante Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt, dessen Details Justizministerin Anna Sporrer am Montag um 12:30 Uhr im Parlament vorstellen will.
Eckpunkte der Reform
Die türkis-rote-pinke Bundesregierung hat in zähen Verhandlungen einen Durchbruch bei einem der heikelsten justizpolitischen Reformprojekte der Zweiten Republik erzielt. Wie das Justizministerium mitteilte, werden die Details der Einigung am Montag um 12:30 Uhr im Parlament präsentiert. "Die Details werden heute Mittag präsentiert, teilte das Justizministerium mit."
Kern der Reform ist die Übertragung der Weisungsspitze von der Justizministerin beziehungsweise dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde. "Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde", heißt es in den vorab bekannt gewordenen Plänen. Bisher liegt das Weisungsrecht über die Staatsanwaltschaften beim Justizminister.
Struktur der neuen Behörde
An der Spitze der neuen Behörde soll eine kollegiale Dreierspitze stehen, die aus einer unabhängigen Kommission bestellt wird. "Die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll", formuliert das Papier die künftige Struktur. Eine solche Konstruktion soll verhindern, dass die Leitung der Behörde von einzelnen Parteien beeinflusst wird.
Die Einigung war bis zuletzt umkämpft. "Zuletzt wurde noch um Details gerungen", berichtete die Tageszeitung KURIER bereits am Wochenende über die Verhandlungen. Offen war insbesondere die Zusammensetzung der Auswahlkommission, die künftig die Bundesstaatsanwälte vorschlagen soll, sowie die Rolle des Nationalrats in diesem Verfahren.
Präsentation im Parlament
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte für Montagmittag zu einer Pressekonferenz ins Parlament geladen. "Die Details werden heute Mittag präsentiert, teilte das Justizministerium mit." Neben Sporrer wurden ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger sowie Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) als Teilnehmer angekündigt.
Die Reform ist politisch heikel, weil sie verfassungsrechtlich eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert. "Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen", erklärten die Koalitionspartner. Damit ist die Regierung auf Stimmen aus dem oppositionellen Lager angewiesen, denn ÖVP, SPÖ und NEOS verfügen gemeinsam nicht über die nötige Mehrheit.
Zwei Drittel als Hürde
Die FPÖ, die in den Umfragen seit Monaten führt, hat sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. "Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt", heißt es zum bisherigen Kurs der Freiheitlichen. Damit rücken die Grünen stärker in den Fokus als möglicher Partner für die notwendigen Stimmen.
Die grüne Abgeordnete Alma Zadić, die das Projekt einst als Justizministerin der Vorgängerregierung verhandelt hatte, stellte am Sonntag in der ORF-Sendung "Hohes Haus" unmissverständliche Bedingungen. "Sie forderte in der ORF-Sendung 'Hohes Haus' am Sonntag, dass die Bundesstaatsanwaltschaft von der Parteipolitik unabhängig sein muss." Konkret verlangte Zadić: "Die Bundesstaatsanwälte müssten aus der Justiz kommen, von einer unabhängigen Kommission bestellt und nicht von den Parteien ausgesucht werden."
Bedingungen aus den Grünen
Zadić band ihre Zustimmung an den konkreten Gesetzentwurf: "Die Zustimmung machte sie vom konkreten Entwurf abhängig." Außerdem verwies sie auf das Scheitern früherer Verhandlungen: "Hier sei man sich mit der ÖVP nicht einig geworden." Damit ist die endgültige Haltung der Grünen weiter offen und dürfte sich am vorgelegten Entwurf entscheiden.
Die Vorgeschichte der Reform reicht bis ins Jahr 2016 zurück, als unter dem damaligen Minister Wolfgang Brandstetter der Weisungsrat im Justizministerium eingerichtet wurde. Seither mussten die Minister keine formellen Weisungen mehr erteilen, sondern lediglich Empfehlungen des Rates umsetzen. In der Praxis sind Minister den Empfehlungen des Weisungsrats weitgehend gefolgt, wie aus Justizkreisen berichtet wird.
Vorgeschichte und Treiber
In der wissenschaftlichen Debatte und in Justizkreisen stoßen die Pläne auf gemischte Reaktionen. Große Teile der Richterschaft und auch die Grünen lehnen ein Auswahlverfahren im Parlament, das als nicht unpolitisch gilt, grundsätzlich ab. Die Kreutner-Kommission, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um den verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek eingesetzt wurde, kam zum Schluss, dass es in Österreich eine Zweiklassenjustiz gebe. Diese Diagnose gilt als einer der politischen Treiber der Reform.
Politisch bemerkenswert ist der Positionswechsel der ÖVP. Noch zu Beginn des Jahres 2021 hatte die Volkspartei eine unabhängige Weisungsbehörde jahrzehntelang mit dem Argument der notwendigen parlamentarischen Kontrolle abgelehnt. Erst Anfang 2021 vollzog die Partei eine Kehrtwende und unterstützte fortan das Projekt einer weisungsfreien Behörde. Dieser Sinneswandel bildet die Grundlage dafür, dass die Reform in der aktuellen Legislaturperiode überhaupt zur Umsetzung gelangen könnte.
Wandel der ÖVP
Inhaltlich überträgt das Modell die bisher beim Justizminister liegende fachliche und organisatorische Aufsicht über die Staatsanwaltschaften auf eine weisungsfreie Spitze. Die Staatsanwaltschaften führen in Österreich Ermittlungen und entscheiden über Anklage oder Einstellung von Verfahren; sie unterliegen derzeit noch der Fachaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften und letztlich durch das Justizministerium. Diese Hierarchie soll an der Spitze durchbrochen werden.
Sollte die Regierung am Montag einen überzeugenden Entwurf präsentieren, rücken die Grünen als Mehrheitsbeschaffer stärker in den Vordergrund. Sollte die Präsentation jedoch hinter den Forderungen Zadićs zurückbleiben, könnte sich die FPÖ trotz ihrer früheren Ablehnung als Alternative anbieten. Die politischen Fronten sind damit auch nach der Einigung im Grundsatz noch offen.
Fragen & Antworten
Was bedeutet die kollegiale Dreierspitze für die Leitung der neuen Behörde?
Die Leitung soll aus drei Personen bestehen, die von einer unabhängigen Kommission bestellt werden, um eine politische Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft zu verhindern.
Bundesstaatsanwaltschaft: Koalition legt Modell vor | nachrichten360