Generalprokuratur warnt vor massiver Verschlechterung durch geplante Bundesstaatsanwaltschaft
Wien, 16 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Generalprokuratur hat den Entwurf für eine Bundesstaatsanwaltschaft scharf kritisiert und vor einer massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo gewarnt. Sie sieht Systemwidrigkeiten, eine parteipolitisch anmutende Auswahl und europarechtliche Probleme.
Wien, 16 Juli 2026
Die österreichische Generalprokuratur hat den Entwurf der Bundesregierung für eine Bundesstaatsanwaltschaft in einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme kritisiert und vor einer massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo gewarnt.
Aufgabe und Stellung der Generalprokuratur
In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Begutachtungsstellungnahme übt die beim Obersten Gerichtshof (OGH) angesiedelte Generalprokuratur fundamentale Kritik an den Plänen der Dreierkoalition aus SPÖ, ÖVP und NEOS. Die höchste Staatsanwaltschaft der Republik sieht durch die Schaffung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft zahlreiche Systemwidrigkeiten verwirklicht und spricht von einer "massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo".
Die Generalprokuratur fungiert als eine Art Rechtswahrerin: Sie erstattet Stellungnahmen zu bestimmten Nichtigkeitsbeschwerden, kann selbst gegen rechtskräftige Urteile Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes einbringen, ermittelt jedoch nicht und tritt auch nicht als Anklägerin auf. Künftig soll die Bundesstaatsanwaltschaft die bei der Justizministerin liegende Fach- und Dienstaufsicht komplett übernehmen.
Ausgangspunkt der Reform waren unter anderem die zahlreichen Korruptionsermittlungen gegen ÖVP-Politiker. Das Ziel der Bundesstaatsanwaltschaft war laut Entwurf die Einrichtung einer "politisch unabhängigen Weisungsspitze", obwohl derzeit die letzte Instanz der Weisungskette der Staatsanwaltschaften Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) ist und die Ministerin das Recht hat, in laufende Strafverfahren einzugeifen.
Struktur und Personal der geplanten Behörde
Im Gespräch war eine solche Behörde schon länger, insbesondere während der türkis-grünen Regierungsperiode wurde intensiv verhandelt. Ende Juni hat die Dreierkoalition ihren Gesetzesentwurf für die neue Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert. Die neue Behörde soll aus drei hauptamtlichen und drei Ersatz-Mitgliedern bestehen, die für sechs Jahre bestellt werden und nicht wieder bestellt werden können.
Für die Bundesstaatsanwaltschaft sind 40 Planposten vorgesehen. Auch Österreichs höchste Staatsanwaltschaft, die beim Obersten Gerichtshof angesiedelte Generalprokuratur, soll weitestgehend in der neuen Behörde aufgehen. Eine zehnköpfige Bestellungskommission soll die Kandidaten für die Bundesstaatsanwaltschaft aussuchen, die dann mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden.
Kritik an der parteipolitischen Auswahl
Die Generalprokuratur sieht in der geplanten Konstruktion jedoch eine parteipolitisch anmutende Auswahl: Aus ihrer Sicht sei das "jedenfalls dem Anschein nach" eine parteipolitische Auswahl der Bundesstaatsanwälte. Die Kandidaten müssten dann mit einfacher Mehrheit vom Parlament gewählt werden, wobei der Nationalrat die Vorschläge der Auswahlkommission "unbegrenzt oft" verwerfen könne.
Diese Problematik werde "durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt", heißt es in der Stellungnahme der Behörde. Durch den jetzigen Entwurf würde die "Anscheinsproblematik" der politischen Einflussnahme nicht beseitigt, sondern verlagert oder gar verstärkt.
Warnung vor Qualitätsverlust
Die Generalprokuratur warnt zudem, dass die Bundesstaatsanwaltschaft ihre Aufgaben möglicherweise nicht in der bisher erreichten Qualität unabhängig werde erfüllen können. Es bestehe die Gefahr, dass die Behörde ihre Tätigkeit "weder im Bereich der Fachaufsicht noch im Bereich der Rechtswahrung in der erreichten Qualität auch allem Anschein nach unabhängig zu erbringen in der Lage sein wird".
Auch die Zusammenstellung der Kommission an sich wird kritisiert – den Mitgliedern fehle im Gegensatz zur Generalprokuratur die fachliche Kompetenz im Bereich der Fachaufsicht und Rechtswahrung. Die Generalprokuratur ortet "bis zur doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Obersten Gerichtshof" und kritisiert die verhältnismäßig kurze Befristung der Amtsdauer auf sechs Jahre.
Europarechtlich sieht die Behörde ebenfalls Probleme: "gerade die in Aussicht genommene, auf Einzelstrafsachen bezogene und besonders weit gehende Berichts- und Auskunftspflicht der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung unvereinbar ist". Damit würden Vorgaben verfehlt.
Parlamentarische Kontrolle und Europarecht
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesstaatsanwaltschaft einer parlamentarischen Kontrolle unterliegt. Das betrifft nicht nur alle laufenden Verfahren der Staatsanwaltschaften, sondern auch das jeweilige Abstimmungsverhalten der einzelnen Staatsanwälte und ihrer Stellvertreter. Interne Entscheidungen der drei Bundesstaatsanwälte sollen übrigens auch nach außen hin öffentlich gemacht werden.
Um politische Einflussmaßnahme zu verhindern, ist ihr zwar ein Weisungsrat beigestellt – dennoch halten internationale Organisationen den Zustand für antiquiert. Die Generalprokuratur hatte "Massive Bedenken aufgrund des Auswahlverfahrens" und kritisierte die Zusammensetzung der Bestellungskommission als unzureichend.
Die Grünen, die noch weiteren Nachbesserungsbedarf sehen, werteten die geplante Veröffentlichung interner Entscheidungen als "No-Go". Auch die Grünen müssen dem Vorhaben zustimmen, da die Regierung zur Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt, also die Zustimmung von Grünen oder FPÖ.
Politischer Kontext und Ausblick
Die Kritik der Generalprokuratur fällt in eine politisch sensible Phase: Die Reform sollte gerade die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften stärken, die durch die Weisungskette über die Justizministerin und eine Reihe von Korruptionsermittlungen gegen Politiker unter Druck geraten war. Mit der Warnung vor einer "massiven Verschlechterung" stellt die höchste Staatsanwaltschaft der Republik dem Gesetzgeber ein vernichtendes Zeugnis aus.
Die Stellungnahme der Generalprokuratur wird nun in die weiteren politischen Verhandlungen einfließen. Ob die Koalition den Entwurf nachbessert oder mit den Stimmen der FPÖ eine Alternative sucht, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Generalprokuratur hat mit ihrer ungewöhnlich scharfen Kritik die Debatte um die Unabhängigkeit der österreichischen Justiz neu befeuert.
Fragen & Antworten
Wer ist Anna Sporrer und welche Rolle spielt sie in der Reform?
Anna Sporrer ist SPÖ-Justizministerin und steht derzeit an der Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften. Die Reform soll ihre Fach- und Dienstaufsicht auf die neue Bundesstaatsanwaltschaft übertragen.
Warum kritisiert die Generalprokuratur die geplante Bundesstaatsanwaltschaft so scharf?
Die Generalprokuratur sieht in dem Entwurf Systemwidrigkeiten, eine parteipolitisch anmutende Auswahl der Mitglieder, eine unzureichende Fachkompetenz der Bestellungskommission und europarechtliche Probleme durch weitgehende Berichtspflichten.
Welche Mehrheit braucht die Regierung für die Bundesstaatsanwaltschaft?
Die Regierung benötigt zur Umsetzung eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat und ist daher auf die Zustimmung der Grünen oder der FPÖ angewiesen.