Begutachtungsentwurf zur Reform der Bundesstaatsanwaltschaft lässt weiter auf sich warten
Wien, 30 Juni 2026
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Kurzfassung
Der Entwurf zur Reform der Bundesstaatsanwaltschaft ist auch zum Start der parlamentarischen Diskussion noch nicht öffentlich. Kritiker wie Korruptionsexperte Martin Kreutner und Ex-Justizministerin-Stellvertreterin Anna-Maria Wukovits warnen vor einer Verwässerung. Die Begutachtungsfrist endet am 31. August.
Wien, 30 Juni 2026
Der Begutachtungsentwurf zur Reform der Bundesstaatsanwaltschaft ist auch Wochen nach der angekündigten Novelle noch nicht online abrufbar, während erste Stellungnahmen aus Justiz, Politik und Zivilgesellschaft bereits öffentlich Kritik üben.
Die Bundesstaatsanwaltschaft steht im Zentrum einer der heuer am heftigsten debattierten Justizreformen Österreichs. Beobachter und Beobachterinnen warten seit Wochen auf den offiziellen Begutachtungsentwurf, der laut APA bislang nicht ins parlamentarische System eingespielt worden ist. Ohne diese Veröffentlichung fehlt Fachöffentlichkeit und Zivilgesellschaft die Grundlage für eine fundierte Stellungnahme.
Besonders scharf äußerte sich am Dienstag der Korruptionsexperte Martin Kreutner gegenüber Ö1. Seine Kritik richtete sich gegen die geplante Zusammensetzung der Auswahlkommission und das Bestellprozedere. Kreutner stellte die fachliche Qualität der vorgesehenen Auswahl in Frage und verwendete dafür ein drastisches Bild: „Sie lassen ja auch nicht einen Zahnarzt eine Herzoperation durchführen", monierte Kreutner.
Kritik aus Justiz und Politik
Auch Alma Zadić, Justizsprecherin der Grünen, sah im Ö1-„Mittagsjournal" die Auswahlkommission und das Bestellprozedere als zentrale „Knackpunkte" der Reform. Zadić sprach sich deutlich dafür aus, dass die Begutachtung auf einer breiten, transparenten Basis erfolgen müsse, bevor über die Reform parlamentarisch entschieden wird.
Die ehemalige Justizministerin Anna-Maria Wukovits, die den Entwurf noch nicht im Detail gesehen hat, äußerte sich ebenfalls zurückhaltend. Alles was sie gelesen habe, klinge „sehr kritisch", meinte die ehemalige Justizministerin, ohne den finalen Entwurf schon gesehen zu haben. Sie forderte, mögliche Schwächen im Entwurf zu benennen, bevor das Parlament die Reform beschließt.
Aus den Reihen der Staatsanwaltschaft kommt ebenfalls Widerstand. Die Vereinigung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen zeigte sich besorgt über die vorgesehenen Eingriffe in die organisatorische Unabhängigkeit der Behörde. Vertreter und Vertreterinnen warnten davor, dass mit der Reform politische Einflussnahme auf laufende Verfahren erleichtert werden könnte.
Befürworter sehen Fortschritt
Befürworter der Reform, darunter Stimmen aus den Freiheitlichen, sehen darin hingegen einen überfälligen Schritt. Die geplante Reform markiere einen „historischen Fortschritt für den österreichischen Rechtsstaat", hieß es in Stellungnahmen. Kritiker wie Kreutner widersprechen dem entschieden: Es sei zwar gut, „dass sich was tut", man müsse aber aufpassen, nicht „einen Schritt nach vorne und drei zurück" zu machen.
Unter den weiteren Fachleuten, die sich zu Wort meldeten, befindet sich auch Georg Kodek, der als Experte für Korruptionsstrafrecht gilt. Er wies darauf hin, dass jede Änderung an der Bundesstaatsanwaltschaft verfassungsrechtlich sorgfältig abgewogen werden müsse, und äußerte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Eingriffe.
Mit der Sorge um die Auswahlkommission verband Kreutner eine grundsätzliche Frage an die politischen Verantwortlichen: „Wie lang kann sich dieses Karussell drehen?", meinte Kreutner mit Blick auf die wiederholten Anläufe zu einer Reform der Behörde.
Begutachtungsfrist läuft bis Ende August
Die Armenaк Utudjian, Sprecherin einer zivilgesellschaftlichen Initiative für unabhängige Justiz, forderte unterdessen eine rasche Veröffentlichung des Entwurfs. Ohne vollständiges Dokument sei eine seriöse Begutachtung durch Privatpersonen und Stakeholder nicht möglich, argumentierte sie.
Stakeholder, Experten und Expertinnen, aber auch Privatpersonen haben dann bis Ende der Begutachtungsfrist am 31. August Zeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Entwurf bis dahin tatsächlich öffentlich zugänglich gemacht wird.
In Justizkreisen wird unterdessen erwartet, dass die Begutachtung angesichts der laufenden Kritik verlängert werden könnte. Sollte der Entwurf erst in den kommenden Tagen ins Parlament eingebracht werden, dürfte sich der Zeitplan weiter verschieben.
Politischer Kontext der Reform
Die Debatte über die Reform der Bundesstaatsanwaltschaft fällt in eine Phase, in der das Vertrauen in die österreichische Justiz ohnehin auf dem Prüfstand steht. Kritiker und Befürworter eint zumindest der Wunsch nach einer transparenten, nachvollziehbaren Entscheidung — die jedoch voraussetzt, dass der Entwurf endlich für alle einsehbar vorliegt.
Fragen & Antworten
Warum kritisiert Martin Kreutner den Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft?
Kreutner kritisiert vor allem die geplante Auswahlkommission und das Bestellprozedere und sieht darin die fachliche Eignung der künftigen Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gefährdet.
Was sagt Alma Zadić zur Reform?
Die grüne Justizsprecherin Alma Zadić bezeichnet die Auswahlkommission und das Bestellprozedere als zentrale „Knackpunkte" und fordert eine breite, transparente Begutachtung.
Bis wann läuft die Begutachtungsfrist?
Laut APA können Stakeholder, Expertinnen und Experten sowie Privatpersonen bis zum 31. August schriftliche Stellungnahmen abgeben.