Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat die Vergabe einer Führungsposition im Arbeitsministerium unter Martin Kocher kritisiert und dabei Diskriminierung aufgrund von Alter und Weltanschauung festgestellt.
Diskriminierungsvorwurf und Stellenausschreibung
Die Kommission untersuchte den Fall einer langjährigen Mitarbeiterin, die sich auf eine Führungsposition beworben hatte, jedoch nicht berücksichtigt wurde. Laut dem Bericht wurde die Bewerberin aufgrund ihres Alters und ihrer Weltanschauung benachteiligt. Die Kommission wies darauf hin, dass die Stellenausschreibung problematische Kriterien enthielt, darunter die Forderung nach einem spezifischen Studienabschluss, der für die Position nicht notwendig gewesen sei.
Die Kritik richtet sich insbesondere gegen das Verfahren unter der Leitung von Martin Kocher, der zum Zeitpunkt der Entscheidung als Arbeitsminister amtierte. Die Gleichbehandlungskommission betonte, dass solche Ausschreibungen transparent und fair gestaltet werden müssen, um Diskriminierung zu vermeiden.
Reaktionen und Stellungnahme
Ein Sprecher von Martin Kocher wies die Vorwürfe zurück und erklärte: "Personnel decisions were always made based on structured procedures and professional criteria during his time as Minister." Die Aussage unterstreicht, dass die Besetzung der Position nach objektiven Maßstäben erfolgt sei.
Die Kommission hält jedoch daran fest, dass die Kriterien der Ausschreibung nicht sachgerecht waren und zu einer unfairen Behandlung führten. Sie fordert eine Überprüfung der Verfahren, um künftig ähnliche Fälle zu verhindern. Die betroffene Mitarbeiterin könnte nun rechtliche Schritte erwägen, obwohl dies in den vorliegenden Fakten nicht explizit erwähnt wird.

