Wien, 16 Juli 2026

Der Freispruch für den ehemaligen Spitzenbeamten Johannes Peterlik im Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zurückgezogen hat.

Damit ist das Urteil vom 22. April 2026 nach den Paragrafen 302 Absatz 1 und 310 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) formell rechtskräftig. Das berichtete der "Kurier" am Mittwoch online. Im April hatte das Gericht den 59-Jährigen von allen Vorwürfen freigesprochen, womit ein jahrelanges Verfahren seinen Abschluss findet.

Peterlik war vorgeworfen worden, einen als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu dem Giftanschlag auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal im Jahr 2018 in Großbritannien ohne dienstliche Notwendigkeit angefordert zu haben. Der Bericht enthielt unter anderem die Formel des Nervengifts Nowitschok.