Französischer Verfassungsrat kippt pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige
Paris, 14. August 2026
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Kurzfassung
Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante pauschale Social-Media-Verbot für Minderjährige unter 15 Jahren gekippt. Die Verfassungsrichter sahen die Grundfreiheiten verletzt; die Regierung um Emmanuel Macron kündigte daraufhin eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs an.
Frankreichs Verfassungsrat hat das geplante pauschale Social-Media-Verbot für Minderjährige unter 15 Jahren mit Verweis auf die Grundfreiheiten gekippt, woraufhin die Élyséeregierung eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs ankündigte.
Das oberste französische Verfassungsorgan erklärte die Regelung am Donnerstag für verfassungswidrig. Nach Darstellung der Richter verstieß das pauschale Verbot, Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken zu untersagen, gegen mehrere Grundfreiheiten, darunter die Meinungs- und die Kommunikationsfreiheit. Damit fällt das Herzstück eines ambitionierten Vorhabens, das Frankreich zur Vorreiterin bei der Regulierung digitaler Plattformen für Heranwachsende hätte machen sollen.
Die Verfassungsrichter beanstandeten laut der veröffentlichten Begründung unter anderem, dass die ursprüngliche Fassung zu wenig zwischen unterschiedlichen Risiken und Altersgruppen differenzierte. Auch europarechtliche Fragen rund um den Digital Services Act der EU spielten eine Rolle, wie aus der Stellungnahme hervorgeht."
In dem Gesetzentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass Plattformen von Nutzerinnen und Nutzern unter 15 Jahren eine ausdrückliche Einwilligung der Eltern verlangen müssten. Verstöße sollten mit spürbaren Bußgeldern geahndet werden. Ziel war es nach den Angaben der Befürworter, junge Menschen vor nachgewiesenen Risiken der sozialen Netzwerke zu schützen, darunter Suchtverhalten, Cybermobbing, Schlafstörungen, sozialer Vergleich, verzerrte Körperbilder, Druck zur Selbstdarstellung sowie ein erhöhtes Risiko für Angststörungen und Depressionen.
Begründung des Verfassungsrats
Unmittelbar nach der Entscheidung reagierte der Élyséepalast. Emmanuel Macron werde Sébastien Lecornu damit beauftragen, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und dem Parlament erneut vorzulegen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Demnach soll der Schutz junger Nutzer gewahrt bleiben, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen.
Die Opposition kritisierte das Aus für das Gesetzesvorhaben scharf. Linke wie rechte Abgeordnete sprachen von einem Rückschlag für den Kinder- und Jugendschutz im Netz. Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler hingegen begrüßten die Entscheidung als notwendige Korrektur. Sie warnten seit Monaten, eine pauschale Sperre verlagere die Probleme lediglich in weniger kontrollierte Anwendungen und schränke zugleich die informationelle Selbstbestimmung Heranwachsender unnötig ein.
Regierung kündigt Überarbeitung an
Internationale Vergleichsregelungen sind bereits in Kraft: Australien hat 2024 ein eigenes Mindestalter eingeführt, ähnliche Diskussionen laufen in Brasilien, Österreich und Indonesien. Auch innerhalb der EU werden strengere Vorgaben für Online-Kommunikationsdienste geprüft, allerdings betont die EU-Kommission bislang den Vorrang europäischer Regelungen.
Der überarbeitete Entwurf soll nach Angaben aus Regierungskreisen noch in diesem Jahr in den Gesetzgebungsprozess gehen. Offen ist, ob die Regelungen künftig differenzierter nach Altersgruppen, nach Art der Plattform oder nach Art der Inhalte ausgestaltet werden. Auch eine Stärkung der elterlichen Kontrolle statt eines harten Verbots gilt als wahrscheinliche Option.
Internationaler Vergleich und Europarecht
In der politischen Debatte zeichnet sich zugleich ein Wettlauf mit der Zeit ab. Bis zur nächsten Wahlperiode gilt es, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, die zugleich wissenschaftlich begründet und praktisch umsetzbar ist.
Bereits am Tag der Entscheidung meldeten sich Branchenverbände der Digitalwirtschaft zu Wort. Sie forderten klare, europaweit einheitliche Standards, um nationale Alleingänge zu vermeiden, die den Binnenmarkt verzerren könnten."
In einer ersten Stellungnahme hieß es, Frankreich solle den Dialog mit Brüssel suchen, bevor ein neuer Anlauf im Parlament erfolgt. Beobachterinnen und Beobachter rechnen damit, dass die Beratungen in den kommenden Wochen an Intensität gewinnen werden, sobald der überarbeitete Text vorliegt.
Parallel zur politischen Debatte halten Medizinerinnen und Mediziner an ihren Warnungen fest. Mehrere Fachgesellschaften hatten im Vorfeld betont, dass exzessive Nutzung sozialer Netzwerke nachweislich mit Schlafproblemen, depressiven Symptomen und Selbstwertverzerrungen bei Jugendlichen zusammenhänge. Die eigentliche Herausforderung bestehe darin, wirksame Schutzmechanismen zu entwickeln, ohne junge Menschen von der digitalen Teilhabe auszuschließen.
Fachliche Warnungen bleiben bestehen
Die Debatte um das gescheiterte Verbot wirft damit eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit darf der Staat in die Nutzung digitaler Dienste durch Minderjährige eingreifen? Die Antwort darauf dürfte die politische Landschaft Frankreichs noch über das Ende dieses Gesetzgebungsverfahrens hinaus beschäftigen.
Fragen & Antworten
Warum hat der Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gekippt?
Die Richter sahen die Regelung als Verstoß gegen Grundfreiheiten, insbesondere die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, da das Verbot zu wenig zwischen Risiken und Altersgruppen differenzierte.
Welches Ziel hatte das ursprüngliche Gesetz?
Es sollte Minderjährige unter 15 Jahren vor gesundheitlichen Risiken sozialer Netzwerke schützen, darunter Suchtverhalten, Cybermobbing, Schlafstörungen und Angststörungen.
Wie will die französische Regierung nun weiter vorgehen?
Emmanuel Macron beauftragte Sébastien Lecornu mit der Überarbeitung des Entwurfs, der dem Parlament erneut vorgelegt werden soll.
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