Frankreich verabschiedet als erster EU-Staat ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
Paris, 21. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Frankreich hat als erster EU-Staat ein Gesetz verabschiedet, das Kindern unter 15 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke verbietet. Das Gesetz tritt am 1. September 2026 in Kraft und sieht eine Übergangsfrist für bestehende Konten bis Januar 2027 vor.
Das französische Parlament hat am Dienstagabend mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren verbietet; Frankreich ist damit das erste EU-Land mit einer solchen Regelung.
Parlamentarischer Beschluss mit großer Mehrheit
Die Nationalversammlung in Paris stimmte am späten Dienstagabend mit 297 Stimmen für den entsprechenden Gesetzentwurf. Zuvor hatte bereits der Senat mit 243 zu 2 Stimmen zugestimmt. Damit kann das Verbot wie geplant am 1. September 2026, unmittelbar nach den Sommerferien, in Kraft treten. Präsident Emmanuel Macron hatte das Vorhaben zu einer Priorität seiner Amtszeit erklärt. "Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten", sagte Macron nach der Abstimmung.
Frankreich folgt mit dem Gesetz dem Beispiel Australiens. Dort war im Dezember das weltweit erste Verbot für unter 16-Jährige auf Plattformen wie Facebook, Snapchat, TikTok und YouTube in Kraft getreten. Eine im Juni veröffentlichte Studie zeigte allerdings, dass das australische Verbot bislang nur geringe Auswirkungen auf die tatsächliche Nutzung von Instagram, Facebook und TikTok durch Teenager hatte. Viele Minderjährige umgingen die Beschränkungen demnach durch die Anlage gefälschter Konten oder die Nutzung von Profilen älterer Personen.
Hintergrund: Risiken für die psychische Gesundheit
Ziel des Gesetzes ist es, gesundheitsschädliche Auswirkungen der Onlinenetzwerke auf Heranwachsende zu vermeiden. Ein Bericht der französischen Gesundheitsbehörde hatte ergeben, dass die Nutzung der Netzwerke die psychische Gesundheit junger Menschen erheblich beeinträchtigt. Genannt werden unter anderem Cybermobbing, ständige Vergleiche mit anderen oder unrealistischen Vorbildern sowie brutale Inhalte. Zudem absorbierten Algorithmen die Aufmerksamkeit der Jugendlichen und raubten ihnen häufig den Schlaf.
Anne Le Hénanff, die als Staatssekretärin für Künstliche Intelligenz fungiert, bezeichnete den Schritt als europäische Premiere: "Frankreich ebnet den Weg, indem es als erstes Land in Europa eine digitale Volljährigkeit einführt". Macron selbst sprach von einem "großen Fortschritt" und sagte: "Frankreich öffnet in Europa den Weg für den Schutz unserer Kinder, unserer Jugendlichen".
Übergangsfristen und Pflichten für Plattformen
Plattformen müssen innerhalb von vier Monaten nach dem 1. September bestehende Profile minderjähriger Nutzer löschen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Konten gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027, wie Macron bereits im Vormonat angekündigt hatte: "werden wir die schon existierenden Konten von Unter-15-Jährigen schließen". Anschließend dürfen Jugendliche unter 15 Jahren keine neuen Konten mehr anlegen.
Die Betreiber sind verpflichtet, ein von der französischen Datenschutzbehörde genehmigtes System zur Altersüberprüfung einzusetzen. Den Nutzern sollen dabei mehrere parallele Verfahren zur Auswahl angeboten werden, um eine möglichst breite Akzeptanz zu gewährleisten. "Aus meiner Sicht sind die Plattformen weitgehend vorbereitet", erklärte die Berichterstatterin Laure Miller, die dem Regierungsbündnis angehört.
Die Berichterstatterin wies zudem darauf hin, dass YouTube und WhatsApp die Altersüberprüfung nur für jene Bereiche einführen müssen, die einem sozialen Netzwerk entsprechen, also etwa für Kanäle mit Kommentarfunktionen. Das reine Ansehen von Videos sowie private Nachrichten seien vom Verbot ausgenommen. Das Gesetz sehe zudem Ausnahmen für Online-Enzyklopädien und digitale Bildungsprojekte vor. Sanktionen gegen Kinder oder deren Eltern sind nicht vorgesehen.
Reaktionen und politisches Umfeld
Gegen das Vorhaben stimmte die linkspopulistische Partei LFI, die rechtspopulistische RN von Marine Le Pen enthielt sich. Der parteilose Abgeordnete, der in der zweiten Wahlrunde gegen Macron angetreten war, ist nach den französischen Verfassungsregeln nicht berechtigt, bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 erneut zu kandidieren.
Wenige Wochen vor der Verabschiedung hatte die EU-Kommission Frankreich aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Brüssel hatte Bedenken geäußert, dass der vorherige Senatsentwurf mit EU-Recht unvereinbar sei, weil er in die Zuständigkeit der Kommission eingreife. "Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte", sagte ein Sprecher der Kommission.
Einwände aus Brüssel
Die Einwände blieben nicht ohne Folgen: Die geänderte Fassung wurde von beiden Kammern am Nachmittag vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. Miller betonte, das französische Gesetz befinde sich im Einklang mit der künftigen europäischen Gesetzgebung. Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben bereits eine App entwickelt, die das Alter des Nutzers auf dem Smartphone speichert und nicht zulässige Apps automatisch sperrt.
Parallel zu den französischen Plänen hatte vergangene Woche ein von der EU-Kommission beauftragtes Expertengremium seine Empfehlungen für den Jugendschutz im Internet vorgestellt. Das Gremium sprach sich für ein Social-Media-Verbot in der EU für Kinder unter 13 Jahren aus und hielt nationale Beschränkungen für ältere Jugendliche für möglich, sofern Online-Dienste diese nicht ausreichend vor Suchtrisiken, Gewaltdarstellungen und Hetze schützen.
Europäischer Kontext und deutsche Debatte
Weltweit wächst die Sorge über die negativen Auswirkungen sozialer Medien auf Minderjährige. Neben Frankreich erwägen auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende Beschränkungen. Spanien, Griechenland und Österreich diskutieren über Verbote oder Altersgrenzen für Minderjährige auf Online-Plattformen. Das Vereinigte Königreich plant nach Angaben aus dem Artikel eine nächtliche Social-Media-Ausgangssperre für Jugendliche.
Auch in Deutschland wird über ähnliche Schritte debattiert. Die Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, ein vergleichbares Verbot auf den Weg bringen zu wollen. In der EU wird derweil ein Mindestalter von 13 Jahren für Soziale Medien und andere Online-Angebote diskutiert.
Das französische Gesetz erweitert zudem das bestehende Handyverbot an Schulen auf die Oberstufe. Bislang galt das Verbot für Grundschulen und die Mittelstufe; künftig sind Ausnahmen möglich. Damit soll auch im Schulalltag älterer Jahrgänge die ungestörte Konzentration auf den Unterricht sichergestellt werden. Insgesamt bleibt die genaue praktische Umsetzung des Social-Media-Verbots indes noch offen.
Miller zeigte sich insgesamt zuversichtlich, dass die neuen Regelungen Bestand haben werden. Sie verwies auf den grundsätzlichen Gleichklang mit den laufenden EU-Vorhaben. Sollte sich das französische Modell in der Praxis bewähren, könnte es nach Einschätzung von Beobachtern auch in anderen europäischen Ländern als Blaupause dienen - nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer wachsenden politischen Bereitschaft, Kinder und Jugendliche stärker vor den Risiken digitaler Netzwerke zu schützen.
Fragen & Antworten
Warum hat Frankreich ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige beschlossen?
Frankreich will mit dem Gesetz gesundheitsschädliche Auswirkungen der Onlinenetzwerke auf Heranwachsende vermeiden; ein Bericht der französischen Gesundheitsbehörde sah erhebliche Risiken für die psychische Gesundheit junger Menschen.
Ab wann gilt das Verbot und welche Übergangsfristen gibt es?
Das Verbot tritt am 1. September 2026 in Kraft; bestehende Konten von unter 15-Jährigen müssen innerhalb von vier Monaten, spätestens bis zum 1. Januar 2027, von den Plattformen gelöscht werden.
Welche Rolle spielt die EU-Kommission bei dem französischen Gesetz?
Die EU-Kommission hatte Bedenken wegen der Vereinbarkeit mit EU-Recht und verwies auf ihre eigene Zuständigkeit für Plattformregeln; das geänderte Gesetz wurde nach einer Überarbeitung von beiden Kammern verabschiedet und soll im Einklang mit künftiger EU-Gesetzgebung stehen.
Frankreich: Social-Media-Verbot unter 15 Jahren beschlossen | nachrichten360