Die Europäische Union hat im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung PPWR konkrete Ziele zur Reduktion von Verpackungsmüll und zur Steigerung des Kunststoffrecyclings bis 2030 und 2040 festgelegt.

Die verschärften Regeln sind Teil der EU-Verpackungsverordnung, die bereits definierte Recyclingziele bis 2030 ergänzt. Demnach soll die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bis 2025 bei 50 Prozent und bis 2030 bei 55 Prozent liegen. Diese Zielmarken sind verbindlich und gelten in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen.

Neu hinzu kommen Zielvorgaben auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Reduktion des pro Kopf anfallenden Verpackungsmülls. Bis 2030 soll der Verpackungsabfall pro Kopf um mindestens fünf Prozent sinken, bis 2040 sogar um mindestens 15 Prozent. Damit reagiert die EU auf die stark gestiegenen Verpackungsmengen in den vergangenen Jahren.