EU-Staaten billigen Reform der Fluggastrechte: Neue Regeln gelten ab Mitte 2027
Brüssel, 13. Juli 2026
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Kurzfassung
Nach mehr als einem Jahrzehnt Verhandlungen haben die EU-Staaten die Reform der Fluggastrechte endgültig gebilligt. Ab Mitte 2027 gelten strengere Informationspflichten, kostenlose Nachbarplätze für Familien sowie transparentere Preise mit Handgepäck.
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat am Montag die Reform der europäischen Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 für Reisende gilt und unter anderem kostenlose Nachbarplätze für Familien, transparente Preise mit Handgepäck sowie klarere Entschädigungsregeln vorsieht.
Langer Weg zur Einigung
Nach mehr als 13 Jahren Verhandlung haben die Ministerinnen und Minister der EU-Staaten am Montag die seit langem geplante Reform der Fluggastrechte formal abgesegnet. Damit ist die letzte Hürde auf dem Weg zu einem modernisierten europäischen Flugreiserecht genommen, wie aus Kreisen des Rats in Brüssel verlautete. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte bereits 2014 vorgelegt.
Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten das Dossier jedoch elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament über seine Position bildeten Rat und Parlament einen Vermittlungsausschuss mit Vertretenden beider Institutionen, der die gemeinsame Lösung fand, die nun beide final absegneten.
Entschädigungen bleiben im Kern
Die Kernregel zu Entschädigungen bleibt im Wesentlichen bestehen: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Die EU-Abgeordneten haben sich gegenüber den Wünschen der EU-Länder bei den Ansprüchen auf Entschädigung durchgesetzt, denn der Rat wollte Entschädigungen erst nach vier bis sechs Stunden zugestehen.
Die Höhe der Kompensation staffelt sich weiterhin nach Reisedistanz: je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). 400 Euro (bis zu 3.500 Kilometer und innerhalb der EU) und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Reisedistanz ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Fluglinie schuld an der Verspätung ist.
Geltungsbereich der neuen Regeln
Die neuen Regelungen gelten für EU-Fluglinien sowie für alle Airlines, die von EU-Flughäfen starten. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Hebt der Flug aber außerhalb der EU ab und landet in der EU, gelten sie nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.
Klarere Fristen für Airlines
Eine zentrale Neuerung betrifft die Information der Reisenden: Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können. Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.
Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken. Auch die von manchen Fluglinien verpflichtenden digitalen Boardingpässe müssen die Passagiere nicht mehr akzeptieren: Sie haben das Recht auf einen Papier-Pass, wenn sie das wünschen.
Nachbarplätze für Familien und Schwangere
Familien mit minderjährigen Kindern sollen in Zukunft nicht mehr im Flieger verstreut sitzen müssen: Sie haben das Recht, gratis Sitzplätze nebeneinander zu buchen. Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt ebenfalls für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen.
Auch beim Handgepäck und bei der Preistransparenz greifen neue Vorgaben: Fluganbieter sollen darüber hinaus künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen. In Zukunft müssen die bei der Buchung angezeigten Preise immer ein kleines Handgepäck enthalten, um den Vergleich zu erleichtern. Weitere Handgepäckstücke dürfen aber extra kosten.
Versorgung bei Verspätungen und Annullierungen
Im Fall von Verspätungen oder Annullierungen werden zudem die Betreuungsleistungen präzisiert. Während der Wartezeiten sollen Fluggäste kostenlosen Internetzugang und mindestens zwei Telefonate erhalten, wie aus dem Verordnungstext hervorgeht. Nach zwei Stunden Wartezeit stehen Erfrischungen zu, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach alle fünf Stunden, maximal drei Mahlzeiten pro Tag. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurück gebracht werden.
Bleibt eine Alternativbeförderung innerhalb von drei Stunden aus, dürfen Passagiere selbst eine angemessene Lösung organisieren und die Kosten dafür erstattet bekommen – bis zur Höhe des Vierfachen des ursprünglichen Ticketpreises. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Werden Passagiere in eine niedrigere Klasse gebucht, erfolgt die Teilerstattung automatisch innerhalb von 14 Tagen.
Eine besondere Schutzregelung gilt für Hin-und-Rückflüge: Passagiere, die einen Flug nicht antreten oder Teile davon verpassen, dürfen den Rückflug dennoch nutzen, ohne dass eine zusätzliche Gebühr erhoben wird. Damit sollen sogenannte No-Show-Gebühren vermieden werden, die in der Vergangenheit immer wieder für Ärger gesorgt hatten.
Außergewöhnliche Umstände
Die neue Regelung enthält eine Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Pflicht einer Entschädigung befreien. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Streiks. Die Airline muss aber nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben. Auch randalierende Fluggäste, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern können die Airline demnach von der Haftung befreien.
Inkrafttreten und Umsetzung
Künftig soll es außerdem ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten. Zudem wird ein standardisiertes Formular eingeführt, mit dem Passagiere ihre Entschädigungs- oder Erstattungsanträge stellen können. Die Regelung tritt ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Wenn die neuen Regeln in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen. Für Reisende gelten die neuen Fluggastrechte voraussichtlich ab Mitte 2027.
Unabhängig von der Fluggastrechte-Reform haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten schon im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell bestätigt werden. Beobachter werten die Verabschiedung als wichtigen Schritt zu mehr Verbraucherschutz im Luftverkehr, sehen aber weiter Diskussionsbedarf bei der Frage, wie die Behörden in den Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben künftig kontrollieren sollen.
Verbraucherschützer begrüßten insbesondere die klaren Fristen für Information und Auszahlung sowie die Nachbarsitzregelung für Familien. Die Luftfahrtbranche hatte im Vorfeld vor zusätzlichen Belastungen gewarnt und auf den Preisdruck im europäischen Markt verwiesen. Die EU-Kommission sieht in der Reform hingegen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit der Airlines.
Mit der Billigung durch den Rat kann die Reform nun in das Amtsblatt der Europäischen Union eintragen werden. Ab dem Tag der Veröffentlichung läuft die einjährige Umsetzungsfrist. Branchenexperten rechnen damit, dass die ersten sichtbaren Verbesserungen für Reisende im Sommer 2027 spürbar werden – pünktlich zur beginnenden Hauptreisezeit.
Fragen & Antworten
Wann gelten die neuen EU-Fluggastrechte?
Die neuen Regeln treten voraussichtlich ab Mitte 2027 in Kraft, da die Verordnung ein Jahr nach Veröffentlichung im Amtsblatt gilt und die Airlines weitere zwölf Monate Zeit zur Umsetzung haben.
Wie hoch fällt die Entschädigung bei einer Verspätung aus?
Je nach Reisedistanz erhalten Passagiere 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer und innerhalb der EU) oder 600 Euro (über 3.500 Kilometer, sofern der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet), sofern die Airline die Verspätung verschuldet hat.
Welche neuen Rechte bekommen Familien mit Kindern?
Familien mit minderjährigen Kindern sowie Schwangere, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen haben künftig das Recht auf kostenlose Nachbarplätze, ohne dass eine Sitzplatzreservierungsgebühr anfällt.
Fluggastrechte-Reform 2027: Neue Regeln für Verspätung | nachrichten360