EU einigt sich auf neue Fluggastrechte – Entschädigungen bleiben unverändert
Straßburg, 17. Juni 2026
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Kurzfassung
Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich nach jahrelangem Streit auf neue Fluggastrechte geeinigt. Entschädigungen bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben in bisheriger Höhe bestehen, zusätzlich werden Regeln zu Handgepäck, Kinderplätzen und digitalen Informationen verschärft.
Europäisches Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich am Dienstag in Straßburg auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt und damit einen jahrelangen Streit über Entschädigungen, Handgepäck und Kinderregelungen beigelegt.
Update vom 17. Juni 2026: Im Vermittlungsausschuss von Europaparlament und Rat ist in der Nacht auf Dienstag doch noch ein Kompromiss erzielt worden – die seit 2013 verfolgte Reform der Fluggastrechte ist damit nicht gescheitert. Die Einigung wurde tags darauf in Straßburg von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und dem zyprischen Verkehrsminister Alexis Vafeades als Vertreter der Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Was ist neu seit dem 16. Juni 2026
Die Entschädigungssummen für verspätete oder ausgefallene Flüge bleiben unverändert. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung). Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat.
Entschädigungen bleiben unverändert
Damit bleibt es dabei, dass Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Die Mitgliedstaaten hatten zuvor ihre Forderung aufgegeben, dass künftig erst bei größeren Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen seien.
Sowohl bei Verspätungen als auch Flugausfällen sollen Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen. Damit wird die Frist im Vergleich zur bisherigen Praxis deutlich vereinheitlicht.
Auch beim Handgepäck sieht die Einigung neue Vorgaben vor. Künftig sollen Online-Flugsuchen den Preis einschließlich Handgepäck standardmäßig anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Airlines können allerdings weiterhin Tickets anbieten, bei denen größere Handgepäckstücke kostenpflichtig hinzugebucht werden müssen – wie es vor allem bei Billigfluggesellschaften bereits üblich ist.
Neue Regeln für Handgepäck und Ticketpreis
Für Familien bringt die Reform konkrete Verbesserungen. Für minderjährige Kinder dürfen ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern reserviert werden. Gebühren für Sitzplätze neben Kindern unter 14 Jahren werden untersagt. Zudem sollen sich Namensfehler auf Tickets künftig kostenlos korrigieren lassen.
Verbesserungen für Familien mit Kindern
Auch die Informationspflichten der Airlines werden ausgeweitet. Sie muss ihre Gäste digital über deren Rechte aufklären. Zudem müssen Airlines aktiver über Ansprüche aufklären und Betroffene bei Verspätungen nach Angaben eines EU-Diplomaten künftig binnen 96 Stunden schriftlich über ihre Rechte informieren.
Ausgeweitete Informationspflichten der Airlines
Wer digital eingecheckt hat, hat künftig ein Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket. Damit soll verhindert werden, dass Passagiere am Flughafen für den Ausdruck ihres Boardingpasses extra zahlen müssen.
Roberta Metsola, Präsidentin des Europaparlaments, begrüßte die Einigung und erklärte: „Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken. Sie wird sowohl für Verbraucher als auch für Fluggesellschaften mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit schaffen, ohne unserer Branche unnötigen bürokratischen Aufwand zu verursachen.“
Stimmen aus Parlament und Mitgliedstaaten
Der zyprische Verkehrsminister Alexis Vafeades, der die Mitgliedstaaten bei der Unterzeichnung vertrat, betonte seinerseits: „Dieser modernisierte Rahmen schafft Rechtssicherheit, Fairness und einen besseren Schutz für Millionen europäischer Flugreisender.“
Auch aus dem Europaparlament kam Zustimmung. „Das Europaparlament konnte eine Verschlechterung des Verbraucherschutzes im Flugverkehr verhindern – entgegen den Plänen der meisten Mitgliedstaaten“, erklärte Sophia Kircher, ÖVP-Verkehrssprecherin im Europaparlament und Vize-Vorsitzende des Verkehrsausschusses, nach der Einigung.
Hintergrund: Ein jahrelanges Reformverfahren
Der Kompromiss ist das Ergebnis eines jahrelangen Verfahrens. Bereits 2014 hatte das Parlament Reformvorschläge vorgelegt, der ursprüngliche Kommissionsvorschlag stammt aus dem Jahr 2013 – doch im Rat stockte das Verfahren über elf Jahre. Nach gescheiterten Gesprächen landete das Dossier im Vermittlungsausschuss, mit einer festen Frist bis Mitte Juni 2026.
Bewegung kam erst, als die EU-Verkehrsministerinnen und -minister im Juni 2025 eine politische Einigung erzielten. Das Parlament hielt dagegen und nahm seine Gegenposition im Januar 2026 mit 632 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen an. Die Frist im Vermittlungsausschuss lief bis zur Nacht auf Dienstag – wäre bis Mitternacht kein Kompromiss zustande gekommen, wäre die seit 2013 verfolgte Reform gescheitert.
Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss sie noch vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Das gilt allerdings als Formalie. Mit einem Inkrafttreten wird nach derzeitigem Stand im Jahr 2027 gerechnet, wobei die EU-Kommission den genauen Zeitpunkt festlegen wird.
Was die Reform für Reisende bedeutet
Insgesamt sehen Verbraucherschützer in der Einigung einen Erfolg, weil die bisherigen Entschädigungsregeln erhalten bleiben und in mehreren Punkten – etwa bei Kinderregelungen, Handgepäck und digitaler Information – sogar ausgeweitet werden. Die Luftfahrtbranche erhält im Gegenzug mehr Rechtssicherheit, da die Regeln europaweit vereinheitlicht werden.
Für Reisende in Deutschland und der EU bedeutet die Reform vor allem mehr Transparenz: Flugpreise im Internet enthalten künftig das Handgepäck, Entschädigungsansprüche sind klar geregelt und Airlines müssen aktiv über Rechte informieren.
Sollte die formelle Bestätigung durch Rat und Parlament wie erwartet erfolgen, wäre die seit 2013 verfolgte Reform der Fluggastrechte nach über einem Jahrzehnt endgültig unter Dach und Fach. Damit würde ein Dauerthema der europäischen Verkehrspolitik zu einem Abschluss kommen, das Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso betrifft wie die Airlines.
Fragen & Antworten
Wer hat die Einigung zu den neuen Fluggastrechten unterzeichnet?
Die Vereinbarung wurde am Dienstag in Straßburg von der Präsidentin des Europaparlaments, Roberta Metsola, und dem zyprischen Verkehrsminister Alexis Vafeades als Vertreter der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.
Welche Entschädigungen gelten bei Flugverspätungen weiterhin?
Reisende erhalten weiterhin Entschädigungen, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat – 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis 3.500 Kilometer und 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern.
Welche neuen Regeln gelten künftig für Handgepäck und Familien?
Online-Flugsuchen müssen den Preis inklusive Handgepäck anzeigen, Airlines müssen bei Verspätungen binnen 96 Stunden schriftlich über Rechte informieren, und für Kinder unter 14 Jahren dürfen keine Zusatzgebühren für den Sitzplatz neben einem Elternteil erhoben werden.