Im Ringen um die Reform der EU-Fluggastrechte haben die Mitgliedstaaten ihre Forderung nach längeren Schwellenwerten und niedrigeren Entschädigungen bei Flugverspätungen aufgegeben.
Nach wochenlangen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament haben die Vertreter der EU-Staaten ihre ursprünglichen Forderungen zum Nachteil der Passagiere zurückgenommen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen. Demnach sollen Reisende auch künftig schon ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben.
Wesentliche Eckpunkte des Kompromisses
Die Mitgliedstaaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Diese Position vertraten sie demnach nicht mehr. Auch die Höhe der Entschädigung bleibe demnach unverändert – etwa 400 Euro für Flüge bis zu 3.500 Kilometer Entfernung. Anspruch besteht, wenn die Airline die Verzögerung zu vertreten hat.
