EU-Fluggastrechte reformiert: Neue Regeln ab 2027 | nachrichten360
EU reformiert Fluggastrechte: Mehr Entschädigung, klarere Regeln ab Mitte 2027
Brüssel, 13. Juli 2026
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Kurzfassung
Die EU-Staaten billigen voraussichtlich eine umfassende Reform der Fluggastrechte. Reisende sollen künftig unter anderem höhere Entschädigungen bei Verspätungen, kostenlose Nachbarplätze für Eltern mit Kindern und verbindlichere Unterstützung bei Annullierungen erhalten. Die neuen Regeln sollen ab Mitte 2027 gelten.
Die EU-Staaten werden am Montag voraussichtlich eine weitreichende Reform der Fluggastrechte billigen, die Reisenden unter anderem höhere Entschädigungen bei Verspätungen, mehr Hilfen bei Annullierungen und klarere Informationspflichten der Airlines bringt.
Einigung im Gesetzgebungsverfahren
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union handelt es sich um den letzten Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt; diese müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute geht. Das Europaparlament hat die Reform bereits vor der Abstimmung im Rat gebilligt.
Kern der Reform sind höhere und einheitlichere Entschädigungen. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung, 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet. Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Höhere Entschädigungen bei Verspätung und Annullierung
Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher. Dieser Vorschlag wurde im Verhandlungsmarathon mit dem Parlament verworfen. Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend; künftig sollen die Wege dorthin einfacher werden.
Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung informiert haben.
Bei einer Störung müssen Airlines künftig binnen 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über die Rechte der Passagiere und das Vorgehen zur Geltendmachung informieren. Zudem wird ein standardisiertes Formular eingeführt, das Fluggäste für Erstattungs- und Entschädigungsanträge nutzen können; Unternehmen dürfen daneben weiter eigene Formulare oder Apps anbieten.
Mehr Rechte für Familien und besondere Reisende
Die Reform stärkt auch die Stellung von Familien und besonderen Reisenden. Kinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt ("No-show"), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen.
Bei Downgrades, also einem unfreiwilligen Wechsel in eine niedrigere Klasse, müssen Airlines künftig innerhalb von 14 Tagen automatisch einen anteiligen Teil des Flugpreises erstatten. Schreibfehler in Namen auf Tickets müssen kostenlos korrigiert und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren ein Boardingpass ausgedruckt werden. Fluganbieter sollen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen, um den Preisvergleich zu erleichtern; Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.
Alternativbeförderung und Selbsthilfe
Fluggäste sollen bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen.
Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen. Aktuell gibt es keine solche Obergrenze, was nach Einschätzung von Beobachtern die Lage für Reisende mit Billigtickets verschlechtern könnte.
Versorgung während langer Wartezeiten
Während langer Wartezeiten sind die Hilfen klar geregelt. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden.
Die Airlines müssen nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben, wenn sie sich auf höhere Gewalt berufen. Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Fristen, Siegel und Geltungsbereich
Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten. Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben; bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Die neuen Regeln gelten dann voraussichtlich ab Mitte 2027.
Parallel dazu hatten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute geht.
Fragen & Antworten
Welche neuen Entschädigungen erhalten Fluggäste bei Verspätungen?
Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden gibt es künftig 250 Euro (bis 1.500 km), 400 Euro (bis 3.500 km) und 600 Euro (über 3.500 km, sofern der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Dieselben Schwellen gelten, wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wird.
Welche neuen Regeln gelten für Familien mit Kindern?
Kinder unter 14 Jahren sollen ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen dürfen; dasselbe gilt für Schwangere, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitung. Wer bei einer Hin-und-Rückflug-Buchung den Hinflug verpasst, darf den Rückflug ohne Zusatzgebühr antreten.
Ab wann gelten die neuen EU-Fluggastrechte?
Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab Mitte 2027 in Kraft treten, zeitgleich mit den parallel vereinbarten Änderungen zur Durchsetzung von Reiserechten. Sie gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, sowie für Flüge in die EU, wenn die Airline dort ihren Sitz hat.