Die EU-Staaten werden am Montag voraussichtlich eine weitreichende Reform der Fluggastrechte billigen, die Reisenden unter anderem höhere Entschädigungen bei Verspätungen, mehr Hilfen bei Annullierungen und klarere Informationspflichten der Airlines bringt.
Einigung im Gesetzgebungsverfahren
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union handelt es sich um den letzten Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt; diese müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform, um die es heute geht. Das Europaparlament hat die Reform bereits vor der Abstimmung im Rat gebilligt.
Kern der Reform sind höhere und einheitlichere Entschädigungen. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es: 250 Euro bei bis zu 1.500 Kilometern Entfernung, 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometern Entfernung, 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet. Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.