EU-Gericht weist Apples Klagen gegen Torwächter-Einstufung unter dem DMA ab
Luxemburg, 08. Juli 2026
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Kurzfassung
Das EU-Gericht in Luxemburg hat am Mittwoch die Klagen von Apple gegen seine Einstufung als Torwächter nach dem Digital Markets Act abgewiesen. Die Richter bestätigten, dass App Store, iOS und Safari zu Recht als zentrale Plattformdienste gelten und Apple damit strengeren Wettbewerbsregeln unterliegt.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch die Klagen des US-Technologiekonzerns Apple gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS abgewiesen.
Wie das Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung darlegte, hat die EU-Kommission die Dienste zu Recht als Torwächter im Sinne des DMA klassifiziert. „Die Europäische Kommission habe die Dienste zu Recht als sogenannte Torwächter – Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht – nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) klassifiziert“, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Hintergrund dieser Einstufung sind Versuche, die Marktmacht besonders großer Digitalunternehmen einzuschränken. Nach dem DMA kann die EU-Kommission digitale Plattformen ab einer bestimmten Nutzerzahl als Gatekeeper benennen, wenn sie ein wichtiges „Zugangstor“ zu Verbrauchern darstellen. Apple steht durch einen Kommissionsbeschluss seit September 2023 mit den Diensten App-Store, iOS und Safari auf der Liste der Torwächter.
Hintergrund: Das Ziel des Digital Markets Act
Apple hatte geltend gemacht, die App-Store-Varianten für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV müssten einzeln geprüft werden. Nur der iOS-App-Store habe die erforderlichen Schwellenwerte erreicht, so das Argument des Konzerns. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
„Das Gericht in Luxemburg bestätigte nun aber unter anderem die Einschätzung der Kommission, dass die Varianten des App-Stores für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV ein und denselben zentralen Plattformdienst darstellen. Sie verfolgten den gleichen Zweck, nämlich Software-Entwickler und Endnutzer zusammenzubringen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Auch die Klassifizierung von iOS als Betriebssystem von überragender Bedeutung wurde bestätigt.
Begründung des Gerichts
Die Richter verwiesen zudem darauf, dass die DMA-Regeln verlangten, Endnutzern die freie Wahl des App-Stores zu ermöglichen. „Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgen alle App Stores denselben Zweck, nämlich die Zusammenführung von Software-Entwicklern und Endnutzern“, so das Gericht weiter.
Neben den Klagen gegen die Torwächter-Einstufung von App Store und iOS hatte Apple auch die Klassifizierung von iMessage als nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst angefochten. Diese Klagen erklärte das Gericht für unzulässig. „Diese Einstufung allein erzeuge keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung von Apple änderten“, hieß es zur Begründung.
Apples Argumentation und Reaktion
Apple streitet seit Jahren mit der Kommission über die neuen Regeln. Das Unternehmen äußerte sich nach dem Urteil kritisch: „Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist“, teilte der Konzern mit. Das Urteil trägt das Aktenzeichen T-1079/23 u.a.
Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden. Apple deutete bereits an, diesen Weg vermutlich zu gehen. Damit bleibt der juristische Streit um die Reichweite des DMA vorerst offen, auch wenn die erste Instanz klar zugunsten der Kommission entschieden hat.
Mit der Entscheidung treffen Apple bestimmte Pflichten, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen. So dürfen die Konzerne in der EU ihre Kunden beispielsweise nicht an Dienste binden, die auf Handys bereits vorinstalliert sind. Zudem müssen Betriebssysteme für andere Anbieter offen sein.
Konkrete Pflichten für Apple
Die Torwächter-Regeln verlangen zudem, dass Dienste interoperabel werden – also nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren, sondern auch für Konkurrenten geöffnet sind. Apple kann etwa bestraft werden, wenn es Kundinnen und Kunden an die Nutzung vorinstallierter Dienste wie Karten oder Wetterinfos bindet.
Das DMA sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor: Bußgelder können bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU hat bereits eine erste Strafe in Höhe einer halben Milliarde Euro gegen Apple verhängt.
Mögliche Strafen und weitere Verfahren
Auf der Liste der Torwächter stehen neben Apple auch andere Tech-Giganten wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Gegen die Einstufung der Brüsseler Behörde gingen einige der Unternehmen, darunter Apple, gerichtlich vor. Mit dem aktuellen Urteil erleidet Apple nun eine deutliche Niederlage in diesem Ringen.
Die Folgen für die Geschäftspraxis von Apple in Europa sind weitreichend: Der Konzern muss den App-Store und das Betriebssystem iOS stärker für den Wettbewerb öffnen. Dazu gehören auch Vorgaben, wie Apple mit alternativen App-Stores und Zahlungsabwicklern umgehen muss.
Zuletzt hatte Apple zudem die Markteinführung von „Siri AI“ in der EU mit Verweis auf den DMA verweigert. Apple fürchtet nach eigenen Angaben, dass die Regulierung den Datenschutz gefährde. Diese Haltung dürfte durch das Urteil zusätzlich unter Druck geraten.
Die Free Software Foundation Europe lobte die Entscheidung des EU-Gerichts als „Sieg für Entwickler und Computerbenutzer“. Die Organisation sieht in dem Urteil eine Bestätigung dafür, dass die DMA-Regeln ein wirksames Instrument gegen die Marktmacht großer Plattformbetreiber darstellen können.
Reaktionen und Ausblick
Das Urteil könnte zudem Signalwirkung für die noch ausstehenden Verfahren anderer Torwächter entfalten. Die Kommission dürfte ihre Linie bei der Durchsetzung des DMA mit zusätzlicher Argumentationskraft fortsetzen, während Apple und andere betroffene Konzerne vor einer möglichen Berufung stehen.
Unabhängig vom laufenden Rechtsstreit kündigte Apple-Chef Tim Cook im „Wall Street Journal“ an, dass der Konzern wegen gestiegener Chipkosten Preiserhöhungen plane. Wann die Preise steigen und welche Geräte betroffen sind, ist noch unklar. Diese Ankündigung steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit dem DMA-Verfahren, fiel jedoch in dieselbe Phase der regulatorischen Auseinandersetzung.
Insgesamt zeigt das Urteil, dass die EU ihren mit dem DMA eingeschlagenen Kurs der stärkeren Regulierung großer Digitalkonzerne juristisch durchsetzen kann. Apple bleibt nur der Gang zum Europäischen Gerichtshof, um die Torwächter-Einstufung noch abzuwenden.
Fragen & Antworten
Worum ging es im Verfahren gegen Apple vor dem EU-Gericht?
Apple klagte gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) für den App Store und das Betriebssystem iOS. Das EU-Gericht in Luxemburg wies diese Klagen am Mittwoch ab.
Was bedeutet die Torwächter-Einstufung konkret für Apple?
Apple muss in der EU strengere Regeln einhalten: Der Konzern darf Kunden nicht an vorinstallierte Dienste binden und muss Betriebssysteme sowie App-Store stärker für Wettbewerber öffnen.
Kann Apple noch gegen das Urteil vorgehen?
Ja, gegen das Urteil kann Apple Einspruch beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Das Unternehmen deutete bereits an, diesen Weg gehen zu wollen.
Apple verliert vor EU-Gericht: Torwächter-Status bestätigt | nachrichten360