Luxemburg, 03 Juni 2026

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat am Mittwoch bestätigt, dass Metas Messenger-Dienst den strengeren Wettbewerbsregeln des Digital Markets Act (DMA) unterliegt, wie der Deutschlandfunk berichtet.

Hintergrund des DMA

Die zuständige Kammer des EU-Gerichts wies damit die Klage des US-Digitalkonzerns Meta gegen die Aufnahme des Messengers in die Liste der sogenannten Gatekeeper ab. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet T-1078/23. Mit der Entscheidung wird die Einstufung des Dienstes als zentraler Zugangspunkt zwischen Unternehmen und Endnutzern bestätigt.

Die EU-Kommission hatte Meta bereits im Jahr 2023 als Gatekeeper des Internets eingestuft. Grundlage war die besondere Marktmacht des Konzerns, zu dessen Diensten neben Messenger auch Facebook gehört. Mit der Einstufung als Gatekeeper sind für den Konzern zusätzliche Pflichten aus dem DMA verbunden, die einen faireren Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt sichern sollen.

Meta hatte die Entscheidung der Kommission teilweise akzeptiert, jedoch gegen die Aufnahme von zwei konkreten Diensten – Marketplace und Messenger – in die Gatekeeper-Liste geklagt. Die Klage gegen Marketplace war erfolgreich; dieser Dienst war allerdings bereits ein Jahr vor dem Urteil wieder von der entsprechenden Liste gestrichen worden. Im Ergebnis bleibt damit nur noch der Messenger im Fokus des Verfahrens.