Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Gebäudemodernisierungsgesetz mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippen.
Die Umwelthilfe kündigte an, gemeinsam mit dem Berliner Verwaltungsrechtler Remo Klinger juristisch gegen die Reform des Heizungsrechts vorzugehen. Im Mittelpunkt steht nach Angaben der Organisation die Frage, ob die Lockerung der Vorgaben für den Ökoenergie-Anteil mit den Klimaschutzpflichten aus dem Karlsruher Klima-Urteil vereinbar ist.
Inhalt der Reform
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz nicht. Voraussetzung für den Einbau einer fossilen Heizung ist demnach, dass diese ab einem bestimmten Stichtag einen bestimmten Anteil Ökoenergie nutzt.
