Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith, der in Deutschland als Cum-Ex-Whistleblower gefeiert wird, muss sich in der Schweiz erneut vor Gericht verantworten, nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens aus dem Jahr 2024 an das Zürcher Obergericht zurückverwiesen hat.
Hintergrund: Die Rolle der Cum-Ex-Geschäfte
Das Verfahren gegen den 69-jährigen Stuttgarter Anwalt Eckart Seith nimmt eine weitere Wendung. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne gab der Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft statt und verwies den Fall an das Zürcher Obergericht zurück. Damit kommt es zu einer Neuauflage des seit 2019 laufenden Strafverfahrens. Seith sagte der Deutschen Presse-Agentur, er sei von der Entscheidung nicht überrascht: „Er sei nicht überrascht, sagte er der dpa.“
