Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck endgültig bestätigt und die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft verworfen. Steck muss mehr als zwölf Millionen Euro an die Staatskasse zahlen und kommt nicht ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch (8. Juli) die Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck bestätigt und die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft verworfen.
Hintergrund: Was ist Cum-Ex?
Damit ist das Urteil des Bonner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: Der 54 Jahre alte Anwalt kommt nicht ins Gefängnis, muss aber mehr als zwölf Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. „Der Verurteilte muss zudem mehr als 12 Millionen an die Staatskasse zahlen", heißt es in dem Beschluss, wie die Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Dokument liegt der dpa vor, zuerst berichtet hatten „Welt" und „Business Insider".
Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit Stecks besonderer Rolle als Kronzeuge der Strafverfolgungsbehörden. Durch seine Aussagen seien „die komplexen und arbeitsteiligen Strukturen der Cum-Ex-Leerverkäufe aufgeklärt" worden, erklärte der BGH in seinem Beschluss zum Cum-Ex-Kronzeugen mit dem Aktenzeichen 1 StR 35/26.
Der BGH stellte fest, dass Steck die Rolle verschiedener Akteure wie Banken, Fonds, Investmentgesellschaften, Händler und sogenannter Leerverkäufer aufgedeckt habe. Steuerschäden seien großteils zurückgezahlt worden, hieß es in der Begründung. Zudem habe er andere Beteiligte überzeugt, ebenfalls mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren.
Die Bewährungsstrafe stehe nach Wertung des BGH „im Einklang einer gesetzlichen Kronzeugenregelung". Kooperationsbereite Straftäter sollen dem Gesetz zufolge dabei helfen, abgeschottete Strukturen aufzubrechen und schwere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. „Damit wird deutlich, dass Aufklärungshilfe entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten honoriert werden muss", sagte Stecks Verteidiger Gerhard Strate.
Rolle des Kronzeugen
Steck sei 2016 „die Seiten gewechselt" und habe ausgepackt, schrieb die dpa. Er habe Bonner Strafverfolgern als einer der „treibenden Kräfte" des Cum-Ex-Steuerbetrugs gegolten und sei dadurch zu einem zentralen Zeugen der Aufarbeitung geworden. Der BGH führte aus, dass sich die Urteilsbegründung des Bonner Landgerichts einer rechtlichen Überprüfung standhaft zeige.
Gleichzeitig warnte der BGH, eine Bewährungsstrafe allein wegen eines hohen Steuerschadens abzulehnen, würde „dieses gesetzgeberische Ziel konterkarieren". „Dies wäre in letzter Konsequenz geeignet, künftig aussagegeneigte Täter im Einzelfall von der Offenbarung schwerer Steuerstraftaten abzuhalten", befanden die Karlsruher Richter.
Anders als Steck kam sein einstiger Mentor nicht mit einer milden Strafe davon. Hanno Berger wird derzeit als „Mr. Cum-Ex" bezeichnete Architekt der Geschäfte – seine Strafe: Eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, die er derzeit in Haft verbüßt. Der Wiesbadener Strafprozess endete für ihn mit einer Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Monaten.
Steck war jahrelang „die rechte Hand" vom Cum-Ex-Drahtzieher Hanno Berger, „der gut 20 Jahre älter war als er und lange Zeit eine Art Mentor war". Berger gilt als Mit-Erfinder der Cum-Ex-Tricks und arbeitete zuvor als Finanzbeamter in Hessen, bevor er als Steueranwalt für Banken und vermögende Privatleute tätig wurde. Steck selbst war Kanzleipartner Bergers.
Anders als Steck: Berger in Haft
Die Kölner Staatsanwaltschaft scheiterte mit einem Antrag in Karlsruhe, das Strafmaß zu erhöhen. Sie hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten für Steck gefordert. Die Staatsanwaltschaft wollte die Entscheidung nicht kommentieren.
Die Bonner Richter hatten den Cum-Ex-Komplex während des Steck-Prozesses im vergangenen Jahr als ein „pervertiertes System" bezeichnet. Dem Verurteilten sprachen sie wegen seiner Aufklärungsbeiträge eine „überragende strafmildernde Wirkung" zu. Dieses Urteil hält nun auch der BGH stand.
Beim Cum-Ex-Modell handelten Finanzakteure Aktien mit („cum") und ohne („ex") Dividendenanspruch um den Fiskus um Erstattungen für nicht gezahlte Steuern zu bringen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein, andere Schätzungen gehen von mindestens zehn Milliarden Euro aus. Die Steuerschlupf-Lücke wurde 2012 geschlossen.
Im Sommer 2021 hatte der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung geurteilt, dass Cum-Ex-Geschäfte Steuerhinterziehung darstellen und damit grundsätzlich strafbar sind. Damit wurde die juristische Aufarbeitung des Komplexes auf eine neue Grundlage gestellt.
BGH-Grundsatzentscheidung von 2021
Strate begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richter ausdrücklich. „Der Beschluss ist in dem klaren Bekenntnis zur Kronzeugenregelung ein großer Gewinn für die rechtsstaatliche Gestaltung unseres Strafverfahrens", sagte der Verteidiger. Er zeigte sich erleichtert über die Karlsruher Entscheidung.
Der Fall Berger dauert unterdessen an. Berger war nach seiner Flucht in die Schweiz im Herbst 2012 nach einer Durchsuchung seines Frankfurter Büros in Zuoz im Engadin untergetaucht. Im Juli 2021 wurde er aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens im Kanton Graubünden festgenommen und in Auslieferungshaft genommen. Ende Februar 2022 übergaben Schweizer Polizisten Berger in Konstanz an Beamte des Bundeskriminalamts.
Die Auslieferungshaft in der Schweiz von Juli 2021 bis Februar 2022 wird auf Bergers Wiesbadener Strafe angerechnet. Im Dezember 2022 verurteilte das Bonner Landgericht Berger in drei Fällen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bei Warburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren, die zu nicht gerechtfertigten Zahlungen von über 275 Millionen Euro führten. Der Bundesgerichtshof bestätigte Bergers Bonner Verurteilung im Oktober 2023.
Hamburger Warburg-Komplex
Im Verfahren gegen Christian Olearius, Miteigentümer und ehemaliger Patron der Warburg-Bank, hatte die Kölner Staatsanwaltschaft zuvor 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung zwischen 2006 und Ende 2019 mit einem Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro vorgeworfen. Das Verfahren endete Ende Juni 2024 mit einem sogenannten Einstellungsurteil, ohne dass die Schuldfrage wegen seines Gesundheitszustands geklärt wurde.
Der Hamburger Privatbank M. M. Warburg wird vorgeworfen, jahrelang in Zusammenarbeit mit Steueranwalt Hanno Berger Cum-Ex-Geschäfte betrieben zu haben. Im Oktober 2023 hatte das Kölner Landgericht dem Land Nordrhein-Westfalen wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nach der Weitergabe von Tagebuch-Inhalten an Unbefugte eine Entschädigung von 10.000 Euro zugesprochen. Die Tagebücher waren bei einer Razzia im März 2018 sichergestellt worden und enthielten unter anderem Notizen von Treffen mit Scholz.
In den Ermittlungen rund um die Hamburger Cum-Ex-Fälle spielen auch Treffen des damaligen Ersten Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz mit Olearius eine Rolle, die 2016 und 2017 stattfanden, während bereits Cum-Ex-Ermittlungen gegen Warburg liefen und mögliche Rückzahlungen an die Fiskuskasse auf dem Spiel standen, die das Hamburger Finanzamt zunächst erließ. Scholz bestätigt die Treffen, bestreitet jedoch jeden politischen Einfluss. Olearius hatte die Aussage als „abenteuerlich" zurückgewiesen, ihm zu unterstellen, er habe Scholz zu einer Amtspflichtverletzung überreden wollen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im Verfahren Olearius die Anklage in 14 Fällen zugelassen, ein Verfahren wurde wegen des Grundsatzes „ne bis in idem" (Verbot der Doppelverfolgung) nicht eröffnet. Laut dem BGH-Beschluss sind die Steuerschäden großteils zurückgezahlt worden. Nach Angaben der Organisation Finanzwende gibt es bundesweit rund 1.800 Beschuldigte in Cum-Ex-Verfahren.
Folgen für die Aufarbeitung
Der BGH stellte klar, dass die Bewährungsstrafe rechtmäßig ist und hingenommen werden müsse. Damit ist das Urteil rechtskräftig – Steck, der „Anwalt Kai-Uwe Steck", kommt „mit einer Bewährungsstrafe davon" und muss „das bleibt dessen einstigem Zögling Kai-Uwe Steck erspart" – den Gefängnisaufenthalt, der seinem einstigen Mentor nicht erspart bleibt. Im Kontrast zu Steck hatte Berger allein rund 13,6 Millionen Euro persönlich profitiert, die im Urteil des Landgerichts eingezogen wurden.
„Damit wird deutlich, dass Aufklärungshilfe entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten honoriert werden muss", fasste Strate die Bedeutung der Karlsruher Entscheidung zusammen. Das Urteil sendet ein Signal über den Einzelfall hinaus: Wer als Beschuldigter aktiv zur Aufklärung schwerer Wirtschaftsstraftaten beiträgt, kann mit einer milderen Sanktion rechnen.
Die Cum-Ex-Aufarbeitung in Deutschland dauert unterdessen an. Mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gegen Steck wird die juristische Aufarbeitung des Milliarden-Skandals jedoch um einen weiteren Mosaikstein reicher.
Fragen & Antworten
Wer ist Kai-Uwe Steck?
Kai-Uwe Steck ist ein 54-jähriger Anwalt, der als Kronzeuge im Cum-Ex-Skandal gilt. Er war jahrelang Kanzleipartner des Cum-Ex-Architekten Hanno Berger und wechselte 2016 die Seiten, um mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren.
Warum hat der BGH die Bewährungsstrafe bestätigt?
Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Bonner Landgerichts und verworf die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft, weil Stecks Aufklärungsbeiträge als Kronzeuge nach der Kronzeugenregelung zu honorieren seien. Die Aussagen hätten maßgeblich zur Aufklärung der Cum-Ex-Strukturen beigetragen und zur Rückzahlung großer Teile der Steuerschäden geführt.
Was unterscheidet Stecks Strafe von der seines einstigen Mentors Hanno Berger?
Steck erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und muss nicht ins Gefängnis, während sein einstiger Mentor und Cum-Ex-Architekt Hanno Berger vom Bonner Landgericht zu acht Jahren und vom Wiesbadener Landgericht zu acht Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde und derzeit in Haft ist.