Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch (8. Juli) die Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck bestätigt und die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft verworfen.

Hintergrund: Was ist Cum-Ex?

Damit ist das Urteil des Bonner Landgerichts aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: Der 54 Jahre alte Anwalt kommt nicht ins Gefängnis, muss aber mehr als zwölf Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. „Der Verurteilte muss zudem mehr als 12 Millionen an die Staatskasse zahlen", heißt es in dem Beschluss, wie die Nachrichtenagentur dpa bestätigte. Das Dokument liegt der dpa vor, zuerst berichtet hatten „Welt" und „Business Insider".