Bundestag debattiert erstmals über Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
Berlin, 12. Juni 2026
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Kurzfassung
Der Bundestag hat am 12. Juni 2026 erstmals über den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beraten. Die Reform sieht Entlastungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Milliardenhöhe durch Sparmaßnahmen und zusätzliche Einnahmen vor.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Erste Lesung im Bundestag
Nach der einstündigen ersten Lesung soll der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Der Entwurf trägt die Dokumentnummer 21/6130 und soll bereits im kommenden Jahr 2027 wirksam werden.
Hintergrund ist eine sich öffnende Finanzierungslücke: Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Der GKV fehlten im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro mehr als bisher angenommen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf. „Hintergrund seien deutlich höhere Ausgaben als bislang erwartet“, erklärte die zuständige Ministerin Warken. „Der ursprünglich in ihren Plänen vorgesehene finanzielle Puffer sei dadurch bereits aufgebraucht.“
Finanzielle Lage der GKV
Die Bundesregierung plant daher umfangreiche Sparmaßnahmen und zusätzliche Einnahmen, um die Beitragsstabilität zu sichern. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro. Warken betonte: „Wenn wir Beitragsstabilität erreichen wollen, müssen wir das Einsparpotenzial noch einmal erhöhen.“ Zugleich warb sie um Verständnis: „Man komme bei einer so großen Reform nicht daran vorbei, auch die Versicherten einzubeziehen.“
Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Damit soll eine teilweise Krankschreibung mit partiellem Krankengeld eingeführt werden. Ziel ist es, Beschäftigte schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zurückzuführen und gleichzeitig den Druck auf die Krankenkassen zu verringern.
Einsparungen bei Verwaltung und Ärzten
Bei den Ausgaben plant die Regierung einen harten Kurs: So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.
Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. Auch die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, werden gestrichen. Zudem wird die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht mehr gezahlt.
Kürzungen bei Leistungen und Arzneimitteln
Bei der vertragsärztlichen Versorgung und im Arzneimittelbereich sieht der Entwurf weitere Einschnitte vor. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.
Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. Die laut den Plänen steigenden Zuzahlungen für Medikamente seien seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst worden, so Warken. „Am Ende ist eine Reform, die Beiträge stabilisiert, um ein Mehrfaches günstiger als weiterhin ungebremst steigende Beiträge“, sagte die Ministerin zur Begründung des Sparkurses.
Neue Einnahmen und Beitragsgrenzen
Auch bei den Einnahmen will der Bund nachjustieren. Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden. In einem separaten Gesetzgebungsverfahren soll zudem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 eingeführt werden, deren Mehreinnahmen zweckgebunden zur Entlastung der GKV verwendet werden sollen.
Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. „Die Belastungsgrenzen für Versicherte und chronisch Kranke sollten unverändert erhalten bleiben“, erklärte Warken. „Dadurch blieben übermäßige Belastungen weiterhin ausgeschlossen.“
Auch der Bund soll einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden. Der Bundeszuschuss für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung soll dagegen schrittweise steigen: 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro.
Weiteres Verfahren im Parlament
Im Krankenhausbereich sieht der Entwurf vor, dass Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Ziel ist es, medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen einzudämmen und die Versorgungsqualität zu sichern. Das umstrittene Vorhaben von Warken zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden.
Nach der Bundestagsdebatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Mit einer Verabschiedung wird frühestens im Herbst gerechnet, sodass die wesentlichen Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnten. Bis dahin bleibt offen, welche Änderungen das parlamentarische Verfahren noch mit sich bringt.
Fragen & Antworten
Was ist das Ziel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes?
Der Entwurf soll verhindern, dass die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen, indem die GKV ab 2027 um 16,3 Milliarden Euro und bis 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro entlastet wird.
Welche Leistungen sollen künftig nicht mehr von der GKV übernommen werden?
Cannabisblüten, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel, das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening und Festzuschüsse beim Zahnersatz sollen gestrichen oder gekürzt werden.
Wie reagiert die zuständige Ministerin Warken auf die Kritik an der Reform?
Warken betont, dass eine beitragsstabilisierende Reform günstiger sei als weiter steigende Beiträge, und dass die Versicherten bei einer Reform dieser Größenordnung einbezogen werden müssten.
GKV-Reform: Bundestag berät über Beitragsstabilisierung | nachrichten360