Der österreichische Ministerrat hat am Mittwoch eine Neuregelung zu Familienleistungen für Vertriebene aus der Ukraine und subsidiär Schutzberechtigte an den Nationalrat übermittelt, obwohl die parlamentarische Begutachtung dazu noch läuft.

Die Regierungsvorlage sieht vor, dass die Familienbeihilfe künftig nur noch bezogen werden kann, wenn sich die betreffende Person nicht mehr in der Grundversorgung befindet. „Konkret sieht die Regierungsvorlage vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist“, heißt es in dem Beschluss. Das Ende des sogenannten Doppelbezugs betrifft laut Begutachtungsentwurf nicht nur ukrainische Vertriebene, sondern grundsätzlich alle Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, also etwa auch subsidiär Schutzberechtigte.