Familienzusammenführung in Österreich: Betroffene im rechtlichen Vakuum
Wien, 2. Juli 2026
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Kurzfassung
Nach dem Auslaufen der Notverordnung zur Familienzusammenführung in Österreich klafft eine Gesetzeslücke: Anträge sind derzeit faktisch nicht möglich, die neue Quotenregelung wartet auf die Zustimmung der Bundesländer. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem rechtswidrigen Zustand und prüfen Beschwerden bei der EU-Kommission.
In Österreich ist die per Notverordnung verhängte Sperre der Familienzusammenführung für Asylberechtigte ausgelaufen, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Kraft ist – Betroffene befinden sich nach Angaben von NGOs in einem rechtlichen Vakuum.
Rechtliche Lage
Seit dem Auslaufen der Notverordnung am Donnerstag gibt es nach Einschätzung von Asylkoordination und Diakonie keine tragfähige gesetzliche Grundlage mehr für Familienzusammenführungen von international Schutzberechtigten. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sprach von einem „total rechtswidrigen Zustand“ und einem „legalen Vakuum“. Auch der Rechtswissenschaftler Farahat von der Universität Wien erklärte, es gebe „anscheinend keine gesetzliche Grundlage für Familienzusammenführungen von international Schutzberechtigten“.
Das Innenministerium verweist demgegenüber auf bestehende Möglichkeiten im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Dieses sehe allerdings, so Farahat, in der Praxis „hohe Voraussetzungen“ und könne die Lücke nicht füllen. Zudem verweist das Ministerium auf verfassungsrechtliche Erfordernisse, die eine verzögerte Inkraftsetzung der Quotenregelung im NAG bedingten.
Der Nationalrat hatte im Mai entschieden, die Familienzusammenführung künftig nicht mehr im Asylgesetz, sondern in der Niederlassungsverordnung zu regeln. Im selben Monat verabschiedete die Regierung mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) eine Quotenregelung, die in den Paragrafen 46a NAG eingegliedert werden soll. Bis diese Bestimmung in Kraft tritt, müssen jedoch alle Landeshauptleute zustimmen – ein Prozess, der laut Gahleitner-Gertz frühestens Ende Juli oder Anfang August abgeschlossen sein dürfte.
Positionen der Bundesländer
Unter den Bundesländern ist die Haltung unterschiedlich. Niederösterreich und Salzburg sowie die Steiermark – schwarz-blau oder blau-schwarz regiert – sprachen sich für eine Nullquote aus. Oberösterreich plädierte für eine Quote nahe null. St. Pöltens Wunsch, die Quote „gleich auf null zu drücken, wurde letztlich "aus rechtlichen Gründen" nicht erfüllt“, wie es in dem Bericht heißt. Rot-grünes Wien will verhindern, dass die Stadt im Bildungsbereich „nicht wiederholt an seine Belastungsgrenzen" stößt; das rot-grüne Burgenland wünscht einen „äußerst restriktiven Zugang“; Tirols SPÖ-Vize Philip Wohlgemuth fordert eine Quote nach „sachlichen Bewertung der tatsächlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten“.
Kompliziert wird die Lage durch die politische Zusammensetzung mehrerer Landesregierungen, in denen die FPÖ Schlüsselpositionen hält. Auch FPÖ-Politiker erschweren die Verhandlungen über die Quote. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat wiederholt angekündigt, der Quotenwert für die Familienzusammenführung von Asylberechtigten werde „sehr niedrig“ ausfallen. Begründet wird der restriktive Kurs mit einer Überlastung des Bildungssystems, insbesondere in Wien.
Politische Hintergründe
Die Notverordnung selbst war laut Gahleitner-Gertz bereits seit Mitte Juni faktisch bedeutungslos, weil mit dem Inkrafttreten der EU-Asylreform in Österreich am 12. Juni die Rechtsgrundlage für Anträge auf Familienzusammenführung aus dem Asylgesetz entfernt wurde. Bis die neue Quotenregelung in Kraft tritt, ruhen anhängige Verfahren; das betrifft auch tausende Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Vor diesem Hintergrund haben Asylkoordination Österreich, Diakonie und weitere NGOs – darunter der Rechtsexperte Farahat – im Frühjahr Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die österreichische Vorgehensweise eingelegt. Sie argumentieren, der behauptete Ausnahmezustand und die Bedrohung der öffentlichen Ordnung habe nicht bestanden. Farahat verweist auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert.
Beschwerden bei der EU-Kommission
Gahleitner-Gertz kündigte an, nach Inkrafttreten der Quotenregelung erneut Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen, und bezeichnete die Quote als „österreichischen Sonderweg“, der im Widerspruch zu europäischen Rechtsgrundlagen stehe. Im ORF-„Pressestunde“ am Sonntag zeigte sich Innenminister Karner zuversichtlich, eine Einigung sei „in den nächsten Monaten“ möglich.
Die vorläufigen Zahlen des Innenministeriums verdeutlichen den Einschnitt: Im ersten Halbjahr 2026 kamen nur 55 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich, nach rund 6.000 im ersten Halbjahr 2024. Der für 2025 festgelegte Quotenwert wurde dem Vernehmen nach auf 2026 übertragen.
Zahlen und Verfahrensdauer
Bereits im Vorjahr hatten Niederösterreich und Steiermark erfolgreich auf eine Reduktion der zugeteilten Plätze gedrängt. Eine Verordnung für 2025 wurde den Bundesländern erst im Dezember zur Stellungnahme übermittelt – im letzten Monat des ohnehin fast abgelaufenen Jahres. Ein Integrationsbarometer, der im März 2025 als Maßstab angekündigt wurde, befindet sich laut Innenministerium noch in Ausarbeitung und soll Entwicklungen in Bildung, Arbeitsmarkt, Soziales und Gesundheit sichtbar machen.
Insgesamt zeigt sich: Solange die Quotenregelung nicht in Kraft ist, bleibt die Lage für betroffene Familien prekär. Die Übergangsbestimmung des Gesetzgebers sieht vor, dass Entscheidungen in laufenden Verfahren bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung ausgesetzt werden. Einige Berufungen könnten nach Ablauf der maximal dreijährigen Wartezeit aber zu einem quotenfreien Nachzug führen.
Bloß ist die entsprechende Bestimmung noch nicht in Kraft getreten, da es bei dieser Materie die Zustimmung aller Landeshauptleute bedarf. Wie Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination betonte, könnte sich die Wartezeit für die Betroffenen dadurch erheblich verlängern.
Fragen & Antworten
Was bedeutet das Auslaufen der Notverordnung für betroffene Familien?
Seit dem Auslaufen der Notverordnung am 2. Juli 2026 gibt es nach Einschätzung von NGOs keine ausreichende gesetzliche Grundlage mehr für Familienzusammenführungen von Asylberechtigten; anhängige Verfahren ruhen, bis die neue Quotenregelung in Kraft tritt.
Warum ist die neue Quotenregelung noch nicht in Kraft?
Die im Mai beschlossene Quotenregelung soll in Paragraf 46a des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) integriert werden, benötigt aber die Zustimmung aller Landeshauptleute – diese wird frühestens Ende Juli oder Anfang August erwartet.
Wie viele Menschen sind aktuell von der Familienzusammenführung betroffen?
Im ersten Halbjahr 2026 kamen laut vorläufigen Zahlen des Innenministeriums nur 55 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich, verglichen mit rund 6.000 im ersten Halbjahr 2024; gleichzeitig sind tausende Berufungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig.
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