Berlin, 12 August 2026
Die Bundesregierung will dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst in bestimmten Bedrohungslagen deutlich weitergehende operative Befugnisse einräumen, wie aus einem über 700 Seiten umfassenden Reformentwurf hervorgeht.
Im Kern sieht der Entwurf vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in Fällen sogenannter besonderer Bedrohungen – etwa bei terroristischen Anschlagsplänen oder nachrichtendienstlichen Operationen ausländischer Staaten – künftig selbst operativ handeln darf. Dazu zählt ausdrücklich das Umleiten laufender Cyberangriffe, das Manipulieren von Lieferketten, um die Produktion von Waffen oder Sprengstoffen zu verhindern, sowie das gezielte Einspeisen von Falschinformationen über angebliche Anschlagsmöglichkeiten an potenzielle Angreifer. Auch Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen oder zur Ausnutzung von Schwachstellen kritischer Infrastruktur sollen demnach gezielt unbrauchbar gemacht werden dürfen.
