Bundestag debattiert über erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse für Polizei und BKA
Berlin, 08. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Bundestag hat am Mittwoch in erster Lesung über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die den digitalen Ermittlungsbefugnissen von BKA und Bundespolizei eine gesetzliche Grundlage geben sollen. Befürworter verweisen auf die Terrorismus- und Schwerstkriminalitätsbekämpfung, Kritiker warnen vor dem Ende der Anonymität und vor Abhängigkeit von US-Software wie Palantir.
Der Bundestag hat am Mittwoch in erster Lesung über Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, mit denen die digitalen Ermittlungsbefugnisse von BKA und Bundespolizei deutlich ausgeweitet und erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen.
Inhalt der Gesetzentwürfe
Im Zentrum der Beratungen steht ein Paket, das nach Angaben aus dem Bundestag die deutschen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität technologisch aufrüsten soll. Die Entwürfe sehen unter anderem vor, dass Fotos, biometrische Daten und Stimmen von Verdächtigen automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern und Audiodateien aus dem Internet abgeglichen werden dürfen. Zugleich soll eine Software ermöglicht werden, die Millionen von Datensätzen aus unterschiedlichen Quellen verknüpft und mit Hilfe von KI Verbindungen sichtbar macht.
Die Ziele des automatisierten Abgleichs sind laut den Entwürfen die Identifizierung von Personen, die Aufenthaltsermittlung sowie die Herstellung von Zusammenhängen zwischen Straftat und Täter. Bislang fehlt auf Bundesebene eine Rechtsgrundlage für solche Instrumente, weshalb Behörden solche Abgleiche derzeit nur manuell, Bild für Bild, vornehmen dürfen. Künftig soll ein richterlicher Beschluss den Einsatz solcher Ermittlungsmethoden anordnen müssen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der die Entwürfe in einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio vorgestellt hatte, begründete die Modernisierung mit dem Wandel der Kriminalität. „Wir haben uns früher mit Tagebüchern beschäftigt, heute beschäftigen wir uns mit Terabyte, also Millionen und Milliarden von Daten. Deswegen brauchen wir auch moderne Ermittlungsbefugnisse“, sagte Dobrindt. Die neuen Regeln dienten der Terrorismusbekämpfung, betonte er. Dobrindt ist Mitglied der CSU.
Begründung der Bundesregierung
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im April darauf hingewiesen, dass es fahrlässig wäre, KI-Werkzeuge und andere digitale Lösungen zur Aufklärung von Straftaten nicht zu nutzen. Gleichzeitig stellte sie klar: „Entscheidungen im Strafverfahren werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI-Agenten.“ Damit solle sichergestellt werden, dass die automatisierte Datenanalyse stets nur vorbereitende Funktion hat.
Zur Veranschaulichung des Bedarfs verweist die Debatte immer wieder auf den Fall der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette, die im Februar 2024 nach mehr als 30 Jahren auf der Flucht festgenommen worden war. Journalisten hatten Klette bereits Monate zuvor mit einer kommerziellen Gesichtserkennungssoftware aufgespürt, die Milliarden von Fotos im Internet durchsucht. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, der als aktiver Kriminalbeamter arbeitet, nannte den Klette-Fall ein typisches Beispiel für die Notwendigkeit der neuen Befugnisse.
Softwarefrage: Palantir und digitale Souveränität
Befürworter sehen in den Plänen einen überfälligen Schritt. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte im Deutschlandfunk, Kriminalität finde heute überwiegend im Internet statt, und warnte, Sicherheitsbehörden müssten handlungsfähig bleiben, „sonst werde man ‚Schachmatt' gesetzt“. Zugleich unterstrich er: „Maßnahmen müssten von Richtern angeordnet werden, zudem gebe es eine nachträgliche Kontrolle.“ Der Rechtsstaat bleibe gewahrt, neue Digitalbefugnisse seien „zwingend notwendig“.
Parallel zur inhaltlichen Debatte spielt die Herkunft der eingesetzten Software eine zentrale Rolle. Die NRW-Polizei nutzt die Palantir-Lösung „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“ (DAR) bereits seit 2022 im Vollbetrieb. Im laufenden Ausschreibungsverfahren für eine neue Recherche-Software will Reul nach Möglichkeit nicht wieder auf das US-Unternehmen Palantir setzen. NRW hat bereits auf die engen Kontakte Palantirs zu US-Geheimdiensten reagiert und unter anderem die Fernwartung ausgeschlossen.
Kritik aus Opposition und Zivilgesellschaft
Auch auf Bundesebene ist die Frage der technologischen Souveränität umstritten. Dobrindt erklärte, Deutschland müsse digital souverän sein, schloss den Einsatz von Palantir-Software im neuen Gesetz aber nicht ausdrücklich aus. Reul warnte grundsätzlich vor Abhängigkeiten: „Ich glaube, wir müssen aufpassen – aber generell –, inwieweit wir im digitalen Raum nicht in Abhängigkeiten zu Amerika geraten.“ Fiedler formulierte es im Deutschlandfunk noch deutlicher: „Das Thema Palantir ist komplett vom Tisch“, europäische Lösungen seien nötig.
Kritik an den Entwürfen kommt aus mehreren Richtungen. Scharfe Kritik an den Plänen kam von der Opposition im Bundestag sowie vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz nannte die Vorhaben „im Kern freiheitsfeindlich“. Die Pläne ignorierten enge verfassungsrechtliche und europarechtliche Grenzen, es fehle an klaren Regeln zur Datenverarbeitung und an Sicherungen.
Die Präsidentin des Bundes Deutscher Anwaltverein warnte, die geplanten Maßnahmen gingen zu weit. Auch Datenschutzkritiker äußerten erhebliche Bedenken. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, vertreten durch Franziska Görlitz, wies darauf hin, dass Menschen schon durch geringfügige Kontakte mit der Polizei – etwa bei Verkehrsunfällen oder als Verbrechensopfer – in Datenbanken geraten könnten. „Wenn dann ein nicht nachvollziehbarer Algorithmus daraus Analyse-Ergebnisse zieht, dann drohen Gefahren für jede Person, bei der Daten in den Datenbanken gespeichert sind“, sagte Görlitz.
Hintergrund: Bisherige Praxis in den Ländern
Noch schärfer formulierte es Pia Sombetzki von AlgorithmWatch: „In der Gesamtbetrachtung geht es um nichts anderes als das Ende der Anonymität.“ Damit bringt sie die Sorge auf den Punkt, dass automatisierte Abgleiche mit biometrischen Daten und offen zugänglichen Internetinhalten die Schwelle, ab wann jemand polizeilich erfasst wird, massiv absenken könnten.
Auch die zivilgesellschaftliche Kritik an der Bundesregierung kommt aus der Digitalrechte-Szene. Beckedahl, Geschäftsführer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, sagte, die Entwürfe ließen offen, wer die Lösung liefern solle und welche Anforderungen an digitale Souveränität und nationale Sicherheit gelten müssten. Die Bundesregierung wolle sich die Option, eine „digitale Rasterfahnung à la Palantir“ einzuführen, offenbar nicht verstellen. Es sei Aufgabe des Bundestags, zentrale politische Weichenstellungen für die Grundrechtseingriffe der Zukunft selbst zu stellen, so Beckedahl.
Hintergrund der Debatte ist eine breite, aber bislang uneinheitliche Praxis. Mehrere Bundesländer nutzen bereits digitale Analysewerkzeuge, darunter Software des US-Unternehmens Palantir, das vom Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet wurde. Mit den neuen Bundesregeln soll erstmals ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, an dem sich die Arbeit von BKA, Bundespolizei und – mittelbar – der Länderpolizeien ausrichtet.
Befürworter argumentieren, dass ohne moderne Werkzeuge schwere Straftaten kaum noch aufgeklärt werden könnten. Kritiker entgegnen, dass die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung nicht darüber hinwegtäuschen dürfe, dass Grundrechtseingriffe an enge Voraussetzungen geknüpft bleiben müssten. Unmittelbar entschieden ist im Bundestag noch nichts: Die erste Lesung markiert den Auftakt der parlamentarischen Beratungen.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Im weiteren Verfahren dürfte es vor allem um drei Fragen gehen: die Reichweite der biometrischen Abgleiche, die Rolle ausländischer Softwareanbieter und die konkreten rechtsstaatlichen Sicherungen. Fiedlers Forderung nach europäischen Lösungen, Reuls Hinweis auf richterliche Anordnung und nachträgliche Kontrolle sowie die verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition werden dabei voraussichtlich die zentralen Streitpunkte bilden.
Mit der ersten Lesung ist das parlamentarische Verfahren erst eröffnet. Die schwarz-rote Koalition plant die Einführung neuer Gesetze, die den Ermittlern erweiterte digitale Befugnisse zur Aufklärung schwerer Straftaten geben sollen. Bis zu einer Verabschiedung sind Beratungen in den Fachausschüssen, mögliche Anhörungen und eine zweite sowie dritte Lesung im Plenum erforderlich.
Dobrindt und die Bundesregierung hatten im Vorfeld angekündigt, dass der Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden solle. Wie weit die Kritiker mit ihren Nachbesserungsforderungen durchdringen, ist derzeit offen. Klar ist, dass die Debatte über die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit im digitalen Raum mit dieser ersten Lesung erst begonnen hat.
Der Deutschlandfunk hatte am 08.07.2026 über die Beratungen berichtet. Ob die Novelle im laufenden Jahr in Kraft tritt, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und von möglichen Änderungen am Entwurf ab.
Fragen & Antworten
Was sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung konkret vor?
Die Entwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sehen vor, dass BKA und Bundespolizei künftig automatisiert Fotos, biometrische Daten und Stimmen von Verdächtigen mit öffentlich zugänglichen Internet-Inhalten abgleichen sowie Analyse-Software einsetzen dürfen, die Millionen Datensätze aus verschiedenen Quellen verknüpft.
Warum steht das US-Unternehmen Palantir im Mittelpunkt der Debatte?
Die NRW-Polizei nutzt die Palantir-Software „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“ (DAR) bereits seit 2022 im Vollbetrieb. Kritiker sehen darin eine unerwünschte Abhängigkeit von einem US-Anbieter mit engen Kontakten zu US-Geheimdiensten; Bundesinnenminister Dobrindt schloss Palantir im neuen Gesetz nicht ausdrücklich aus.
Welche Kritik äußern Opposition und Datenschutzorganisationen?
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nennt die Pläne „im Kern freiheitsfeindlich“; Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Pia Sombetzki von AlgorithmWatch warnen vor dem Ende der Anonymität und vor Risiken intransparenter Algorithmen für Personen, deren Daten gespeichert sind.
Bundestag: Digitale Polizei-Befugnisse – Debatte und Kritik | nachrichten360