Koalition plant weitreichende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes
Berlin, 3. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Bundesregierung plant grundlegende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz, die Kritiker als schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik werten. Künftig sollen nur noch Privatpersonen mit nachgewiesenem berechtigten Interesse Auskunftsanträge stellen dürfen, während die bisherige Gebührenobergrenze von 500 Euro entfällt.
Die Bundesregierung hat Pläne für eine grundlegende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorgelegt, die den Kreis der Antragsberechtigten drastisch einschränken und Transparenzorganisationen, Medienunternehmen sowie juristische Personen von Anfragen ausschließen würde.
Geplante Kernpunkte der Reform
Wie der Deutschlandfunk am 3. Juli 2026 berichtete, werden die Reformpläne derzeit im Bundesinnenministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Pläne am Freitag auf Anfrage und verwies auf den Koalitionsvertrag sowie den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 als Grundlage. Die konkrete Ausgestaltung sei Gegenstand der regierungsinternen Prozesse, hieß es weiter.
Im Kern sehen die Pläne vor, dass künftig ausschließlich natürliche Personen mit einem nachzuweisenden berechtigten Interesse Anträge stellen dürfen, sofern die gewünschte Information nicht durch andere Regelungen erreichbar ist. Damit sollen Vereine, Stiftungen, Unternehmen und andere juristische Personen vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden. Der Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, Lüttich, warnte im Deutschlandfunk, eine Umsetzung der Pläne bedeute das Ende für die bis jetzt bestehende Informationsfreiheit.
Darüber hinaus ist die Abschaffung der bisherigen Gebührenobergrenze von 500 Euro pro Anfrage vorgesehen. Künftig sollen sich die Gebühren im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientieren. Beobachter befürchten, dass einzelne Anfragen dadurch in den vierstelligen Bereich rücken könnten. Lüttich warnte vor einem stark erhöhten Bürokratieaufwand und erklärte, damit werde die Informationsfreiheit zum Luxus.
Sonderbereiche und Sicherheitsausnahmen
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung eines besonderen Schutzbedürfnisses für bestimmte Bereiche, darunter kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung. Eine entsprechende Formulierung hatte das Berliner Abgeordnetenhaus bereits Ende März verwendet, um das dortige Landesinformationsfreiheitsgesetz einzuschränken. Behörden sollen künftig zudem Auskünfte unter Berufung auf Sicherheitsbedenken verweigern können.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Opposition
Die Pläne stoßen auf scharfe Kritik aus Zivilgesellschaft, Medien und Opposition. Arne Semsrott, Projektleiter des Portals FragDenStaat, bezeichnete die Reform laut netzpolitik.org als „der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik". Wenn künftig nur Privatpersonen Anträge stellen dürften, wären Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Amnesty International und FragDenStaat selbst von Anfragen ausgeschlossen.
Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kritisierte die Pläne als Versuch, die Regierung „unangreifbar machen" und sprach von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Die Linkspartei wertete die Reform in diesem Sinne. Der Deutsche Journalisten-Verband rief Abgeordnete dazu auf, den Änderungen nicht zuzustimmen, und sprach von „die Abschaffung der Informationsfreiheit". Der Verband wies darauf hin, dass Nachfragen von Medienunternehmen unter den neuen Regelungen nicht mehr möglich wären.
Daniel Drepper vom Netzwerk Recherche bezeichnete die Pläne als frontalen Angriff auf den investigativen Journalismus. Konstantin von Notz, stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte, was derzeit in diesem Bereich erlebt werde, sei das genaue Gegenteil von Fortschritt, nämlich „ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte". Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, werde an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz gesägt.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Specht-Riemenschneider, hatte sich zuvor im Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisch geäußert und vor Diskriminierung gewarnt. Das IFG gewährt Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten, etwa von Ministerien und dem Kanzleramt, und enthält Ausnahmen bisher nur für besondere Bereiche wie Nachrichtendienste. Im vergangenen Jahr wurden rund 19.000 IFG-Anfragen an oberste Bundesbehörden, ihre nachgeordneten Stellen und weitere Bundeseinrichtungen gestellt; über 18.000 Bescheide oder Antworten wurden erteilt.
Offene Fragen und weiteres Verfahren
Unklar ist bislang, ob der Kreis der Antragsberechtigten zusätzlich auf Deutsche und in Deutschland lebende EU-Bürger beschränkt werden soll. Darüber hinaus ist geplant, die Namen von Bediensteten in herausgegebenen Dokumenten künftig zu schwärzen, um sie vor Anfeindungen zu schützen. Das Reformpaket, das Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Lars Klingbeil, Bärbel Bas (beide SPD) und Markus Söder (CSU) gemeinsam vorgestellt hatten, umfasst insgesamt 34 Maßnahmen, darunter auch einen vereinfachten Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung sowie Erleichterungen bei Dokumentationspflichten für Unternehmen.
Die Reform wird laut Beschlusspapier damit begründet, dass der Zugang zu amtlichen Informationen über das IFG „verständlicher und transparenter" gestaltet werden solle. Kritiker sehen in der Begründung einen Widerspruch zu den tatsächlichen Einschränkungen. Dokumente aus IFG-Anfragen hatten in der Vergangenheit unter anderem bei der Berichterstattung über die Maskenaffäre um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Förderaffäre im Bundesbildungsministerium eine Rolle gespielt.
Fragen & Antworten
Was sieht die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor?
Künftig sollen nur noch Privatpersonen mit einem nachzuweisenden berechtigten Interesse Auskunftsanträge stellen können; Vereine, Stiftungen und Unternehmen wären ausgeschlossen. Zudem soll die Gebührenobergrenze von 500 Euro entfallen und ein besonderes Schutzbedürfnis für Bereiche wie kritische Infrastruktur oder Terrorismusbekämpfung eingeführt werden.
Wer hat die Reformpläne angekündigt und wer kritisiert sie?
Die Pläne werden im Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) auf Grundlage des Koalitionsbeschlusses vom 1. Juli 2026 erarbeitet und vom Sprecher des Ministeriums bestätigt. Transparency International, FragDenStaat, der Deutsche Journalisten-Verband, die Linksfraktion, die Grünen und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Specht-Riemenschneider äußerten scharfe Kritik.
Welche Auswirkungen hätte die Reform auf Journalismus und Zivilgesellschaft?
Medienunternehmen und Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten künftig keine eigenen IFG-Anfragen mehr stellen. Kritiker wie Arne Semsrott und Daniel Drepper werten dies als schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik und als frontalen Angriff auf investigativen Journalismus.
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