Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat am 7. Juli 2026 über zwei Klagen gegen Regelungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verhandelt; ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Worum es in Karlsruhe geht

Im Zentrum der mündlichen Verhandlung steht die Frage, ob das bayerische Polizeiaufgabengesetz in mehreren Punkten gegen Grundrechte verstößt. Konkret geht es um die Befugnis der Polizei, Menschen bereits bei einer drohenden Gefahr zu überwachen, Computer und Handys heimlich zu durchsuchen und das polizeiliche Präventivgewahrsam auf insgesamt zwei Monate zu verlängern. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sieht darin eine weit reichende Ausweitung polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten. Er sagte: „Eine so umfassende Überwachung unter sehr schwammigen Voraussetzungen wie der drohenden Gefahr kann auch eine Einschüchterungswirkung haben."