Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat eine Übergangsfrist von fünf Jahren für die Abschaffung der Frühverrentung vorgeschlagen und damit eine politische Debatte über den Umgang mit dem Rentenkommission-Gutachten ausgelöst.

Hintergrund: Das Gutachten der Rentenkommission

Im Zentrum der Diskussion steht das im Auftrag der Bundesregierung erstellte Gutachten der Rentenkommission. Darin heißt es, die Abschaffung der Frühverrentung solle unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Aus Sicht der Kommission ist eine zügige Reform nötig, um das System angesichts des demografischen Wandels langfristig tragfähig zu halten.