Bund und Länder einig: Länder tragen ein Drittel der FLAF-Lücke bei Senkung der Lohnnebenkosten
Wien, 17 Juni 2026
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Kurzfassung
Österreichs Bund und die Bundesländer haben sich am Mittwoch auf die Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Länder übernehmen dabei ein Drittel der entstehenden FLAF-Lücke, das entspricht 200 Millionen Euro, wie Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) und Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) nach den Verhandlungen im Finanzministerium bekannt gaben.
Wien, 17 Juni 2026
Österreichs Bundesregierung und die Bundesländer haben sich am Mittwoch nach Verhandlungen im Finanzministerium auf die Aufteilung der Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt, wobei die Länder ein Drittel der Lücke tragen.
Die Einigung im Überblick
Die Einigung kam am Nachmittag am Sitz des Finanzministeriums in Wien zustande. Bundesfinanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte nach dem Ende der Gespräche mit den Ländern gegenüber ORF und APA: "Länder und Gemeinden werden sich beteiligen an der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds". Damit ist nach wochenlangem Streit der Weg frei für die seit langem angekündigte Senkung der Lohnnebenkosten.
Im Zentrum der Grundsatzeinigung steht die Verteilung der durch die Beitragssenkung entstehenden Einnahmenausfälle beim FLAF. Von der Gesamtlücke von rund 600 Millionen Euro übernehmen die Bundesländer ein Drittel – das entspricht 200 Millionen Euro. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) sagte dazu: "Nun sei der Weg frei für die Lohnnebenkostensenkung".
Die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF um einen Prozentpunkt ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung zur Entlastung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standorts Österreich. Mit der nun gefundenen Aufteilung soll die Maßnahme, die mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten soll, endgültig umgesetzt werden können. Gleichzeitig sieht der Bund darin ein Signal für mehr Beschäftigung und niedrigere Lohnnebenkosten.
Streit um die Ertragsanteile
Bereits im Vorfeld der Verhandlungen war deutlich geworden, dass die Länder mit der ursprünglichen Finanzierungskonstruktion nicht einverstanden waren. Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgesehen, die Bundesländer über die Ertragsanteile – also die automatische Beteiligung der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben – an der Finanzierung der Senkung der Lohnnebenkosten zu beteiligen. Diese Vorgangsweise hatte bei den Ländern für Widerstand gesorgt.
Die Länder hatten dagegen zunächst gefordert, dass die vom Bund verursachten Steuerausfälle ersetzt werden, weil die Senkung der Lohnnebenkosten eine Bundesangelegenheit sei. Sie verwiesen darauf, dass eine Reduktion der Beiträge zum FLAF, der primär Familienleistungen finanziert, in die Zuständigkeit des Bundes fällt und die Länder nicht über die Ertragsanteile zur Kasse gebeten werden dürften.
Das Finanzministerium argumentiert dies damit, dass die Länder auch von den höheren Steuereinnahmen profitieren. Die mit der Lohnnebenkostensenkung verbundene Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes führe zu Mehreinnahmen, von denen Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen profitierten. Diese Logik bildet die Grundlage der nun erzielten Drittel-Aufteilung.
Zugeständnisse an die Länder
Mit der nun erzielten Einigung gehen aber auch Zusagen an die Länder einher. Teil des Pakets sollen jedenfalls Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds sein, welche die Bundesländer seit längerem vom Bund fordern. Damit fließen zusätzliche EU-Gelder in die Kassen der Länder, was deren Zustimmung zur Mitfinanzierung der FLAF-Senkung erleichtert haben dürfte.
Nach Angaben des Büros von Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), dem Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, konnten in den Verhandlungen weitere offene Punkte zugunsten der Länder und Gemeinden abgeschlossen werden: "Die Länder tragen die Senkung der Lohnnebenkosten mit und konnten in den Verhandlungen weitere offene Punkte zugunsten der Länder und Gemeinden abschließen". Konkrete Details zu diesen zusätzlichen Vereinbarungen wurden jedoch noch nicht genannt.
Mattle selbst wollte sich zu den Details der Einigung nicht weiter äußern. Wichtig sei, dass die Mitfinanzierung nur für das Jahr 2028 befristet sei und in den Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich ab 2029 gesamthaft behandelt werde. Damit wird die Frage der endgültigen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern beim FLAF auf die ohnehin anstehenden Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich vertagt.
Offene Details und nächste Schritte
Die schriftliche Ausarbeitung der Details über "einige zusätzliche Vereinbarungen" erfolge nun über die Büros und werde zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert, wie Marterbauer erklärte. Damit bleiben zentrale Punkte des Gesamtpakets vorerst offen – etwa welche konkreten EU-Mittel an die Länder fließen und welche weiteren offenen Fragen gelöst wurden.
Unklar blieb zunächst auch, was die Länder im Gegenzug für ihre Zustimmung konkret erhalten. Marterbauer und Eibinger-Miedl verwiesen auf die noch ausstehende schriftliche Ausarbeitung. Die Mitfinanzierung der Länder in Höhe von 200 Millionen Euro ist damit eine politische Vorleistung, deren Gegenleistung erst noch beziffert werden muss.
Zufrieden zeigte sich auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Anton Mattle (ÖVP). Sein Land, Tirol, hatte wie andere Bundesländer im Vorfeld auf eine faire Lastenverteilung gepocht und vor einer einseitigen Belastung über die Ertragsanteile gewarnt. Mit der nun vereinbarten Drittel-Lösung scheint dieser Konflikt vorerst beigelegt.
Politische Bewertung und Ausblick
Politisch ist die Einigung auch ein Erfolg für die Bundesregierung: Nachdem die Senkung der Lohnnebenkosten in den vergangenen Monaten immer wieder an der Frage der Gegenfinanzierung gescheitert war, kann das Vorhaben nun tatsächlich auf die parlamentarische und budgetäre Zielgerade zugeführt werden. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände hatten zuletzt vehement auf eine rasche Umsetzung gedrängt.
Die nun erzielte Grundsatzeinigung bedeutet allerdings nicht, dass alle Streitfragen zwischen Bund und Ländern ausgeräumt sind. Zahlreiche Fragen – von der konkreten Ausgestaltung der EU-Mittel bis zur Rolle der Gemeinden – bleiben offen und sollen in den kommenden Wochen und Monaten über die Büros weiter ausgearbeitet werden. Die nächste große Bewährungsprobe steht mit den Finanzausgleichsverhandlungen für die Zeit ab 2029 bevor.
Insgesamt zeigt die Einigung, dass die föderale Zusammenarbeit in Österreich auch in finanzpolitisch schwierigen Fragen funktionieren kann – wenn auch erst nach intensiven Verhandlungen und mit dem Druck der bevorstehenden FLAF-Reform. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet die Verständigung eine konkrete Perspektive auf sinkende Lohnnebenkosten ab dem Jahr 2028.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich am Mittwoch über die Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Gemäß einer Grundsatzeinigung, die bei Verhandlungen am Nachmittag im Finanzministerium erzielt wurde, übernehmen die Bundesländer ein Drittel der entstehenden Lücke im FLAF – das entspricht 200 Mio. Euro.
Fragen & Antworten
Wer hat die Einigung zwischen Bund und Ländern zur FLAF-Senkung bekannt gegeben?
Bekannt gegeben wurde die Einigung von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) und Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) nach den Verhandlungen am Mittwochnachmittag im Finanzministerium in Wien. Auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Anton Mattle (ÖVP), äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Welchen Anteil der FLAF-Lücke übernehmen die Bundesländer?
Die Bundesländer übernehmen ein Drittel der durch die Senkung der Dienstgeberbeiträge entstehenden Lücke im FLAF, das entspricht 200 Millionen Euro. Die Mitfinanzierung ist laut Mattle auf das Jahr 2028 befristet; ab 2029 soll die Frage im Rahmen des neuen Finanzausgleichs gesamthaft behandelt werden.
Wann soll die Senkung der Lohnnebenkosten in Kraft treten?
Die Senkung der Dienstgeberbeiträge zum FLAF um einen Prozentpunkt ist ab dem Jahr 2028 geplant. Mit der nun erzielten Grundsatzeinigung zwischen Bund und Ländern sieht Finanzstaatssekretärin Eibinger-Miedl den Weg für die Umsetzung dieser Reform frei.
FLAF-Senkung: Bund und Länder einig – 200 Mio. Euro Beitrag | nachrichten360