Bund, Länder und Gemeinden einigen sich nach 13-stündigen Verhandlungen auf Eckpunkte einer umfassenden Staats- und Gesundheitsreform
Wien, 01 Juli 2026
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Kurzfassung
Nach 13-stündigen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden auf die Grundzüge einer weitreichenden Staatsreform verständigt. Im Zentrum steht der Ausbau der Primärversorgung von 120 auf 600 Einheiten bis 2040, eine neue Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft und Reformen in Bildung, Energie und Verwaltung.
Wien, 01 Juli 2026
Nach 13-stündigen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden in der Nacht auf Mittwoch auf die Grundzüge einer weitreichenden Staatsreform verständigt, die das Gesundheitssystem, die Schulverwaltung, die Energiekompetenzen und die Verwaltung neu ordnen soll.
Die politische Einigung wurde bei einer nächtlichen Pressekonferenz der Regierungsspitze mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern und Gemeinden verkündet. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach in der Nacht von einem herzeigbaren Ergebnis. Die Verhandlungen liefen über 13 Stunden, ehe die Reformpartnerschaft ihre Beschlüsse präsentierte.
Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärte im Vorfeld das Ziel: „Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, das Orientierung gibt und die Menschen rasch zur richtigen Versorgung führt“ – die Richtung soll künftig von einer gestärkten Primärversorgung ausgehen. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) verwies darauf, dass bei der Pressekonferenz zunächst nur die groben Züge vorgestellt wurden und die Stellungnahmen zu einzelnen Schwerpunkten erst in den kommenden Tagen folgen sollen.
Primärversorgung als neues Herzstück
Kernstück der Gesundheitsreform ist ein massiver Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) – erweiterter Hausarztzentren – von derzeit rund 120 auf 600 bis zum Jahr 2040. Ursprünglich waren 300 PVE bis 2030 angepeilt worden, die nun festgelegte Zielmarke liegt mehr als doppelt so hoch. Ziel ist eine zentrale Rolle der PVE als „Drehscheibe des Systems“, wie es im Reformpapier heißt. Wer zu einem PVE will, soll dafür in der Regel nicht länger als eine Viertelstunde unterwegs sein.
Ergänzend sollen rund 75 Gesundheitsversorgungszentren (GVZ) entstehen, die als zentrale ambulante Versorger fungieren und eng mit der Primärversorgung kooperieren. Die Anfahrt dorthin soll per Pkw in der Regel maximal eine halbe Stunde dauern. Die neue ambulante Fachversorgung wird aus einem gemeinsamen Topf von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. Damit soll die bisherige Schnittstelle zwischen Spitalsambulanzen und niedergelassenem Bereich aufgelöst werden.
Bei den Spitälern ist eine deutliche Strukturbereinigung vorgesehen: Künftig sollen 40 bis 45 sogenannte Vollversorger in Betrieb sein – aktuell sind es 41. Ergänzt werden sie durch fünf Standorte für Maximalversorgung, also Universitätskliniken. Kleine Krankenhäuser mit nur einzelnen Schwerpunkten und maximal 180 Betten sollen verschwinden – die Standorte aber bleiben, etwa als ambulante Zentren erhalten. Aktuell fallen 61 Häuser in die Kategorie der kleineren Spitäler; nach Umsetzung bereits paktierter Umstrukturierungen wären es noch 45 bis 50.
Spitalslandschaft wird neu sortiert
Die Zahl der Spitalsbetten wird insgesamt von rund 40.000 (Stand 2024) auf rund 39.000 sinken. Würde nichts unternommen, würde die Bettenzahl laut Analyse deutlich auf 47.000 steigen. Hintergrund ist die demografische Entwicklung: Die Zahl der über 65-Jährigen steigt bis 2050 um 50 Prozent. „Einer allein wird es nicht richten“, sagte Gesundheitsministerin Schumann zu den erwarteten Kosten.
Bei den Steuerungsmechanismen mussten die Reformpartner Abstriche machen. Eine verbindliche Patientenlenkung – etwa eine Überweisungspflicht zum Facharzt oder ein „Gatekeeping“ durch die Gesundheitshotline 1450 – gilt vorerst als „überlegenswert, wenn die Primärversorgung flächendeckend ausgebaut ist“, wie es in der Versorgungsanalyse heißt. Über diesen Schritt werde erst später entschieden, hieß es.
Die Gesundheitshotline 1450 soll dennoch massiv ausgebaut und zur Beratungs- und Steuerungsstelle werden. Sie werde künftig etwa an die Telemedizin angebunden, kündigte Schumann an. Geplant ist zudem eine E-Health-Agentur. ELGA solle zu einem starken Patientenakt werden, „umfassend und die Menschen wirklich in ihrem Weg durchs Gesundheitssystem auch begleitet“, so die Ministerin. Damit soll Schluss sein mit dem „Billasackerl mit einer Vielzahl von Attesten“, das man von Arzt zu Arzt tragen muss.
Offen bleibt zunächst die Frage einer einheitlichen Finanzierung. NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hatte eine „Finanzierung aus einer Hand“ gefordert, sieht aber zumindest bei den neuen Fachärztezentren eine „Finanzierung aus einer gemeinsamen Hand“ verwirklicht. Nach STANDARD-Informationen wird eine Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft eingerichtet, die in der Steuerungsverantwortung des Bundes unter Beteiligung von Ländern und Sozialversicherung liegen soll und gesamtsystemische Aufgaben umsetzt und finanziert.
Finanzierung bleibt zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
Dieser Bereich dürfte der einzige sein, in dem die vielfach versprochene „Finanzierung aus einer Hand“ tatsächlich realisiert wird – über einen gemeinsamen Topf, in den Bund, Länder und Sozialversicherung einzahlen. „Die stationäre Versorgung wird klar auf jene Leistungen ausgerichtet, bei denen medizinische Komplexität und Infrastruktur entscheidend sind“, heißt es dazu. Ambulanzgebühren seien „kein Thema“, bekräftigte Schumann.
Schulpersonal unter einheitlicher Kategorie
Im Bildungsbereich kündigte Stocker an: „Wir werden Strukturänderungen vornehmen, dass alle, die in der Schule arbeiten, zusammen von der Bildungsdirektion in die Kompetenz übernommen werden.“ Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Schulassistenzen und Unterstützungspädagogen sollen in einer einheitlichen Personalkategorie zusammengefasst werden, statt wie bisher bei bis zu vier unterschiedlichen Dienstgebern beschäftigt zu sein. Meinl-Reisinger sprach von einem „echten Bildungsrahmen für ganz Österreich“. Bei den Drei- bis Sechsjährigen soll künftig maximal 22 Kinder pro Gruppe als Höchstgrenze gelten.
Im Energiebereich will die Regierung das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei Gesetzesänderungen streichen – dafür ist allerdings eine entsprechende parlamentarische Mehrheit notwendig. Mit einem neuen Kompetenztatbestand „Energiewirtschaft“ in der Bundesverfassung sollen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern klarer geregelt werden. Bis 2040 sollen Potenziale zur Netzkostendämpfung von rund 4,1 Milliarden Euro gehoben werden.
Geplant ist zudem eine „Modernisierung des Staates“. Im Verwaltungsbereich wurde angekündigt, den Jugendschutz bundesweit zu vereinheitlichen. Bundesländer sollen künftig etwa verbindliche Regelungen für einheitliche Standards erhalten. Ein „Bundesqualitätsrahmengesetz“ soll dafür sorgen. „Einheitliche Standards und eine durchgängige digitale Vernetzung ermöglichen einen sicheren Informationsustausch und verbessern die Zusammenarbeit im gesamten System“, heißt es dazu.
Energie, Verwaltung und Jugendschutz
Was die Reform im Ergebnis bedeuten wird, zeigt eine Versorgungsanalyse, die von der Gesundheit Österreich (GÖG) gemeinsam mit BDO und EPIG erstellt wurde. Demnach ergibt sich im skizzierten Szenario ein geschätzter BIP-Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege von 7,67 Prozent. Würde nur umgesetzt, was bereits in regionalen Strukturplänen und Vereinbarungen beschlossen wurde, wären es 8,25 Prozent des BIP.
Die Kritik an dem Kompromiss blieb dennoch nicht aus. Die Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte zuvor gefordert: „Gesundheitsagenden zum Bund.“ Statt sich für eine Hand zu entscheiden, legte die Regierung ihre Reform in viele Hände. „Wir haben 28 Jahre warten müssen, bei einer Fußball-WM dabei zu sein, und wir wollen nicht 28 Jahre warten, dass das österreichische Gesundheitssystem wieder an die Weltspitze kommt“, kommentierte Wiens Bürgermeister Ludwig den Zeitrahmen.
Bis das alles greift, wird es dauern: Das Ziel der Reformpartnerschaft ist es, bis Ende 2026 die Änderungen tatsächlich umzusetzen. Erstmals wird eine gemeinsame langfristige Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre eingeführt, statt wie bisher in Fünfjahresschritten zu planen. „Es sei noch ein weiter Weg, aber eine Weichenstellung“, fasste Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zusammen, der mit Mitternacht den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz übernommen hatte.
Umsetzung bis 2026, Wirkung bis 2040
„So weit waren wir noch nie“, betonte Meinl-Reisinger. „Ich glaube, das ist eine historische Chance für Österreich.“ Bundeskanzler Stocker sprach von einem Kompromiss, den man sich „herzeigen“ lassen könne. Auch Gesundheitsministerin Schumann gab den Ball nach den Verhandlungen zurück: „Jetzt liegt es daran, es umzusetzen.“
Fragen & Antworten
Wer hat die Reform verhandelt?
Bund, Länder und Gemeinden haben nach 13-stündigen Verhandlungen die Grundzüge vereinbart; verkündet wurde die Einigung von der Regierungsspitze mit Vertretern und Vertreterinnen von Ländern und Gemeinden in einer nächtlichen Pressekonferenz.
Was ändert sich konkret im Gesundheitssystem?
Die Zahl der Primärversorgungseinheiten soll von derzeit rund 120 auf 600 bis 2040 steigen, rund 75 Gesundheitsversorgungszentren entstehen, kleine Spitäler in ambulante Zentren umgewandelt werden und die Gesundheitshotline 1450 samt ELGA massiv ausgebaut werden.
Wann soll die Reform wirksam werden?
Die Reformpartner peilen an, die beschlossenen Änderungen bis Ende 2026 umzusetzen; die strukturellen Wirkungen im Spitals- und Primärversorgungsbereich werden aber erst bis 2040 vollständig sichtbar.
Staatsreform 2026: Gesundheit, Bildung und Energie neu | nachrichten360