Die Bundesregierung wird den gesetzlich vorgesehenen Überprüfungsbericht zum Kohleausstieg bis 2030 voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 vorlegen, wie aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums verlautet.
Hintergrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, zu festen Zeitpunkten die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung zu überprüfen. Dabei sollen insbesondere die Versorgungssicherheit und die Entwicklung der Strompreise untersucht werden. Der Bericht dient als Grundlage für politische Entscheidungen über den weiteren Verlauf des Ausstiegsprozesses.
Ursprünglich war mit einer früheren Vorlage des Berichts gerechnet worden. Nun zeichnet sich ab, dass die Prüfung erst im Frühjahr des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, der Umfang der zu untersuchenden Fragen habe sich als größer erwiesen als zunächst angenommen.
