Bundeskabinett beschließt EEG-Reform und Netzpaket – künftig keine feste Einspeisevergütung mehr für kleine Dachanlagen
Berlin, 29. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Bundeskabinett hat die EEG-Reform und das Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gebilligt. Ab 2027 erhalten neue kleine Solaranlagen keine feste Einspeisevergütung mehr und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Die Pläne sind in der Industrie umstritten, Verbände warnen vor einem Einbruch beim Photovoltaik-Ausbau.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Reform und das sogenannte Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschlossen, womit ab 2027 unter anderem die feste Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen auf Hausdächern entfällt.
Einigung nach monatelangem Ringen
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzpaket waren zuvor monatelang zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium verhandelt worden. Kurz vor der Kabinettssitzung einigten sich Bundeswirtschaftsministerin Reiche und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) auf die letzten Details, wie Schneider bestätigte. Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ausbau des Stromnetzes synchronisieren.
Kernpunkt der EEG-Reform ist die Abkehr von der festen Einspeisevergütung für neue Solaranlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung. Künftig sollen kleinere Dachanlagen keine garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Bisher gilt: Wer Solarstrom in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag, der sich alle sechs Monate verringert.
Ende der festen Einspeisevergütung
Reiche begründete den Schritt damit, dass die Erneuerbaren Energien „erwachsen“ geworden seien und mehr finanzielle Verantwortung sowie Verantwortung für das Stromnetz tragen müssten. Bisher werde über die EEG-Förderung etwas vom Steuerzahler vergütet, was aber gar nicht genutzt werden kann, sagte die CDU-Politikerin. Sie kündigte an: „Wir beenden das EEG als Rundum-sorglos-Paket.“ Überförderung werde abgeschafft, die Zeit der festen Einspeisevergütung auf Kosten des Steuerzahlers laufe aus.
Für neu in Betrieb gehende Anlagen sieht das Gesetz eine Übergangsphase von bis zu 36 Monaten vor, in der die Betreiber eine geringere Übergangszahlung unterhalb der bisherigen Einspeisevergütung erhalten. Für typische kleine Dachanlagen ist zunächst die auf drei Jahre begrenzte Übergangszahlung vorgesehen, die einen Cent unter der dann geltenden Einspeisevergütung von 6,2 Cent pro Kilowattstunde liegen soll. Ab 2030 soll die Übergangszahlung dann vollständig entfallen. Die maximale Anlagengröße, die diese Zahlung noch erhält, soll schrittweise abgesenkt werden: 2027 liegt die Grenze bei 50 Kilowatt, 2028 bei 25 Kilowatt und 2029 bei unter sieben Kilowatt.
Übergangsphase und Direktvermarktung
Nach dem Wechsel in die Direktvermarktung sollen kleine Anlagen für weitere vier Jahre einen „Direktvermarktungsbonus“ in Anspruch nehmen können, sobald die Direktvermarktung startet, soll es für den so verkauften Strom einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde geben. Reiche betonte zugleich, kleine Anlagen kombiniert mit einer Batterie und in den allermeisten Fällen auch noch mit einem Anschluss für ein Elektroauto seien eine Investition, die sich nach wenigen Jahren lohne. Dies sollte nicht auf Dauer von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Neu ist zudem eine Pflicht zur Direktvermarktung: Haushalte, die den selbst erzeugten Solarstrom nicht selbst verbrauchen, sollen ihn verpflichtend an Strombörsen vermarkten. Außerdem sollen neue Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung künftig höchstens die Hälfte ihrer Leistung gleichzeitig ins öffentliche Netz einspeisen dürfen, der übrige Strom soll möglichst im Haus verbraucht oder gespeichert werden; andernfalls wird die Anlage gedrosselt. Balkonkraftwerke bleiben von den neuen Regeln ausgenommen, für bestehende Solaranlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln gelten.
Das Netzpaket: Hot Spots und Redispatch
Mit dem Netzpaket reagiert die Bundesregierung auf eine strukturelle Schwäche des deutschen Stromsystems: Im Norden Deutschlands gibt es viel Windenergie, im Süden zahlreiche energieintensive Industriezentren; gleichzeitig überlastet der Transport über die weiten Strecken noch das Netz. Netzbetreiber können Wind- oder Solarparks vom Netz trennen, wenn zu viel Strom produziert wird, damit das Netz nicht überlastet wird. Bislang werden sie dafür finanziell entschädigt, wodurch Kosten entstehen, die über die Netzentgelte alle Stromkunden gemeinsam tragen. Künftig sollen neue Wind- und Solaranlagen in Regionen mit überlasteten Netzen einen Teil ihrer Entschädigung verlieren, wenn sie wegen Engpässen keinen Strom einspeisen können. Die Netzbetreiber sollen „Hot Spots“ ausweisen, in denen ein Großteil der Erzeugung gedrosselt werden muss; in diesen Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen, geplant ist aber eine Deckelung auf einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Stromertrags der Anlage.
Im ersten Entwurf zum neuen EEG hatte das Bundeswirtschaftsministerium noch einen sogenannten Redispatch-Vorbehalt geplant: In ausgewiesenen Engpassregionen hätten Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen bis zu zehn Jahre lang keine Entschädigung erhalten, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Netze gedrosselt werden. Im überarbeiteten Entwurf wurde diese Regel abgeschwächt: Eine Region soll erst bei stärkeren Netzengpässen zum Engpassgebiet erklärt werden können, zudem soll nur ein begrenzter Teil der jährlichen Stromerzeugung ohne Entschädigung gedrosselt werden dürfen, und in den Engpassgebieten soll künftig gezielt zwischen Wind- und Solaranlagen unterschieden werden. Das Wirtschaftsministerium sprach von einem wichtigen Meilenstein und einem Paradigmenwechsel; umstrittene Kürzungspläne von Reiche wurden dabei etwas abgeschwächt.
EU-Beihilferecht und Haushalt
Die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen Fördersystems durch die EU-Kommission läuft Ende 2026 aus. Die EU-Kommission muss den Änderungen, sofern sie beschlossen sind, noch zustimmen. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist es möglich, dass laut BDEW zwar gesetzlich geförderte Neuanlagen in Betrieb genommen, allerdings noch nicht gefördert werden, falls bis Ende 2026 keine neue Regelung in Kraft ist. Reiche hatte gesagt, man wolle eine Unterbrechung nicht riskieren.
Im Bundeshaushalt 2027 sind für die Förderung Erneuerbarer Energien rund 16,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die Ausbauziele für Wind- und Solarenergie bleiben dem Entwurf zufolge bestehen, verbindliche jährliche Zwischenziele sollen jedoch entfallen. Stattdessen soll jedes Jahr überprüft werden, ob der Ausbau von Wind- und Solarenergie noch auf Kurs ist. Nach dem geltenden EEG sollen Erneuerbare Energien im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs decken, Ziel sei es, bis 2030 80 Prozent des Stroms mit Erneuerbaren zu decken. Im ersten Halbjahr 2026 waren es bereits 58 Prozent; Erneuerbare Energien haben im ersten Halbjahr einen Rekordanteil von 58 Prozent am deutschen Stromverbrauch gedeckt. Mehr als die Hälfte des Stroms stammt aktuell bereits aus Erneuerbaren Energien.
Wirtschaft begrüßt – Verbände warnen
Schneider wertete die Einigung als verlässlichen Rahmen für eine neue Phase beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze. Gerade angesichts globaler Krisen und Handelsbeschränkungen sei es wichtig, dass Deutschland noch schneller unabhängig werde von Öl und Gas aus anderen Ländern, sagte der SPD-Politiker. Im Gesetzentwurf heißt es, der Netzausbau könne somit häufig nicht mit dem Anlagenzubau Schritt halten, häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten.
Die deutsche Industrie begrüßte die Pläne. „Mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket setzt die Bundesregierung wichtige und lange überfällige Impulse für ein effizientes und wettbewerbsfähiges Energiesystem“, erklärte Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), am Mittwoch. Beide Vorhaben griffen zentrale Herausforderungen auf, die sich aus dem schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und den steigenden Netz- und Stromkosten ergäben. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), sagte: „Es ging viel zu lange nur um ungezügeltes Wachstum der Erneuerbaren. Die Folge sind hohe Systemkosten und ein erheblicher Investitionsbedarf in Netze und Infrastruktur. Dies habe dem Standort Deutschland die nahezu höchsten Stromkosten unter den Industrieländern beschert.“
Forschung sieht Investitionsrisiken
Kritik kam von Umweltverbänden und Opposition. Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Diese Gesetzesentwürfe sind eine Attacke auf die erfolgreiche Energiewende in Deutschland“, Wind- und Solarenergie würden gebremst statt beflügelt. Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), sagte, die Pläne gefährdeten nicht nur die Klimaziele des Koalitionsvertrags, sondern auch Hunderttausende Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Der BEE warnt, dass nahezu alle Segmente Erneuerbarer Energien belastet würden und Investitionsentscheidungen im zweistelligen Milliardenbereich auf dem Spiel stünden. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt vor einem massiven Einbruch des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland, sollten die Pläne umgesetzt werden, der Bundesverband Windenergie warnte vor einem Ausbau-Stopp. Die Deutsche Umwelthilfe erklärte, es drohten neue Hürden für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Umweltverbände werfen Reiche vor, die Energiewende auszubremsen.
Wissenschaftliche Stimmen wiesen auf die Risiken der Pläne hin. Die DIW-Ökonomin Claudia Kemfert kritisierte, dass die Folgen überlasteter oder zu langsam ausgebauter Stromnetze zunehmend auf die Betreiber von Wind- und Solaranlagen abgewälzt würden. Dabei fehle es dem Stromsystem an Speichern, flexiblen Verbrauchern und intelligenter Steuerung; vorhandene Netzkapazitäten werden deshalb vielerorts nicht optimal genutzt. Energiewissenschaftler Michael Sterner von der OTH Regensburg sagte, die Abschwächung des Redispatch-Vorbehalts sei zentral, weil dadurch neue Wind- und Solarprojekte finanzierbar blieben. Er forderte, den Netzausbau an das Tempo der Erneuerbaren Energien anzupassen und nicht umgekehrt: „Die Schildkröte muss so schnell werden wie der Hase – nicht der Hase im Schildkrötentempo krabbeln.“ Ohne verbindliches Monitoring und Mengenpfad bleibe zudem das Risiko, dass das 80-Prozent-Ziel von einer gesetzlichen Verpflichtung zur bloßen Willenserklärung wird. Energieforscher Uwe Holzhammer von der Technischen Hochschule Ingolstadt sagte, durch die Verlagerung des Netzengpassrisikos auf die Anlagenbetreiber steigen Investitionsunsicherheit und Finanzierungsrisiko.
Die Reform ist Teil eines umfassenden Paradigmenwechsels in der Energiepolitik: weg von einer pauschalen Förderung, hin zu mehr Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber und einer besseren Verzahnung von Erzeugung und Netzinfrastruktur. Damit verschiebt sich auch die Kostenstruktur: Was bisher über die EEG-Umlage und Netzentgelte von allen Stromkunden gemeinsam getragen wurde, soll künftig stärker bei denjenigen ankommen, die tatsächlich in neue Anlagen investieren – und bei jenen, die in Engpassregionen bauen. Die Bundesregierung erhofft sich davon geringere Belastungen für die Allgemeinheit, Kritiker befürchten dagegen einen Investitionsstau und das Verfehlen der Ausbauziele.
Fragen & Antworten
Was ändert sich ab 2027 für neue Solaranlagen auf Hausdächern?
Neue kleine Solaranlagen unter 25 Kilowatt Leistung erhalten dann keine feste Einspeisevergütung mehr und müssen ihren Strom selbst vermarkten. Für die ersten Jahre ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen, die unter der bisherigen Einspeisevergütung liegt.
Warum wird die EEG-Reform kritisiert?
Umweltverbände, Opposition und Teile der Wissenschaft warnen, die Pläne bremsten den Ausbau Erneuerbarer Energien und gefährdeten Investitionen im zweistelligen Milliardenbereich. Befürworter aus der Industrie sehen dagegen überfällige Impulse für ein effizienteres und wettbewerbsfähigeres Energiesystem.
Welche Rolle spielt das Netzpaket in der Reform?
Das Netzpaket soll den Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ausbau des Stromnetzes synchronisieren. In ausgewiesenen Engpassregionen sollen Anlagenbetreiber künftig einen Teil ihrer Entschädigung verlieren, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Netze gedrosselt werden.
EEG-Reform 2027: Folgen für Solaranlagen und Netze | nachrichten360