München, 17 Juli 2026
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Amazon Prime Video abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
Begründung des Gerichts
Das Gericht begründete seine Entscheidung nach Angaben aus der Verhandlung damit, dass die Verbraucherschützer weder eine Zusage der Werbefreiheit in den Vertragsbestimmungen nachweisen konnten noch belegen konnten, dass Prime Video als werbefrei vermarktet worden sei. Die Einführung der Werbung sei nach den Vertragsbedingungen daher zulässig gewesen. Auch sei Amazon seinen Kunden nicht in die Irre führend entgegengetreten.
