München, 17 Juli 2026
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Freitag die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Amazon Prime Video abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
Begründung des Gerichts
Das Gericht begründete seine Entscheidung nach Angaben aus der Verhandlung damit, dass die Verbraucherschützer weder eine Zusage der Werbefreiheit in den Vertragsbestimmungen nachweisen konnten noch belegen konnten, dass Prime Video als werbefrei vermarktet worden sei. Die Einführung der Werbung sei nach den Vertragsbedingungen daher zulässig gewesen. Auch sei Amazon seinen Kunden nicht in die Irre führend entgegengetreten.
Das Gericht verwies zudem auf das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, das im Wesentlichen gleichartige Ansprüche verlange. Da dies nicht gegeben sei, sei die Klage bereits unzulässig. Verbraucher hätten deshalb aufgrund der Einführung von Werbeunterbrechungen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gelte unabhängig davon, ob Abonnenten den Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat für die werbefreie Variante Prime Video (g+) zahlen oder nicht.
Hinter dem Verfahren steht eine der ersten Sammelklagen in Deutschland nach dem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Insgesamt 329.903 Abonnenten hatten sich an der Klage beteiligt, mehr als 200.000 davon im Klageregister. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in der Werbung eine unzulässige nachträgliche Verschlechterung der Vertragsbedingungen und fordert Schadenersatz für die im Februar 2024 eingeführten Werbeunterbrechungen.
Hintergrund: Werbung ab Februar 2024
Zum Hintergrund: Amazon hatte Prime Video ursprünglich weitgehend werbefrei betrieben, aber bereits vor 2024 Werbung vor Filmen und Serienepisoden gezeigt, die sich überspringen ließ. Im Februar 2024 informierte Amazon seine damals rund 17 Millionen Prime-Kunden per E-Mail, dass ab diesem Zeitpunkt nicht überspringbare Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien geschaltet würden. Wer die Spots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.
Stellungnahme von Amazon
Amazon begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die unsere Rechtsauffassung bestätigt. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, unsere Kunden transparent und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über Werbung bei Prime Video zu informieren." Zudem weist Amazon die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück und betont, Kunden im Voraus über die Einführung der Werbung informiert zu haben.
Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, kritisierte das Urteil scharf. Er erklärte, „Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt". Verbraucher dürften nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet werde. Die Verbraucherschützer hätten „die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend" berücksichtigt gesehen.
Hummel kündigte an: „Wir gehen entschlossen in die nächste Instanz". Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte an, in Revision zum Bundesgerichtshof zu gehen. Auch das Gericht ließ die Revision gegen die Entscheidung zu. Andreas Eichhorst, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Sachsen, hatte bereits zuvor angekündigt, notfalls vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ausblick: Revision angekündigt
Parallel laufen weitere Verfahren gegen die Werbung bei Prime Video. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte vor dem Landgericht München I eine Unterlassungsklage eingereicht und in erster Instanz gewonnen (Az. 33 O 3266/24). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Amazon ist in Berufung gegangen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine separate Abschöpfungsklage eingereicht, mit der sie erreichen will, dass Amazon die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlt.
Letztlich dürfte die Frage, ob Amazon Kunden künftig stärker über Vertragsänderungen informieren muss, der Bundesgerichtshof für beide Fälle klären. Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärte, beide Verfahren fortzusetzen.
