Wien, 03 Juli 2026

Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS eine umfassende Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die unter anderem die Intervalle der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung ("Pickerl") von 3:2:1 auf 4:2:2:2:1 Jahre ändert.

Konkret müssen Fahrzeuge nach der Erstzulassung künftig erst nach vier Jahren zur Begutachtung, danach dreimal im Abstand von zwei Jahren und ab dem elften Jahr jährlich. Innerhalb der ersten zehn Lebensjahre eines Fahrzeugs ergeben sich dadurch drei Überprüfungen weniger als bisher. Das geplante Inkrafttreten ist der 19. Mai 2027. Die Novelle kann noch vor der Sommerpause im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.