Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Umfeld der rechtskräftigen Verurteilung von Karl-Heinz Grasser ein Ermittlungsverfahren gegen eine Beschuldigte aus Beweisgründen eingestellt, weil sich der Anfangsverdacht nicht erhärtete.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Ermittlungsverfahren im Kontext eines mutmaßlichen Angriffs auf die Justiz nach der rechtskräftigen Verurteilung von Karl-Heinz Grasser eingestellt. Die Behörde begründete den Schritt damit, dass die Vorwürfe gegen die Beschuldigte substanzlos gewesen seien. Die Ermittlungen hätten keine belastbaren Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben, sondern das Gegenteil gezeigt. Damit endete ein Verfahren, das im Gefolge der prominenten Buwog-Affäre öffentliche Aufmerksamkeit erregt hatte.
