Die Stiftung Preußische Gärten und Parks vergibt in ihrem Wohnungsbestand Quartiere nach sozialen Kriterien und in enger Abstimmung mit dem Personalrat in Berlin.

Die Stiftung Preußische Gärten und Parks ermöglicht ihren Mitarbeitenden ausgewählten Wohnraum in Berlin. Wer einen Bedarf anmeldet, wird bei der Vergabe berücksichtigt. Grundlage sind soziale Kriterien sowie eine enge Abstimmung und Zustimmung durch den Personalrat.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende Bedarf anmelden, die Vergabe erfolgt nach sozialen Kriterien sowie in enger Abstimmung und nach Zustimmung durch den Personalrat.

Ein geregeltes Vergabeverfahren

Damit verbindet die Stiftung ihren Arbeitsplatz in einer denkmalgeschützten Parklandschaft mit einer Wohnmöglichkeit für Beschäftigte. Der Zugang richtet sich nicht allein nach der bloßen Anmeldung, sondern nach einem Verfahren, an dem mehrere Instanzen beteiligt sind.