Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Dienstag im Verfahren gegen den YouTuber und Palästina-Aktivisten Rafael Eisler im Fall der NEOS-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger einen Teilfreispruch erlassen und eine weitere Anklage diversionell erledigt.
Hintergrund der Anklage
Der 29-jährige Rafael Eisler, Betreiber des YouTube-Kanals „VeniCraft" mit mehr als 200.000 Abonnenten, wurde vom Vorwurf der Beleidigung und der üblen Nachrede rechtskräftig freigesprochen. Das Gericht entschied, dass Eisler mit seinen Äußerungen das politische Handeln Meinl-Reisingers bewertet und sich nicht in bloßen Beschimpfungen erschöpft habe. Die Richterin verwies darauf, dass die Grenzen zulässiger Kritik bei Spitzenpolitikern deutlich weiter reichten als bei der durchschnittlichen Bevölkerung.
