Stalking-Prozess Wien: 60-Jähriger in forensische | nachrichten360
Wiener Gericht weist 60-Jährigen nach jahrelangem Stalking in forensisch-therapeutische Einrichtung ein
Wien, 24. Juli 2026
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Kurzfassung
Ein 60-jähriger Mann ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen jahrelangen Stalkings gegen eine bekannte Wiener Galeristin in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Betroffene hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
Ein 60-jähriger Mann ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen jahrelangen Stalkings gegen eine bekannte Wiener Galeristin in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen worden.
Das Verfahren richtete sich gegen einen Mann, der in der Verhandlung lediglich als M. bezeichnet wurde. Laut Angaben der Wiener Staatsanwaltschaft stalkte der 61-jährige Absolvent der Architektur, der keine Vorstrafen aufweist und eine Invaliditätspension bezieht, die Galeristin vom Jahr 2023 bis Dezember 2025. Verhandelt wurde vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Bauer. Bei M. handelt es sich nicht um einen Angeklagten im klassischen Sinn, sondern um einen Betroffenen in einem Verfahren über seine Unterbringung.
Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob M. in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht werden muss. Die Staatsanwaltschaft hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Der gerichtlich bestellte psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann diagnostizierte bei M. einen chronisch psychoaffektiven Zustand beziehungsweise eine paranoide Schizophrenie und stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein. Auch zwei weitere psychiatrische Sachverständige sowie das medizinische Personal der Justizanstalt Josefstadt kamen zu vergleichbaren Einschätzungen.
Gutachten und Diagnose
Hofmann erklärte vor Gericht, dass der Betroffene psychopharmakologische Behandlung vehement ablehne. Der behandelnde Sachverständige bezeichnete den Zustand als chronisch und sah die Gefahr weiterer Straftaten als gegeben, sofern keine therapeutischen Maßnahmen im Rahmen des Maßnahmenvollzugs erfolgten. Auch das Gericht folgte dieser Argumentation: Ohne gesicherte therapeutische Betreuung sei die Gefahr weiterer Delikte – einschließlich solcher gegen die sexuelle Integrität von Frauen – nicht auszuschließen.
Die Galeristin sagte am Freitag als Zeugin vor dem Schöffensenat aus. Sie schilderte, dass M. seit April 2023 regelmäßig unangenehme Besuche in der Galerie abstattete. Anfangs habe er abstrakte Kunstwerke präsentieren wollen und gefragt, ob die Galerie Interesse an einer Ausstellung habe. Mit der Zeit seien die Besuche jedoch intensiver geworden und M. habe zunehmend gehofft, dass die Frau eine Beziehung mit ihm eingehen würde. Die Galeristin erklärte wörtlich: „Ich habe jegliche Kommunikation mit ihm ganz klar abgelehnt.“ Trotz eines ausgesprochenen Hausverbots habe M. die Galerie weiter aufgesucht.
Aussage der Galeristin
Nach den Worten der Galeristin begann die Situation ab Ende 2023 wirklich belastend zu werden. Das Team habe begonnen, sich vor M. zu fürchten. Wörtlich sagte sie: „Er hat unsere Galerie manchmal wochenlang regelmäßig angerufen, diese Anrufe waren extrem unangenehm und wir haben uns als Team wirklich gefürchtet.“ Auch über die Polizei habe man sich „ziemlich im Stich gelassen gefühlt“, da Beamte wiederholt erklärt hätten, sie könnten nicht einschreiten.
Im Lauf der Jahre versendete M. rund 50 Mails an die öffentliche Mailadresse der Galerie. Unter den Nachrichten befanden sich Nacktbilder sowie Textbotschaften mit sexuellem Inhalt. Eine E-Mail lautete wörtlich: „Ich will mit euch allen schlafen!“. Auch sogenannte Dickpics – Aufnahmen seines Genitalbereichs – gehörten zum Inhalt der Nachrichten. Die Galeristin berichtete zudem, dass M. ihr bei einem Besuch sein Mobiltelefon gezeigt habe, auf dem sich unzählige Nahaufnahmen von ihr befanden. Wörtlich sagte sie: „Er hatte unzählige Nahaufnahmen von mir, collagiert in irgendwelchen Posen und auch Fotos von meinen Kindern.“
Eskalation im Dezember 2025
Die Situation eskalierte am 17. Dezember des vergangenen Jahres, als M. erneut in der Galerie erschien. Die Galeristin begann ein Gespräch mit ihm, um ihn vor Ort zu halten, während eine Mitarbeiterin die Polizei rief. Während des Gesprächs filmte die Galeristin das Mobiltelefon von M., auf dem unter anderem Collagen aus Nahaufnahmen der Frau, Fotos ihrer Kinder sowie Screenshots ihrer Social-Media-Beiträge gespeichert waren. In einigen Bildern hatte sich M. selbst eingefügt. Die Bilder seien „sehr verstörend“ gewesen, sagte die Galeristin.
M. selbst zeigte sich während des gesamten Prozesses von seiner Überzeugung durchdrungen, dass die Galeristin an ihm interessiert sei und eine Online-Beziehung mit ihm unterhalte. Er gab an, ihm sei in der U-Bahn von fremden Personen gesagt worden, dass die Frau „dauernd am Lesen“ sei, was er als Zeichen deutete, dass sie von ihm wisse. Sachverständige wie Gericht konnten dieser Wahnvorstellung keinen Realitätsgehalt beimessen.
Wahnvorstellungen und Realitätsverlust
Bei der Urteilsverkündung blieb M. zunächst auf dem Stuhl im Anklagestuhl Platz sitzen, bis ihn ein Wachtmeister aufforderte, sich wie alle anderen zu erheben. Die Entscheidung des Gerichts, M. in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung unterzubringen, fiel am späten Freitagnachmittag. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
M. reagierte auf den Spruch mit einem wütenden Ausbruch. Er bezeichnete die Entscheidung als „Justizskandal“ und erklärte lautstark: „Das ist ein Justizskandal, Sie haben gerade mein Leben zerstört.“ Er kündigte unmittelbar nach der Verkündung sowohl eine Berufung als auch eine Nichtigkeitsbeschwerde an.
Reaktion auf das Urteil
Während der Verhandlung lehnte M. sämtliche Therapieangebote ab. Auf die Frage nach Medikamenteneinnahme erklärte er: „Ich lehne das ab!“. Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie bezeichnete er als „absurd“. Er sei nicht krank, sagte er, und fügte hinzu: „Wissen Sie, ich bin nicht krank. Ich habe ein ausgezeichnetes Wahrnehmungsvermögen!“. Später wiederholte er sinngemäß: „Ich nehme die Medikamente nicht, weil ich gesund bin. Ich bin nicht krank, ich habe ein ausgezeichnetes Wahrnehmungsvermögen.“
Die Galeristin gab während der Verhandlung zu Protokoll, dass sie die Aussage nicht in Anwesenheit von M. machen wollte. Daraufhin wurde M. in einen Nebenraum mit offener Tür geführt, von wo aus er der Aussage folgen konnte. Erst nach Abschluss ihrer Zeugenaussage wurde M. wieder in den Verhandlungssaal zurückgebracht.
Verfahrensrahmen und Ausblick
Die Verhandlung am Wiener Landesgericht zog sich über mehrere Stunden. Ein sarkastischer Einschub des Berichterstatters merkte an, dass die Wiener Staatsanwaltschaft „wohl bald die fitteste Anklagebehörde Mitteleuropas“ sein dürfte – ein Verweis auf einen allgemeinen Aufzugsausfall, der die Beteiligten über die Etagen laufen ließ. Der Bericht wurde von Michael Möseneder verfasst und ist auf den 24. Juli 2026 datiert.
Mit der Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung reagierte das Gericht auf das Sachverständigengutachten, das ohne gesicherte therapeutische Maßnahmen weitere Straftaten befürchtete. Ob die Einweisung Bestand hat, wird erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens feststehen. Bis dahin bleibt M. – sofern die Rechtsmittel aufschiebende Wirkung entfalten – formal auf freiem Fuß, unterliegt jedoch den Auflagen der Unterbringungsentscheidung.
Die Galeristin und ihr Team haben in den vergangenen drei Jahren nach eigenen Angaben sowohl psychisch als auch organisatorisch unter dem Verhalten von M. gelitten. Neben den persönlichen Belastungen entstanden dem Team zusätzliche Kosten durch Sicherheitsmaßnahmen und die wiederholte Hinzuziehung der Polizei. Ob die Galerie zivilrechtliche Schritte gegen M. einleiten wird, war Teil der Verhandlung nicht.
Fragen & Antworten
Wer wurde am Wiener Landesgericht in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen?
Ein 60-jähriger Mann, in der Verhandlung als M. bezeichnet, wurde nach jahrelangem Stalking gegen eine Wiener Galeristin in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen.
Welche Diagnose stellten die Sachverständigen bei dem Betroffenen?
Der gerichtlich bestellte Sachverständige Peter Hofmann sowie zwei weitere psychiatrische Gutachter diagnostizierten eine paranoide Schizophrenie beziehungsweise einen chronisch psychoaffektiven Zustand und stuften M. als nicht zurechnungsfähig ein.
Ist die Entscheidung des Gerichts bereits rechtskräftig?
Nein, das Urteil ist nicht rechtskräftig. M. hat sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, sodass das Verfahren in die nächste Instanz geht.