Prozess in Wien: 60-Jähriger soll Galeristin jahrelang gestalkt haben – Gutachter diagnostiziert Liebeswahn
Wien, 08. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht muss sich ein 60-jähriger Mann verantworten, der eine Wiener Galeristin seit 2023 beharrlich verfolgt haben soll. Ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte einen Liebeswahn, die Staatsanwaltschaft beantragt die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Vor dem Wiener Landesgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen 60-jährigen Mann begonnen, der eine Wiener Galeristin seit 2023 jahrelang gestalkt haben soll; ein psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte einen Liebeswahn.
Der Beschuldigte sitzt seit sechseinhalb Wochen in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die auch in der Society-Berichterstattung präsente Galeristin vom 1. Dezember 2025 an beharrlich verfolgt und in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt zu haben. Die Anklage stützt sich auf den Paragrafen 21 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, der die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vorsieht.
Kennengelernt hatte der 60-Jährige die Frau, als er eines Tages – angeblich auf Empfehlung einer Kunsthistorikerin – ihre Galerie betrat. Im Verfahren erklärte er, er habe zunächst Kontakt zur Galeristin gesucht, "weil ich wollte, dass sie sich zu meiner Arbeit äußert". Der Mann gab an, Künstler zu sein und seine Werke auf dem Smartphone zu schaffen.
Nach den ersten Kontakten habe er die Hoffnung gehabt, dass die Galeristin "sich auf mich einlassen will". Er habe mit ihr "eine Familie gründen wollen", führte der 60-Jährige aus. "Ich wollte ja eine Familie mit ihr gründen", erzählte er dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christoph Bauer.
Vom Galeriebesuch zur beharrlichen Verfolgung
Die Galeristin wies die Annäherungsversuche jedoch zurück. Auf dem Telefon wurde der Mann blockiert, per Mail und persönlich meldete er sich 2025 aber weiter. Besonders im Sommer 2025 sei er teils fast täglich persönlich aufgetaucht, einmal brachte er auch eines seiner Bilder vorbei.
Das sei für ihn "sehr verstörend" gewesen, gab der 60-Jährige zu Protokoll: "Da wollte ich wissen, warum das mit den Push Backs gewesen ist." Er habe sich gefragt, "warum ich als Künstler auf Widerstand stoße und sie nicht mit mir redet". Auf die Frage des Richters, was er von der Ablehnung halte, entgegnete der Betroffene: "Ich habe das als Pushback empfunden."
Eines seiner Schreiben sei von einer Mitarbeiterin "sehr unfreundlich" beantwortet worden, sagte der Betroffene. Später sprach er von einer "hasserfüllten" Antwort. "Es hat mich verstört", erklärte M. Der Richter hielt ihm vor: "Sie hat sie angezeigt, weil sie es nicht mehr ausgehalten hat."
Nacktbilder und beleidigende Nachrichten
Zugespitzt wurde die Situation durch Nachrichten, die der Mann an die Galerie schickte. "Ich will Sex mit euch allen haben!", heißt es in einer Nachricht an die Galerie, auch ein Bild seines unbekleideten Körpers übermittelte der 61-Jährige. Auf die Frage des Vorsitzenden Bauer, warum er der Frau Nacktbilder schicke, erklärte der Beschuldigte: "Weil ich mich umfassend vorstellen wollte."
Der Vorsitzende hakte nach: "Was ist Ihre Kunst?" Der Mann erwiderte, er male abstrakt auf dem Smartphone. Auf den Einwurf, das werde "nicht recht groß" werden, entgegnete der Betroffene: "Das kann man skalieren." Einige seiner Werke habe er ausgeplottet und auf 2,50 Meter vergrößert.
Auf die Frage des Richters, was er denn an Kunstwertem schaffe, erwiderte der Mann: "Ich male Emotionen." Seine Kunst sei "sehr gut". Auch äußerte er die Überzeugung, die Galeristin sei "interessiert daran, mit mir Kontakt aufzunehmen". Vor Weihnachten habe sie ihm eine Nachricht geschrieben, dass sie Schulden habe. Bauer hakte nach: "Und Sie glauben, die Nachricht war von der Galeristin?"
Der Beschuldigte räumte ein, dass er blockiert wurde. "Für mich war das logisch, dass ich ihr schreibe", sagte er. "Die Hoffnung oder den Wahn?", bemerkte darauf der vorsitzende Richter.
Psychiater ortet Liebeswahn
Der beigezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Mann einen "Liebeswahn". Hofmann bekräftigte, die von der Staatsanwaltschaft gemäß Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch beantragte Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum sei geboten, "als von dem Mann eine Gefahr ausgehe".
Auch die Ärztin oder der Arzt der forensisch-therapeutischen Abteilung in der Justizanstalt Josefstadt kam zu einem eindeutigen Befund: "In einem Berufsfeld, wo wir die Türen offen halten müssen." Demnach fehlten dem Betroffenen Krankheits- und Deliktseinsicht.
Der Experte schilderte zudem den Krankheitsverlauf: 2002 seien die Symptome erstmals erkennbar geworden, seit 2014 nehme der Mann keine Medikamente mehr, sein Geisteszustand habe sich verschlechtert. Mindestens fünf Frauen hätten sich seit 2017 an die Behörden gewandt, da M.
Keine Einsicht – trotz Lernwillen
Der Beschuldigte sieht die Lage völlig anders. "Ich habe ein verkorkstes Leben gehabt", sagte er. Er sei Künstler und deshalb 2023 auf die Galeristin zugekommen. "Ich war noch nie so gesund wie jetzt!", zeigte sich der Pensionist. "Mein Leben ist zerstört!" Aus seiner Sicht sei er nämlich völlig unschuldig. "Mein Ruf ist ruiniert", lamentierte der Bezieher einer Invaliditätspension.
Dass er weiter in U-Haft bleiben muss, echauffierte den Mann: "Das ist überschießend." Die Untersuchungshaft sei "völlig unverhältnismäßig!", protestierte M., als ihm die Justizwachebeamten die Handfesseln anlegten. "Ich bin zu Unrecht in Haft!", protestierte der Invaliditätspensionist. Eine Maßnahme, die der unbescholtene Österreicher überhaupt nicht versteht.
Prozess vertagt – Galeristin im Urlaub
Gegen Ende der Verhandlung zeigte sich der Beschuldigte teilweise einsichtig: "Ich hab daraus gelernt." Zukünftig werde er nicht aktiv nach Frauen suchen, sondern "es auf mich zukommen lassen". Eine Familie wolle er zwar gründen, "aber ich werde auf diese Art und Weise nicht mehr versuchen, auf diesem Wege eine Frau zu gewinnen". "Aber jetzt bin ich in der Lage, Kontinuität hineinzubringen", ist er überzeugt.
Da die Galeristin derzeit auf Urlaub ist, der Betroffene und seine Verteidigerin Iris Augendoppler aber auf eine persönliche Aussage der Frau beharren, vertagte Richter Bauer schließlich auf unbestimmte Zeit, fasste aber einen Termin am 27. ins Auge.
Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen zwischen obsessiver Liebe und strafrechtlich relevantem Verhalten. Der psychiatrische Befund eines Liebeswahns sowie die Vorgeschichte mit mindestens fünf betroffenen Frauen verdeutlichen die Dimension, die die Behörden seit fast einem Jahrzehnt beschäftigt.
Fragen & Antworten
Was wird dem 60-jährigen Mann in Wien vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Wiener Galeristin seit dem 1. Dezember 2025 beharrlich verfolgt und in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt zu haben; außerdem soll er seit 2023 Kontakt zu ihr gesucht und sie unter anderem mit Nacktbildern und obszönen Nachrichten bedrängt haben.
Was hat der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann festgestellt?
Peter Hofmann diagnostizierte bei dem Beschuldigten einen Liebeswahn und erklärte, von dem Mann gehe eine Gefahr aus; eine Ärztin oder ein Arzt der forensisch-therapeutischen Abteilung in der Justizanstalt Josefstadt bescheinigte ihm zudem fehlende Krankheits- und Deliktseinsicht.
Wie geht es mit dem Stalking-Prozess in Wien weiter?
Richter Christoph Bauer vertagte die Verhandlung am Wiener Landesgericht auf unbestimmte Zeit, weil die Galeristin im Urlaub ist und der Beschuldigte sowie seine Verteidigerin Iris Augendoppler auf eine persönliche Aussage der Frau bestehen; ein neuer Termin am 27. wurde anvisiert.
Wien: Stalking-Prozess gegen 60-Jährigen – Gutachter ortet | nachrichten360